Drucksache 18 / 12 056 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Organisierte Kriminalität in Berlin – Konsequenzen für A. M. nach dem Spiegel -TV-Bericht vom 11.12.2016? und Antwort vom 23. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12056 vom 13. Juli 2017 über Organisierte Kriminalität in Berlin – Konsequenzen für A. M. nach Spiegel-TV Bericht vom 11.12.2016? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat das LKA Berlin Kenntnis vom Spiegel-TV-Bericht vom 11.12.2016 zu „Arabischen Großfamilien in Berlin“? Zu 1.: Ja. 2. Wie bewertet das zuständige LKA und dessen Fachkommissariat die dortigen Aussagen von Betroffenen zur Organisierten Kriminalität in Berlin? Zu 2.: Die Polizei Berlin kommentiert keine Einzelaussagen von Privatpersonen, die in einem solchen journalistischen Kontext getätigt wurden. 3. Sind Personen, welche im Bericht zur Sprache kamen, polizeirelevant oder polizeilich in Erscheinung getreten und wenn ja, wie viele? Zu 3.: Eine zur Beantwortung erforderliche aufwendige Auswertung zu allen Personen, die im Filmbeitrag zu sehen sind, erfolgte nicht, da diese zur Erfüllung polizeilicher Aufgabenstellungen nicht geboten war. 4. Welche Schritte und Maßnahmen hat das LKA Berlin gegen A. M. (Patrone) eingeleitet, da es sich anscheinend um einen konkreten Verdacht von Identitätsfälschung und gegebenenfalls Asylbetrug handelt? 5. Welche Konsequenzen hat es, dass dem Betroffenen nach über 30 Jahren einfällt, er stamme aus Syrien und sei nicht mehr staatenlos? 6. Droht bei einer geeigneten Situation in Syrien die Abschiebung in sein Herkunftsland? Zu 4. – 6.: Zu Einzelpersonen nimmt der Senat aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes grundsätzlich keine Stellung. Unabhängig davon findet ein Informationsaustausch zwischen der Polizei Berlin und der Ausländerbehörde einzelfallabhängig regelmäßig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten statt. 7. Wie verhält sich das LKA Berlin zu diesem konkreten Sachverhalt, wurde von Amtswegen her ermittelt und sind Strafanzeigen nach dem Bericht gestellt worden? 8. Welche Bereiche des Strafgesetzbuches werden in diesem Fall tangiert? Zu 7. und 8.: Ermittlungsverfahren wurden in Folge der Äußerungen in dem TV-Bericht durch die Polizei Berlin nicht eingeleitet. Berlin, den 23. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12056 S18-12056