Drucksache 18 / 12 057 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Organisierte Kriminalität in Berlin – Was ist in der Shisha-Bar „Mirror Lounge “ los? und Antwort vom 23. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12057 vom 13. Juli 2017 über Organisierte Kriminalität in Berlin – Was ist in der Shisha-Bar „Mirror Lounge“ los? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann befindet sich in der Skalitzer Straße 54 eine gastronomische Einrichtung und seit wann ist diese unter dem Namen „Mirror Lounge“ angemeldet? Zu 1.: In der Skalitzer Str. 54 gibt es seit dem 11.07.1991 Gaststätten. Der aktuelle Betreiber besitzt seit dem 04.04.2016 eine Schankerlaubnis ohne besondere Betriebseigentümlichkeit gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG). Seitdem wird die Gaststätte unter dem Namen „Mirror Lounge“ betrieben. Da in der Vergangenheit Betriebsnamen nicht auf der Erlaubnis registriert wurden, kann keine Aussage getroffen werden, seit wann der Betrieb den Namen „Mirror Lounge“ für das Objekt benutzt. 2. Wie oft wurde die Polizei Berlin in den letzten Jahren aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen dorthin und ins direkt angrenzende Umfeld gerufen? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Für die Beantwortung der Frage wurden die Notrufe seit 2012 ausgewertet. Im Zusammenhang mit dem in der Fragestellung genannten „direkt angrenzenden Umfeld“ wurden die Anschriften in 10997 Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg, Skalitzer Str. 53, 54, 54a, 54b und 54c in die Betrachtung einbezogen. Seite 2 von 3 Die Antwort ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 18. August 2017): Jahr Anzahl der Notrufe 2012 3 2013 2 2014 5 2015 1 2016 3 2017 4 Gesamt: 18 3. Wie oft war die Gewerbeaufsicht in den letzten fünf Jahren vor Ort und führte Prüfungen hinsichtlich der generellen Gewerbeordnung und speziell hinsichtlich des Brand- sowie Jugendschutzes durch? Wenn gar nicht, warum nicht? Welche Konsequenzen wurden aus diesen Prüfungen gezogen? Zu 3.: Der Betrieb ist dem Ordnungsamt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bisher aufgrund von Lärmbelästigungen aufgefallen. Von ihm wurden daher Auflagen erteilt, die die Benutzung des Schankvorgartens und des Hofgartens regeln. Hierzu wurde eine Sperrzeit erlassen, die die Nutzung dieser Flächen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt. Verstöße hiergegen wurden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Im Jahr 2016 wurde durch das Ordnungsamt ein Amtshilfeersuchen zur Überprüfung der Sperrzeiten und des Betriebes wegen diverser Lärmbeschwerden an den Polizeipräsidenten von Berlin gesandt. Seitens des Landeskriminalamtes - LKA 333 - wurden mehrere Kontrollen des Betriebes durchgeführt, so am 22.7.2016, am 12.8.2016 und 19.8.2016. Mit Datum vom 21.10.2016 erfolgte ein erneutes Amtshilfeersuchen an das LKA 333. Diese Kontrolle fand dann am 09.12.2016 statt. Ein weiteres Amtshilfeersuchen wurde am 22.02.2017 durch das Ordnungsamt gefertigt. Dieses wurde am 15.03.2017 zurückgezogen und am 17.05.2017 aufgrund von neuen Auflagen erneuert. Seither fand aufgrund eines Umbaus der „Mirror Lounge“ keine weitere Kontrolle statt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden nicht festgestellt. 4. Ist es richtig, dass in und an dieser Einrichtung eine Videoüberwachungsanlage installiert ist, jedoch nicht durch Hinweisschild darauf hingewiesen wird? 5. Wird der Gehweg vor der Einrichtung ebenfalls kameraüberwacht und geschieht dies innerhalb des zulässigen rechtlichen Rahmens? Zu 4. und 5.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Seite 3 von 3 6. Konnte die Messerstecherei vom 10.12.2016 im Umfeld der genannten Einrichtung aufgeklärt werden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Zu 6.: Die Ermittlungen der 6. Mordkommission des Landeskriminalamtes führten zur Feststellung eines Tatverdächtigen, gegen den als verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme die Untersuchungshaft angeordnet wurde. 7. Warum musste die 15. Einsatzhundertschaft der Berliner Polizei diesen Einsatz unterstützen? Zu 7.: Die Dienstkräfte der 15. Einsatzhundertschaft haben den Tatort abgesperrt, um jeglichen Personenverkehr, eine Veränderung des Tatorts sowie störendes Einwirken auf den Einsatzraum auszuschließen. 8. Wie alt war das Opfer und überlebte es diese Straftat? Zu 8.: Der zum Zeitpunkt des Angriffs 24 Jahre alte Geschädigte hat den Messerangriff überlebt. 9. Brachte die Zeugenvernehmung konkrete Hinweise auf die Täter oder wurde vollständig geschwiegen, weil bestimmte Personen grundsätzlich nicht mit der Berliner Polizei kooperieren? 10. Wird einem Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität oder Bandenkriminalität nachgegangen und wenn ja, welcher Umfang bzw. Hintergrund wird vermutet? Zu 9. und 10.: Mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungsverfahren wird zu den Fragen keine Stellungnahme abgegeben. 11. Fanden weitere Straftaten in 2017 in oder an der genannten Einrichtung statt und wenn ja, in welcher Form und welchem Zusammenhang? (Aufstellung erbeten.) Zu 11.: Die Frage ist auf der Basis einer automatisiert herbeigeführten Recherche nicht valide zu beantworten. Berlin, den 23. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12057 S18-12057