Drucksache 18 / 12 068 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 15. Aug. 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) zum Thema: Aktuelle Entwicklung bei den Musikschulen und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 068 vom 15. August 2017 über Aktuelle Entwicklung bei den Musikschulen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, 20 % der Unterrichtstätigkeit in den Berliner Musikschulen in Festanstellung zu erbringen. Folgt der Senat den Berechnungen, die von den Berliner Musikschulleitungen und dem Landesmusikrat erstellt wurden? Demnach sind 185 Stellen notwendig, um das Ziel von 20 % Festanstellung zu erreichen. Zu 1.: Für das Erreichen des in den Richtlinien der Regierungspolitik genannten Ziels, dass mindestens 20% des angebotenen Musikschulunterrichts durch festangestellte Musikschullehrkräfte durchgeführt werden soll, sind 191,22 Vollzeitäquivalente (VZÄ, Stand 2016) notwendig. In 2016 ist der Musikschulunterricht bereits mit rd. 86 VZÄ festangestellter Musikschullehrkräfte durchgeführt worden. Es besteht daher noch ein offener Bedarf in Höhe von 105,22 VZÄ, der den Bezirken ab 2018 zur Verfügung gestellt wird. Der Landesmusikrat kommt bei seiner Berechnung zu einem höheren Bedarf an festen Stellen, weil er zusätzliche VZÄ für Funktionstätigkeit fordert . In der Berechnung des Landesmusikrats werden dafür pauschal 9 VZÄ je Musikschule angesetzt. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Finanzen ist diese zusätzliche Forderung nicht von den Richtlinien der Regierungspolitik im Abschnitt „Arbeit" gedeckt. 2. Wie viele Stellen wurden aktuell vom Senat für den Haushalt 2018/19 für alle 12 Berliner Musikschulen angemeldet und mit Finanzmitteln untersetzt? Zu 2.: In der Globalsummenzuweisung für die Bezirke sind die Mittel für zusätzliche 105,22 VZÄ enthalten. Im Rahmen der Nachschau zu den Bezirkshaushaltsplänen 2018/2019 wird die Senatsverwaltung für Finanzen anhand der Stellenpläne überprü- 2/2 fen, ob die Bezirke die entsprechenden zusätzlichen Stellen in den Musikschulen veranschlagt haben. Sollte dies in einzelnen Bezirken nicht der Fall sein, wird die Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss empfehlen, den entsprechenden Bezirkshaushaltsplan abzuändern. 3. Ist eine einheitliche Bewertung dieser Stellen (Vergütung), die den Qualifikationen der Lehrkräfte, die größtenteils Hochschulabschlüsse vorweisen können, geplant? Zu 3.: Wie für alle neuen Stellen erfolgt eine Stellenbewertung nach den üblichen Regularien. Für die Stellenbewertung sind die Bezirke zuständig. In der Regel sind Stellen für Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer nach Entgeltgruppe 10 bewertet . 4. Was hat der Senat unternommen, um sicherzustellen, dass einige der derzeit in Honorarverhältnissen tätigen Musikschullehrkräfte diese neu geschaffenen Stellen auch bekommen? Zu 4.: Für die Stellenbesetzung inklusive der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sind ausschließlich die Bezirke zuständig. 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die seit vielen Jahren an den Musikschulen tätigen Honorarkräfte bei einer Festanstellung nicht als Berufsanfänger eingestuft werden und damit sogar weniger Geld verdienen, als in ihrer Honorarbeschäftigung zuvor? Zu 5.: Die Stellenbewertungen und die Eingruppierungen der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber obliegen den Bezirksämtern. 6. Sieht der Senat im Doppelhaushalt 2018/19 die Zuweisung von Mitteln für die tariflich vereinbarten Honorarerhöhungen der freien Lehrkräfte an den Musikschulen vor? Eine Finanzierung der Honorarerhöhungen über Entgelterhöhungen würde zum Abbau dieses so wichtigen Angebotes der kulturellen Bildung Berlins führen. Der Landesmusikrat hat diese Forderungen wiederholt aufgestellt. Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Finanzen erwartet, dass die Kosten durch Honorarerhöhungen entsprechend Nr. 4 Abs. 5 der Ausführungsvorschriften über die Honorare der Musikschulen durch entsprechende Erhöhungen der Entgelte ausgeglichen werden. Sie geht davon aus, dass das wichtige Angebot der Musikschulen hierdurch nicht geschmälert wird. Berlin, den 25.08.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12068 S18-12068