Drucksache 18 / 12 072 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Kitschun (SPD) vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2017) zum Thema: Denkmalgeschützter Sockel des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Oberste Denkmalschutzbehörde Frau Abgeordnete Dr. Susanne Kitschun (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12072 vom 16.08.2017 über Denkmalgeschützter Sockel des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Haben die in der Bundesregierung und im Senat politisch Verantwortlichen sich vor Ort persönlich ein Bild von dem sanierten Sockel und vom Sockelgewölbe gemacht und von dem Ausmaß der Zerstörungen , die die unveränderte Realisierung des Freiheits- und Einheitsdenkmals (= FED) an dem denkmalgeschützten Unterbau erfordern würde? Zu 1.: Der Senat bedauert das Ausmaß der Verluste und Beeinträchtigungen, die die Realisierung des Freiheits- und Einheitsdenkmals für das sanierte Sockelgewölbe haben würde. Der Senat hat vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin authentische Eindrücke von dem Denkmal vor Ort gewonnen. Ob sich in der Bundesregierung politisch Verantwortliche vor Ort ein Bild gemacht haben, ist dem Senat nicht bekannt. 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass der Stadtraum rund um den Sockel der Kaiser Wilhelm Nationaldenkmals eine einzigartiges Panorama historisch bedeutender Denkmalfassaden bietet, das nicht ohne Not durch ein FED verbaut oder verstellt werden sollte? Zu 2.: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war das Panorama historisch bedeutender Denkmalfassaden zu berücksichtigen, zu prüfen und wurde in die Entscheidung mit eingebunden. Seite 2 von 3 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass ein hochsymbolisches Denkmalprojekt wie das FED in besonderem Maße die Beteiligung und Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit erfordert und nicht allein der Meinungsbildung Juryexperten oder der politischen Meinungsbildung in parlamentarischen Gremien überlassen werden sollte? Zu 3.: Der Senat ist sich bewusst, dass das Projekt Freiheits- und Einheitsdenkmal im Rahmen eines Wettbewerbs einer intensiven Diskussion in der Fachwelt unterlegen hat und im Anschluss von einer breiten Diskussion in parlamentarischen Gremien begleitet war. Im Hinblick auf die baldige 30-jährige Wiederkehr der friedlichen Revolution 1989/90 und der deutschen Einheit begrüßt der Senat Initiativen, das wichtigste deutsche Denkmalprojekt der Gegenwart kritisch zu überdenken und als Konsens stiftendes zu qualifizieren. 4. Unterstützt der Senat die Forderung, die Ausmaße und Umrisse des FED im Stadtraum abzustecken , um der Öffentlichkeit einen realistischen Eindruck von der Denkmalwirkung zu vermitteln? 5. Falls nein, was spricht nach Auffassung des Senats gegen eine Simulierung der Denkmalumrisse - etwa durch ein Stangengerüst - um die Auswirkungen der geplanten Denkmalsetzung auf den umgebenden Stadtraum auch für Laien erlebbar zu machen? Zu 4. und 5.: Der Senat steht der Forderung Ausmaß und Umriss des Freiheits- und Einheitsdenkmals im Stadtraum für die Öffentlichkeit deutlich zu machen offen gegenüber. Zuständig für eine solche Simulierung wäre jedoch der Bund als Bauherr des Denkmals . 6. Ist dem Senat bewusst, dass das obere Schmuckmosaik auf dem Sockel des Kaiser-Wilhelm- Denkmals Krieg und Kalten Krieg weitgehend überstanden hat und unter einer schützenden Asphaltschicht erhalten und mittlerweile fachgerecht von Restauratoren geborgen worden ist? Zu 6.: Ja. 7. Teilt der Senat die Auffassung des Landesdenkmalamts und des Landesdenkmalrats von Berlin, dass das geborgene historische Sockelmosaik restauriert und wieder auf den Sockel aufgebracht werden kann, ohne Grundzüge des Entwurfs der Wettbewerbsgewinner für das FED zu beeinträchtigen ? Zu 7.: Ja. Seite 3 von 3 8. Wird der Senat vor einer beabsichtigten Veräußerung des Sockels an den Bund sicherstellen, dass der Verbleib des abgenommenen Sockelmosaiks und seine Rückkehr an den historischen Standort geklärt ist? Zu 8.: Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Ausführungsplanung noch nicht bekannt ist, kann zum Verbleib des Sockelmosaiks noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12072 S18-12072