Drucksache 18 / 12 077 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 10. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Aug. 2017) zum Thema: Der rbb im Bundestagswahljahr 2017 und Antwort vom 29. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER VON BERLIN Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) _____________________________________________ über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12077 vom 10. August 2017 über Der rbb im Bundestagswahljahr 2017 ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche organisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Planungen hat der rbb zur Berichterstattung über den Bundestagswahlkampf 2017 und zum Wahlabend? 2. Was wurde von diesen Planungen bereits umgesetzt? 3. Wenn der rbb Sonderredaktionen, Arbeitsgruppen, besondere Stäbe oder ähnliches zum Bundestagswahlkampf 2017 und zum Wahlabend eingerichtet hat oder einrichten wird: Wie sehen diese aus? Welchen personellen Umfang haben sie? Bitte aufschlüsseln nach redaktionellem Personal, technischen Personal und Verwaltungspersonal. Zu 1. bis 3. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. - 2 - Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Die Berichterstattung des rbb zum Bundestagswahlkampf 2017 gehört im weitesten Sinn zur Regelberichterstattung in den Radioprogrammen, im Fernsehen und Online. Sie orientiert sich an der aktuellen Nachrichtenlage und dem Informationsbedürfnis unserer Zuschauerinnen, Hörer und Online-Nutzer. Die Berichterstattung wird von den bestehenden redaktionellen und produktionstechnischen Strukturen verantwortet. Insofern gibt es keine Sonderstrukturen, die personell und finanziell im rbb die Berichterstattung vor, während und nach der Bundestagswahl gewährleistet.“ 4. Welche inhaltliche Berichterstattung plant der rbb und zum Bundestagswahlkampf 2017 und zum Wahlabend? 5. Welche Sondersendungen plant der rbb zum Bundestagswahlkampf 2017 und zum Wahlabend? 6. Welche wurden davon bereits gesendet? Zu 4. bis 6. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Über unsere aktuellen Sendungen hinaus haben wir einige Schwerpunkte und Sondersendungen geplant und teilweise bereits gesendet. Am Wahlabend wird es in allen Programmen in bewährter Weise speziell auf die Wahl fokussierte Berichterstattung geben. rbb Fernsehen 19.09.: Wahlhearing „Ihre Wahl – Sechs Frauen für Berlin und Brandenburg“ seit 23.07.2017: Sommerinterviews mit Spitzenkandidatinnen und -Kandidaten (Abendschau und Brandenburg Aktuell) Serien zu Wahlkreisen, Programmen, Interessen der Wählerinnen und Wähler (Abendschau und Brandenburg Aktuell) seit 15.08. „Fahrbereitschaft“ – Jörg Thadeusz fährt, Politiker antworten, Interview- Reihe mit Spitzenkandidatinnen und -Kandidaten Radio Inforadio Serie #dasbrauchtdeutschland zu unterschiedlichen Perspektiven der Wählerinnen und Wähler sowie zum Wahlkampf in der Region Spitzenkandidatinnen und -Kandidaten zu Gast in der Sendung „Zwölfzweiundzwanzig“ 03.09.: Übertragung des TV-Duells im ERSTEN - 3 - Antenne Brandenburg 26.-30.06.: Serie zur Bilanz Brandenburger Bundestagsabgeordneter Sommer-Gespräche mit Spitzenkandidaten und Parteien auf Wahlkampftour in Brandenburg RadioBerlin 88,8 11.-19.09.: Gespräche mit Berliner Spitzenkandidatinnen und –Kandidaten in der Sendung „Dein Vormittag“ Radioeins 20.07.: „Politik an der Grenze“ Diskussion mit Brandenburger Bundestagskandidatinnen und – Kandidaten live aus Frankfurt (Oder) 03.09.: „Wir haben ja die Wahl“ – radioeins-Kommentatoren-Talk 11.09.-6.10.: Guck mal: radioeins!“, die Sendung „Der schöne Morgen“ aus der Dachlounge mit Spitzenpolitikerinnen und –Politikern zu Gast Fritz 21. und 22.09.: „Der Kanzlercheck“, Kooperation der jungen Radioprogramme der ARD Serien: „Wahlwerbespots der Wahrheit“, Ihr habt die Wahl“, „Plakate-Check“ rbbI24 19.09.: Begleitung des TV-Wahlhearings im rbb Fernsehen zahlreiche Hintergrundinformationen, Porträts und aktuelle Prognosen für Berlin und Brandenburg“ 7. Wie stellt der rbb eine neutrale Berichterstattung sicher? Zu 7. : Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Der rbb und seine Redakteure und Redakteurinnen sind gem. § 3 Abs. 5 rbb-Staatsvertrag bei der Auswahl und Sendung von Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet.“ 8. Welche schriftlichen Dienstanweisungen, Regelungen, Prozessbeschreibungen oder ähnliches gibt es, um eine neutrale Berichterstattung sicherzustellen? Bitte mit textlicher Dokumentation der entsprechenden Passagen. Zu 8. : Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Siehe oben § 3 Abs. 5 rbb-Staatsvertrag (Frage 7) sowie § 28 rbb- Geschäftsordnung: § 28 - 4 - Betätigung für politische Parteien und sonstige Interessengruppen (1) Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter verpflichtet, die Bestimmungen des rbb-StV und der Satzung zu beachten. Das Recht, sich außerhalb der dienstlichen Tätigkeit in politischen oder sonstigen interessenorientierten Vereinigungen zu engagieren und für sie zu werben, bleibt hiervon unberührt. Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter hat jedoch zu vermeiden, dass der rbb hierdurch unmittelbar oder mittelbar mit politischen oder sonstigen Auseinandersetzungen, insbesondere Wahlkämpfen, in Verbindung gebracht wird. Bei öffentlichen Auftritten oder Aktionen für eine politische Partei oder sonstige Gruppierungen darf weder direkt noch indirekt auf die Zugehörigkeit zum rbb hingewiesen oder ein entsprechender Hinweis veranlasst oder zugelassen werden. (2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb dürfen während eines Wahlkampfs für Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Abgeordnetenhauswahlen in den sechs Wochen vor dem Wahltermin in keiner Rundfunksendung des rbb auftreten, wenn sie sich im jeweiligen Wahlkampf aktiv betätigen. (3) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Kandidatur im Rahmen einer Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Abgeordnetenhaus- sowie Bezirkversammlungs- und Kommunalwahl bzw. ihre Mitwirkung in einer Wahlwerbesendung der Intendantin bzw. dem Intendanten auf dem Dienstweg unverzüglich mitzuteilen. (4) Die Grundsätze der Absätze 1 bis 3 sind auch beim Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.“ 9. Welche Trainings, Schulung oder dergleichen gibt es für die festen und freien Mitarbeiter, um eine neutrale Berichterstattung sicherzustellen? Zu 9. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Objektivität, Überparteilichkeit und neutrale Berichterstattung gehören zu den Grundlagen der journalistischen Sorgfaltspflichten und sind daher Teil jeder journalistischen Schulung, die vom rbb angeboten wird. Im Übrigen erwartet der rbb von jeder Journalistin und jedem Journalisten, die bzw. den er beauftragt, die Kenntnis und Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten.“ 10. Welche Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Bundestagswahl als Direkt- oder Listenkandidaten antreten, stehen in einem festen, freien oder sonstigen Arbeitsverhältnis mit dem rbb? Zu 10. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. - 5 - Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Wie aus der Presse bekannt, tritt der Moderator der Sendung „Die Blaue Stunde“ auf Radioeins, Serdar Somuncu, für DIE PARTEI im Wahlkampf an. Aus diesem Grunde moderiert er diese Sendung sechs Wochen vor dem Wahltermin nicht mehr. Weitere Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Bundestagswahl antreten, sind aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des rbb nicht bekannt.“ 11. Wie stellt der rbb sicher, dass diese Kandidaten ihre Arbeit nicht dazu nutzen, um für sich oder ihre Partei Wahlwerbung zu machen? Zu 11. : Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb dürfen während eines Wahlkampfs für Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Abgeordnetenhauswahlen in den sechs Wochen vor dem Wahltermin in keiner Rundfunksendung des rbb auftreten, wenn sie sich im jeweiligen Wahlkampf aktiv betätigen (vgl. § 28 Abs. 2 rbb-Geschäftsordnung).“ Berlin, den 29. August 2017 Regierender Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-12077 S18-12077