Drucksache 18 / 12 078 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Dachlounge des RBB finanziert aus Rundfunkbeiträgen? und Antwort vom 29.August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER VON BERLIN Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) _____________________________________________ über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12078 vom 14. August 2017 über Dachlounge des RBB finanziert aus Rundfunkbeiträgen? ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es die Aufgabe eines Rundfunksenders – hier des RBB – eine Dachlounge zu betreiben? Zu 1. : Der um Stellungnahme gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Das Programm von radioeins besteht seit Jahren auch aus Kultur-Event-Sendungen wie dem Parkfest am Gleisdreieck oder der Dachterrasse auf dem Stilwerk bzw. dem Bikini-Haus (Sommer auf dem Dach), wo bspw. Livesendungen, Livekonzerte, Livelesungen präsentiert und angeboten werden. Zum 20. Geburtstag von radioeins hat sich der rbb dazu entschieden, sein Haus am Theodor-Heuss-Platz für die Hörer und Fans von radioeins zu öffnen und im 14. Stock eine Dachlounge eingerichtet, bei der es jeden Werktag von 19 bis 21 Uhr Livesendungen von und mit radioeins gibt. Der rbb freut sich, alle Hörerinnen und Hörer aus Berlin und Brandenburg auch dort eintrittsfrei begrüßen zu können. Sie können mit den Machern von radioeins und dem rbb über Sendungen ins Gespräch kommen, auch Kritik am - 2 - Programm äußern und bekommen mit, wie Programm entsteht. Die Dachlounge ist aufgrund des 20. Geburtstags von radioeins bis Jahresende eingerichtet.“ Gemäß § 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) vom 30. August/11. September 2013 (rbb-Staatsvertrag) ist der rbb damit beauftragt, durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Dabei stellt er sicher, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen in der Gesamtheit seiner Angebote ausgewogen und angemessen Ausdruck findet. Seine Angebote dienen der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung und erfüllen den kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Gemäß der in § 4 rbb-Staatsvertrag beauftragten Angebote veranstaltet der rbb die dort definierten Rundfunkprogramme und Telemedienangebote, unter anderem die Radiowelle „radioeins“. Hierfür kann der rbb in eigener Verwaltung Räumlichkeiten wie Studios, Besprechungsräume oder Dachterrassen nutzen. 2. Welche Kosten hat der Umbau bzw. die Errichtung der Dachlounge verursacht? Zu 2. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Der rbb hat die bisherige Dachfläche im 14. Stock zu einer Terrasse umgebaut. Diese nutzt er nun auch als außenliegende Sendeplattform, von der bereits die Abendschau regelmäßig sendet. In Zukunft plant der rbb, dort auch weitere Programm-Events durchzuführen. Daher hat er diese Kosten wie vorgesehen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die betreffenden Umbaumaßnahmen sind also Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur des Hochhauses in der Masurenallee. Sie schaffen den Programmen des rbb verbesserte Möglichkeiten zur Programmerstellung und -präsentation. Der Konferenzraum im 14. Stock ist als Provisorium in einen Veranstaltungsraum umgebaut worden. Dabei hat der Caterer eine Kooperationsvereinbarung mit radioeins getroffen und den Großteil der Einrichtung zum Lounge-Betrieb finanziert.“ 3. Wie wurden die Bauarbeiten und Umbaumaßnahmen finanziert bzw. wurde die Dachlounge aus Rundfunkbeiträgen finanziert? Zu 3. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. - 3 - Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Die Sendungen, die radioeins werktäglich dort ausstrahlt (19 bis 21 Uhr bzw. weitere Sondersendungen wie "Der Schöne Morgen" im September) werden natürlich ausschließlich aus dem Rundfunkbeitrag finanziert; alles andere wäre auch nicht zulässig.“ 4. Welche laufenden Kosten und in welcher Höhe sind mit der Unterhaltung und dem Betrieb der Dachlounge verbunden und werden dafür die Rundfunkbeiträge genutzt? Zu 4. : Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Zudem gibt es tatsächlich Sonderkosten, die der rbb bzw. radioeins tragen muss, da natürlich das Öffnen des Hauses für die Öffentlichkeit auch Sicherheitsfragen aufwirft. Daher muss der Wachschutz Zugang, Fahrstuhl, Dachterrasse und Dachlounge absichern. Diese Personalkosten werden vom rbb bzw. von radioeins aus dem Marketingetat bestritten, weil das Öffnen des Hauses für das Publikum natürlich auch zum Marketing des rbb (radioeins) gehört. Ein Großteil des Marketingetats von radioeins speist sich aus den Werbeerträgen der rbb Media.“ Berlin, den 29. August 2017 Regierender Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-12078 S18-12078