Drucksache 18 / 12 082 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Gerhart-Hauptmann-Schule – Nachgefragt! und Antwort vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12082 vom 14. August 2017 über Gerhart-Hauptmann-Schule – Nachgefragt! ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die eigenen nachgeordneten Behörden und Bezirke um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie viele Flüchtlinge bewohnen derzeit noch die Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg? Zu 1.: Der Bezirk geht davon aus, dass sich noch 23 Personen sporadisch oder regelmäßig in dem Südflügel und Mitteltrakt der ehemaligen Gerhart-Hauptmann- Schule (GHS) aufhalten. 2. Wie viele Flüchtlinge haben bisher das Quartier verlassen? Zu 2.: Im Rechtsstreit hat ein auf Räumung verklagter Bewohner mitgeteilt, dass er die GHS verlassen hat und inzwischen an einem anderen Ort wohnt. 2 3. Haben inzwischen andere Flüchtlinge dort Unterschlupf gefunden? Zu 3.: Nein. 4. Wie hoch sind die Kosten dieser Unterbringung und wer trägt diese aus welchem Haushaltstitel des Landes und/oder des Bezirks? Zu 4.: Im ersten Halbjahr 2017 sind Kosten in Höhe von insgesamt rd. 535.179 € angefallen. Davon wurden insgesamt 29.993 € für die anteilige Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung sowie 505.186 € für den Wachschutz investiert. Die Kosten werden vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aus den Titeln 51701, 51900 und 54010 des Kapitels 4510 getragen. 5. Mit welchen Instandsetzungskosten rechnet der Senat/Bezirk bei Übernahme der betreffenden Räumlichkeiten? Zu 5.: Zu den Instandsetzungskosten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da diese noch nicht ermittelt wurden. 6. Wie sind die weiteren Planungen für diesen Standort und wann und unter welchen Voraussetzungen können diese umgesetzt werden? Zu 6.: Das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain- Kreuzberg haben beschlossen, in dem Gebäude einen Begegnungs-, Beratungs- und Qualifizierungsort für Geflüchtete im Bezirk einzurichten. Die Gründung eines internationalen Flüchtlingszentrums in Friedrichshain-Kreuzberg umfasst die Beratung und Begleitung von geflüchteten Menschen im Bezirk zur Förderung einer zielgerichteten Integrationsarbeit. Die Angebote richten sich an alle im Bezirk untergebrachten Geflüchteten unabhängig von Ihrer Unterbringungsart. Berlin, den 01. September 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12082 S18-12082