Drucksache 18 / 12 084 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Was macht die Qualitätskontrollstelle Schulessen? und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12084 vom 14. August 2017 über Was macht die Qualitätskontrollstelle Schulessen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Qualitätskontrollstelle Schulmittagessen, wie in der Pressemitteilung des Senats vom 27. September 2016 verkündet, im November 2016 ihre Arbeit in Bezug auf die Grundschulen aufgenommen? Zu 1.: Die Qualitätskontrollstelle Schulessen (QKS) hat mit Dienstbeginn der Leitung am 1. November 2016 die Arbeit aufgenommen. Die beiden Mitarbeiterinnen haben zeitversetzt am 1. Dezember 2016 und am 1. Januar 2017 den Dienst angetreten, so dass die QKS seit dem 1. Januar 2017 vollständig besetzt ist. 2. Wo hat Kontrollstelle ihren Sitz und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welcher Qualifikation sind dort tätig? Zu 2.: Die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Berliner Schulen ist nach § 109 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) Aufgabe der Bezirke. Gemäß § 1 Nummer 9 b) der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben ist der Bezirk Pankow mit der Einrichtung der Qualitätskontrollstelle beauftragt. Somit übernimmt der Bezirk Pankow die Kontrolle der Qualität des Mittagessens für die Grundstufe der Berliner Ganztagsschulen nach § 109 Absatz 1 Satz 2 SchulG für alle Bezirke. Die QKS ist der Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, im Bezirksamt Pankow zugeordnet. Insgesamt ist die QKS mit drei Personen besetzt. Für die Aufgaben der QKS wird grundsätzlich umfassendes Fachwissen auf dem Gebiet der Ernährungsphysiologie, Ernährungslehre , Ernährungsbildung, Lebensmittelchemie, Koch- und Küchentechnik etc. benötigt . Die Leitung sowie die beiden Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterstellen konnten den fachlichen Ansprüchen der QKS entsprechend mit Ernährungswissenschaftlerinnen (Diplom ) und einer Oecotrophologin besetzt werden. - - 2 3. Welche Aufgaben hat die Kontrollstelle neben der Überprüfung der Verträge mit Essensanbietern zur Einhaltung der vorgeschriebenen Standards für Schulessen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung? Zu 3.: Die Qualitätskontrollstelle Schulessen (QKS) überprüft die vertragskonforme Umsetzung der ernährungsphysiologischen und sensorischen Qualität des Berliner Schulessens in der Grundstufe als Dienstleisterin für die Berliner Schulämter. Den Schulämtern als Vertragspartnern der Essensanbieter obliegt die Umsetzung weiterer Maßnahmen bei Vertragsverstößen . Die QKS übernimmt folgende fachlich qualifizierte Zuarbeit: - regelmäßige Überprüfung/Auditierung der Produktionsküchen, incl. Auswertung von Speisenplänen/Rezepten, Unterlagen zum Wareneinsatz, Portionsgrößen, Zubereitung etc. - regelmäßige Überprüfung/Auditierung der Ausgabeküchen in den Schulen, incl. sensorischer Überprüfung der Speisen, Auswertung von Unterlagen zur Dokumentation der Temperaturen und Warmhaltezeiten - verfassen von Ergebnisberichten für die Schulämter zu jedem Audit mit Hinweisen zur Behebung von Mängeln - anlassbezogene Überprüfung/Auditierung der Produktionsküchen und/oder Ausgabeküchen der Schulämter - Probennahme von Speisen zur chemischen Nährwertanalyse - anlassbezogene Probennahme zur Untersuchung spezifischer Inhaltsstoffe - Auswertung der Laborergebnisse - Beratung und Unterstützung der Schulämter zum weiteren Vorgehen bei aufgetretenen Mängeln - Unterstützung der Schulämter bei fachlichen Rückfragen der Anbieter zur Behebung von Mängeln - Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Qualität des Berliner Schulmittagessens 4. Wie viele Verträge mussten seit Aufnahme der Arbeit der Kontrollstelle entsprechend dieser Standards mit den Anbietern entweder neu verhandelt bzw. nachjustiert werden? Zu 4.: Als Konsequenzen von Minderleistungen, welche durch die QKS festgestellt werden, sind Abmahnungen sowie Vertragsstrafen von bis zu 5 % der Auftragssumme pro Vertragsjahr vorgesehen. Darüber hinaus sind Kündigungen möglich. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen obliegt den bezirklichen Schulämtern. Neuverhandlungen sind nicht vorgesehen . 5. Wie viele Kontrollen vor Ort wurden durch die Kontrollstelle im Zusammenwirken mit den bezirklichen Schulämtern durchgeführt? (Bitte Bezirke, Kontrolldichte und Schule angeben.) Zu 5.: Es wurden in den bisherigen sieben Monaten insgesamt 146 Audits in Ausgabeküchen der Schulen und in den Produktionsküchen der Anbieter durchgeführt. Die Audits bezogen sich auf sieben verschiedene Anbieter, so dass bei einigen Anbietern mehrere Überprüfungen durchgeführt wurden. Alle Bezirke wurden in die Kontrollen einbezogen. - - 3 Es wird angestrebt pro Vertragsjahr die Produktionsküchen der Anbieter zweimal zu auditieren . Dazu passend werden pro Bezirk mindestens zwei Ausgabeküchen dieses Anbieters in den Schulen auditiert. Nach jedem Audit werden die Ergebnisse in Form von Auditberichten zusammengefasst und über die Schulämter an die Anbieter weitergeleitet. Das zweite Audit in einem Vertragsjahr ist als Nachkontrolle zu verstehen und findet ca. drei bis fünf Monate nach Erhalt der Auditberichte statt. Pro Vertragsjahr finden außerdem 80 Audits für Probennahmen zur chemischen Nährwertanalyse sowie variable Zeiten für anlassbezogene Audits statt. Aufgrund des kurzen Bestehens der QKS ist eine statistische Auswertung nach Kontrolldichte und Bezirk nicht aussagekräftig. 6. Wie oft wurden dabei Verstöße der Essensanbieter gegen die geltenden Standards festgestellt, wie zum Beispiel dem Verbot des Einsatzes von Geschmacksverstärkern, von künstlichen Farbstoffen und Aromen sowie von synthetischen Süßstoffen? Wie oft kam es zu Verstößen hinsichtlich des Einsatzes von Formfleisch und gentechnisch veränderten Lebensmitteln? (Bitte Bezirk und Essensanbieter nennen.) Zu 6.: Alle bisher durchgeführten Audits haben Mängel aufgedeckt. Die Mängel sind sehr anbieter - und schulspezifisch und werden in Form von Auditberichten detailliert festgehalten. Bezogen auf die bisher auditierten sieben Anbieter wurden bei keinem der Anbieter Geschmacksverstärker und künstliche Farbstoffe gefunden sowie Formfleisch oder gentechnisch veränderte Lebensmittel verwendet. Produkte mit künstlichen Aromen haben sieben von sieben Anbietern eingesetzt und Produkte mit Süßstoffen wurden bei vier von sieben Anbietern gefunden. 7. Zu welchen Ergebnissen kam die Kontrollstelle hinsichtlich der Einhaltung des Einsatzes von mindestens 10 % Bio-Anteil, der täglichen Darreichung von Rohgemüse sowie der festgelegten Warmhaltezeiten? Zu 7.: Für die Kontrolle des Bio-Anteils ist die QKS nicht zuständig. Bezogen auf die Warmhaltezeiten wurde festgestellt, dass kalte oder warme Speisen ausgegeben würden, die den vertraglich vereinbarten Temperaturen nicht entsprechen und die Dokumentation der Warmhaltezeiten und/oder der Temperaturen nicht vertragsgerecht vorgenommen wurde. Es fehlen z.B. Daten zum Garzeitende und zum Ende der Ausgabe jeder Charge und es wird teilweise gar nicht oder nur lückenhaft dokumentiert. Außerdem wurden die vertraglich vereinbarten Warmhaltezeiten im Einzelfall überschritten. 8. Welche Verstöße gegen Hygienevorschriften wurden bei den Kontrollen festgestellt? (Bitte Bezirke und Anbieter nennen.) 9. Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet? Welche Auflagen wurden erteilt und wie wurden diese überprüft? (Bitte Bezirk benennen und Art der Auflage.) 10. Wird die Qualitätskontrollstelle Schulessen auch bei allgemeinen Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit , wie zum Beispiel bei der aktuellen Belastung von Eiern mit dem Insektengift Fipromil, von sich aus tätig? Wenn ja, mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht? - - 4 Zu 8. bis 10.: Für die Kontrolle der in den Fragen 8 bis 10 genannten Sachverhalte ist die QKS nicht zuständig . Dies übernimmt, unabhängig von der Arbeit der QKS, die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in den jeweiligen Bezirken. 11. Wie schätzt der Senat die fachliche Beratung der bezirklichen Schulämter durch die Qualitätskontrollstelle Schulessen ein? Was hat sich hinsichtlich der Qualität des Schulessens positiv verändert? Zu 11.: Die Schulämter beraten die Schulen im Rahmen ihres Auftrages zu der Auswahl der Essenanbieter und den vertraglichen Rahmenbedingungen. Die fachliche Beratung für Schulen erfolgt in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Diese Kooperation wird als sehr erfolgreich eingeschätzt . Messbar ist der Erfolg, bedingt durch die kurze Zeit in der die QKS tätig ist, bislang nur für eine kleine Anzahl von Schulen an denen bereits eine Nachkontrolle durchgeführt wurde. Bei 26 der durchgeführten Audits handelt es sich um eine sogenannte Nachkontrolle. Die gewünschten Auskünfte zu positiven Veränderungen konnten bisher nur für diese 26 Fälle ausgewertet werden. Zusammenfassend kann dazu festgestellt werden, dass die Anbieter in der Zeit vom ersten Audit bis zur Nachkontrolle, dazwischen liegen ca. drei bis fünf Monate , auf Basis der Auditberichte der QKS bereits zahlreiche Mängel beheben konnten. Für ein umfassendes Bild müssen weitere Kontrollen abgewartet werden. 12. Hat sich nach Ansicht des Senats die Einrichtung der Qualitätskontrollstelle Schulessen bewährt und sollen in deren Kontrollen weitere Schulformen einbezogen werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Die gute Qualität des Speisenangebots in allen Berliner Ganztagsschulen sicherzustellen, ist ein wichtiges gemeinsames Ziel der Schulämter und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Die Erfahrungen der Qualitätskontrollstelle werden ausgewertet und können so auch die Sicherung der Qualitätsstandards in den Schulen unterstützen, die nicht unmittelbar von der Qualitätskontrollstelle überprüft werden. Eine Ausweitung der Arbeit der Qualitätskontrollstellen auf alle Schulen ist derzeit nicht geplant, aber für die Zukunft auch nicht ausgeschlossen. Berlin, den 25. August 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12084 S18-12084