Drucksache 18 / 12 087 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Rückkauf der CFM – Bleibt der Senat bei den Versprechen seines Koalitionsvertrags ? und Antwort vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12087 vom 14. August 2017 über Rückkauf der CFM – Bleibt der Senat bei den Versprechen seines Koalitionsvertrags? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. In der Aufsichtsratssitzung der Charité am 12. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Charité Tochtergesellschaft CFM bis Januar 2019 zu rekommunalisieren: a. Wie sieht der Zeitplan für den Rückkauf aus? b. Mit welchen Mehrkosten für die Charité rechnet der Senat durch die Rekommunalisierung? c. Ist es vorgesehen, dass die Charité diese Mehrkosten durch den Senat erstattet bekommt? Zu 1.: Der private Gesellschafter hält derzeit 49 % der Gesellschaftsanteile der Charité CFM Facility Management GmbH (CFM). Der Zeitplan sieht einen Rückkauf dieser Geschäftsanteile zum 31.12.2018 vor. Konkret bezifferbare Mehrkosten fallen durch den Anteilserwerb in Höhe von 2,185 Mio. € sowie in Höhe von 0,245 Mio. € für die Stammeinlage an. Weitere nicht feststehende einmalige und laufende Kosten im Zusammenhang mit Strukturveränderungen fallen u.a. durch Beratungsbedarf, notwendige notarielle Beurkundungen, eventuelle Rechtsstreitigkeiten , den Aufbau von Managementkapazitäten, Wissenstransfer sowie den Wegfall von Pooleffekten beim Einkauf an. Vorbehaltlich der Beschlussfassungen im Abgeordnetenhaus ist geplant, zum Doppelhaushalt 2018/2019 einen zusätzlichen Titel zur Förderung von Investitionen der Charité mit einem Ansatz in Höhe von 7,5 Mio. € für 2018 und in Höhe von 2,5 Mio. € für 2019 einzurichten. - - 2 2. In der Sondersitzung des Aufsichtsrats wurde ebenfalls eine Erhöhung der durchschnittlichen Bruttolöhne der Beschäftigten der CFM auf 11 Euro Brutto/Stunde beschlossen: a. Ab wann gilt der neue Lohn? b. Wie viele Mitarbeiter der CFM erhalten den durchschnittlichen Bruttolohn von 11 Euro? Wie viele Mitarbeiter erhalten mehr als den durchschnittlichen Bruttolohn von 11 Euro? Wie viele Mitarbeiter erhalten weniger als den durchschnittlichen Bruttolohn von 11 Euro? c. Hat es im Vorfeld der Festlegung des Bruttolohns Treffen zwischen Vertretern des Senats (insbesondere des Senators für Wissenschaft, Senators für Finanzen, der Senatorin für Gesundheit) mit Vertretern der Gewerkschaften gegeben, in denen über die anstehende Lohnerhöhung diskutiert wurde? d. Wenn ja, wann und mit wem haben diese Gespräche stattgefunden? e. Wie hoch werden die finanziellen Belastungen durch die Lohnerhöhung für die Charité ausfallen? f. Wird der Senat diese steigenden Ausgaben der Charité finanzieren? g. Werden alle aktuell 2.800 Beschäftigten der CFM übernommen? Zu 2.: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der Charité in der Sitzung am 12.07.2017 gebeten, gegenüber der CFM auf die Einführung eines Grundlohnmodells zum Ende 2017 im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten hinzuwirken. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung als nächsten Schritt befürwortet, dass die CFM einen Grundlohn in Höhe von 11 € pro Stunde bis Ende 2017 für die CFM-Beschäftigten umsetzt. Grundlage hierfür war die unternehmerische Entscheidung der CFM. Die Geschäftsführung der CFM hat der Gewerkschaft ver.di einen entsprechenden Tarifvorschlag unterbreitet. Am 15.09.2017 findet darüber die nächste Tarifverhandlung statt. Die Mehrkosten durch die Tariferhöhung auf 11 € pro Stunde werden von der Charité mit 4,2 Mio. € pro Jahr beziffert. Von dieser Maßnahme würden ca. 1.600 Beschäftigte der CFM profitieren. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CFM, vor allem in den technischen Bereichen, haben bereits eine Vergütung oberhalb 11 € pro Stunde. Da die CFM als Tochterunternehmen weitergeführt werden soll, wird es für die Beschäftigten der CFM mit dem Rückkauf keine arbeitsrechtlichen Veränderungen geben. - - 3 3. Hält der Senat an seinem Ziel aus dem Koalitionsvertrag fest, die Löhne auf das Niveau des TVöD anzuheben? a. Bis wann soll diese Erhöhung eingeführt werden? b. Mit welchen zusätzlichen Mehrkosten rechnet der Senat pro Jahr für die Charité? c. Soll die Charité die entsprechenden Mehrkosten für die Anpassung an den TVöD allein finanzieren oder wird der Senat der Charité die dafür vorgesehenen Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen? Zu 3.: Der Berliner Senat setzt sich für gute Arbeit für alle Berlinerinnen und Berliner ein; dies gilt selbstverständlich auch für die Landesunternehmen und ihren Tochterunternehmen, welche teilweise noch nicht tarifgebunden sind. Der Aufsichtsrat wird auch künftig über weitere Schritte beraten, die zu Verbesserungen für die Beschäftigten führen. Dies steht im Einklang mit den Zielsetzungen des Senats. Ein Vorgriff auf Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien ist damit weder verbunden noch beabsichtigt. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zwischen der Geschäftsführung der CFM und den Gewerkschaften bleibt abzuwarten. Berlin, den 1. September 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-12087 S18-12087a