Drucksache 18 / 12 088 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Vom Bachelorstudium ins Masterstudium in Berlin? und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12088 vom 14. August 2017 über Vom Bachelorstudium ins Masterstudium in Berlin? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Sie wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Studierende, die in Berlin ihren Bachelorabschluss erlangt haben, nahmen in Berlin in den letzten drei Jahren auch ein Masterstudium auf? Zu 1.: In der Vergangenheit ist nicht an allen Hochschulen statistisch erfasst worden, an welchem Ort der vorhergehende Abschluss erworben wurde. Erst ab dem Jahr 2017 verlangt die amtliche Statistik die Erfassung dieses Merkmals, so dass künftig vollständige Daten vorliegen werden. Zum abgefragten Zeitraum konnten die Beuth-Hochschule für Technik Berlin und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin keine Angaben machen. An den übrigen Berliner Landeshochschulen haben in den letzten drei Jahren insgesamt 13.742 Anfängerinnen und Anfänger im Masterstudium ihren vorhergehenden Bachelorabschluss an einer Berliner Hochschule erworben. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum haben an diesen Hochschulen insgesamt 29.864 Studierende ein Masterstudium aufgenommen (Angaben jeweils ohne weiterbildende Studiengänge). Der Anteil der Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Berliner Bachelorabschluss liegt somit bei durchschnittlich 46 %. -2- Tab. 1: Anzahl der Anfängerinnen und Anfänger im 1. Fachsemester in Masterstudiengängen – insgesamt und Anzahl derer mit Berliner Bachelorabschluss; Summe über alle Berliner Landeshochschulen außer der Beuth-Hochschule für Technik Berlin sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Quelle: Angaben der Hochschulen. 2014 2015 2016 Anzahl der Masteranfängerinnen und -anfänger insgesamt 9.813 9.975 10.076 mit Berliner Bachelorabschluss 4.499 4.728 4.515 relativer Anteil mit Berliner Bachelorabschluss 45,8 % 47,4 % 44,8 % 2. Wie viele Masterstudienplätze stehen an den Berliner Hochschulen grundsätzlich pro Bachelor- Studienplatz zur Verfügung und wo sieht der Senat Ausbaubedarf? (Bitte nach Studiengängen aufschlüsseln .) Zu 2.: Insgesamt steht an den Berliner Landeshochschulen eine Aufnahmekapazität in Höhe von ca. 20.300 Plätzen in Bachelorstudiengängen und ca. 11.500 Plätzen in Masterstudiengängen zur Verfügung (derzeitige Aufnahmekapazität gemäß Kapazitätsverordnung ohne Schwundausgleich; die Zulassungszahlen werden unter Berücksichtigung der Schwundfaktoren höher festgesetzt). Dies entspricht einer „Übergangsquote“ von ca. 57 %. Weiterbildende Masterstudiengänge wurden dabei außer Acht gelassen. Zur Beurteilung des Kapazitätsbedarfs ist die Erfolgsquote in den Bachelorstudiengängen in Rechnung zu stellen. Die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen in Bachelorstudiengängen an den Berliner Landeshochschulen befindet sich aktuell auf einem Niveau von etwa 12.000. Dem stehen Anfängerinnen und Anfänger in Masterstudiengängen von zuletzt (2016) 12.500 gegenüber. Ein genereller Kapazitätsausbau erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Eine studiengangsbezogene Relation lässt sich nur in Ausnahmefällen berechnen, da die Masterstudiengänge im Regelfall nicht auf einem spezifischen Bachelorabschluss aufbauen , sondern eine gewisse fachliche Breite zulassen (siehe auch Antwort zu 4.). Ausnahmen finden sich zum Beispiel im Bereich der künstlerischen Studiengänge. Hier bestehen überwiegend Relationen von 1:1 in den Bachelor- und Masteraufnahmekapazitäten. Auch im Bereich der Lehrkräftebildung setzt die Aufnahme eines Studiums mit Abschlussziel Master of Education (M. Ed.) den Lehramts-Bachelorabschluss mit der gleichen Fächerkombination voraus. Hier tragen die Universitäten dafür Sorge, dass alle Bewerberinnen und Bewerber für einen M. Ed.-Studiengang einen Studienplatz erhalten. 3. Wie viele Studenten, die ihren Bachelorabschluss in Berlin erlangt haben, konnten kein Masterstudium in Berlin aufnehmen? Was waren die häufigsten Gründe? (Bitte auch Ablehnungsgründe differenziert aufführen .) Zu 3.: Grundsätzlich liegen keine Daten darüber vor, welche Absichten Berliner Bachelorabsolventinnen und -absolventen nach ihrem Studienabschluss verfolgen, das heißt, ob sie überhaupt ein Masterstudium anstreben und ob sie dieses in Berlin oder einem anderen Bundesland aufnehmen wollen. -3- Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für ein Masterstudium erfassen die Hochschulen meist nicht den Ort des Bachelorabschlusses, sondern dies geschieht erst bei der Immatrikulation . Zudem werden die Bewerberdaten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, so dass im Nachhinein keine statistischen Auswertungen möglich sind, selbst wenn der Ort erfasst wurde. Statistische Daten konnten lediglich von der Humboldt-Universität zu Berlin (HU), der Technischen Universität Berlin (TU), der Charité - Universitätsmedizin Berlin sowie der Kunsthochschule Berlin-Weißensee - Hochschule für Gestaltung (KHB) übermittelt werden . Grundsätzlich ist bei der Interpretation dieser Daten zu beachten, dass es Mehrfachbewerbungen gibt. Die Anzahl der Bewerbungen lässt somit keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber (Personenzahl) zu. Des Weiteren wird nicht jede Zulassung zum Studienplatz angenommen. Die Anzahl der erfolgreichen Bewerbungen liegt somit höher als die Anzahl der erfolgten Immatrikulationen (wie in Frage 1). Abgesehen von unvollständigen Bewerbungsunterlagen lassen sich zwei Ablehnungsgründe unterscheiden: (1) Ablehnung wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen, (2) Ablehnung aus kapazitären Gründen, das bedeutet, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht erfolgreich war. An den künstlerischen Hochschulen wird die erforderliche künstlerische Begabung im Wege einer Eignungsprüfung festgestellt. An der HU wurden in den letzten drei Jahren durchschnittlich pro Jahr etwa 580 Bewerbungen von Berliner Bachelorabsolventinnen und -absolventen abgelehnt. Dem standen durchschnittlich etwa 1.370 Immatrikulationen gegenüber. Etwa ein Drittel der Ablehnungen erfolgte aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen. An der TU wurden durchschnittlich etwa 850 Bewerbungen abgelehnt gegenüber 1.620 Immatrikulationen. Etwa 20 % der Ablehnungen erfolgte aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen . An der Charité gab es nur in Einzelfällen Ablehnungen und zwar aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen . An der KHB haben jährlich knapp über 20 Bewerberinnen und Bewerber die künstlerische Eignungsprüfung nicht bestanden. Dem standen durchschnittlich etwas über 30 Immatrikulationen gegenüber. 4. Welche Unterschiede (z. B. besondere Bewerbungsfristen oder angepasste NC-Regelungen) bestehen bei den Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Masterstudiengängen an den Berliner Hochschulen? Welche Hürden sieht der Senat hier zur Zeit noch gegeben, die einem Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang im Wege stehen? Zu 4.: Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) schreibt vor, dass der berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums die Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums ist. Für Masterstudiengänge, die als vertiefende, verbreiternde oder fachübergreifende Studiengänge auf einem Bachelorstudiengang aufbauen, dürfen darüber hinausgehende Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen gefordert werden, wenn diese wegen spezieller fachlicher Anforderungen des jeweiligen Masterstudiengangs nachweislich er- -4- forderlich sind. Diese Zugangsvoraussetzungen sind von den Hochschulen in einer Zugangssatzung zu regeln. Im Rahmen der Bestätigung der Satzung prüft das Land neben der Rechtmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit (§ 10 Abs. 5 BerlHG). Üblicherweise wird von den Hochschulen ein je nach Masterausrichtung fachlich einschlägiger Bachelorabschluss als zusätzliche Qualifikationsvoraussetzung verlangt. Weitergehende fachspezifische Voraussetzungen sind etwa Nachweise über Sprachkenntnisse oder absolvierte Praktika. An den künstlerischen Hochschulen ist die künstlerische Begabung nachzuweisen, die in der Regel im Rahmen einer künstlerischen Eignungsprüfung festgestellt wird. Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen der Hochschulen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Bewerbungsfristen werden von den Hochschulen je nach den zeitlichen Erfordernissen des Auswahlprozesses festgelegt. Die jeweiligen Fristenregelungen der Hochschulen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium wird vor allem erschwert, wenn aufgrund hoher Studiennachfrage die Zahl der Bewerbungen die verfügbaren Aufnahmeplätze erheblich übersteigt. Dies betrifft insbesondere Studiengänge, die sich auch überregional großer Beliebtheit erfreuen. In diesen Fällen müssen neben den formalen Zugangsvoraussetzungen besondere Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern erbracht werden, um im Auswahlverfahren erfolgreich zu sein. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber müssen ggf. auf benachbarte Studienfächer oder an andere Hochschulen ausweichen. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen, um das Angebot an Masterstudienplätzen in Berlin auszubauen? Auf welchen Studienfächern liegt dabei ein Schwerpunkt und welche weiteren Maßnahmen sind in absehbarer Zeit geplant? Zu 5.: Im Rahmen der Verhandlungen zu den Hochschulverträgen 2018 bis 2022 wurde das Thema Kapazitätsausbau im Masterbereich mit den Hochschulen eingehend erörtert. Ein konkreter Ausbaubedarf wurde für die Studienangebote der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie der „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin festgestellt. Dementsprechend werden ab dem Jahr 2018 zusätzliche Mittel für beide Hochschulen zur Verfügung gestellt, um gezielt neue Masterangebote zu schaffen. Darüber hinaus erhalten die Fachhochschulen ab dem Jahr 2018 aufwachsend zusätzliche Mittel für die Einrichtung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Die dadurch geschaffene Kapazität kann von den Hochschulen auch für den Ausbau ihrer Masterangebote genutzt werden. Des Weiteren haben die Hochschulen die Möglichkeit, in Abhängigkeit von der Nachfrage nach Studienplätzen und den Entwicklungen des Arbeitsmarktes Ausbildungskapazitäten vom Bachelor- in den Masterbereich zu verlagern. Dabei sind der Bedarf von grundständigen Studienangeboten für die Landeskinder und die Nachfrage nach einer weitergehenden Ausbildung über den Bachelorabschluss hinaus abzuwägen. Die Hochschulen analysieren hierfür fortlaufend den Bedarf an Masterstudienplätzen. Die Verlagerung der Ausbildungskapazitäten bedarf der Zustimmung Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung . -5- Wie bereits in der Antwort zu 2. erwähnt, werden die Universitäten beim Ausbau der Lehrkräftebildung auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass alle Absolventinnen und Absolventen der lehrkräftebildenden Bachelorstudiengänge ein Studium mit dem Abschlussziel Master of Education aufnehmen können. 6. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die in den Koalitionsvereinbarungen (Abschnitt Wissenschaft, S. 86) genannten „Hürden beim Übergang vom Bachelor- in ein Masterstudium“ abzubauen ? Zu 6.: In den Koalitionsvereinbarungen ist folgende Zielstellung enthalten: „Für Berufe, die einen Masterabschluss zwingend voraussetzen, wird die Koalition für alle Studierenden, die den Bachelor erlangt haben, einen Übergang in die Masterphase sicherstellen. Durch einen studiengangspezifischen, bedarfsgerechten Ausbau wird die Koalition Hürden beim Übergang vom Bachelor- in ein Masterstudium auch in den übrigen Studiengängen abbauen.“ Zur Umsetzung dessen siehe Antwort zu Frage 5. Berlin, den 31. August 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - -6- Anlage 1 Übersicht über die Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums an den staatlichen Berliner Hochschulen Nachfolgend sind die von den Hochschulen übermittelten Zugangsvoraussetzungen aufgelistet . Dabei wurden die Hochschulen gebeten, zunächst allgemeine Erläuterungen zu geben und lediglich spezifische Voraussetzungen, die über das Erfordernis eines fachlich einschlägigen Bachelorabschlusses hinausgehen, in tabellarischer Form aufzuführen. Häufig verwendete Abkürzungen: ECTS = European Credit Transfer System, LP = Leistungspunkte, M. Sc. = Master of Science, M. A. = Master of Arts. Freie Universität Berlin (FU) Zugangsvoraussetzung für Masterstudiengänge gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1a BerlHG ist in der Regel ein fachlich einschlägiger Bachelorabschluss. Für einige Master sind statt eines fachlich einschlägigen Bachelorabschlusses nur bestimmte Studienleistungen zu erbringen . Darüber hinaus werden für einige Masterstudiengänge aus fachlichen Gründen neben ausreichenden Kenntnissen der Unterrichtssprache auch Fremdsprachenkenntnisse verlangt. Für einen Großteil der Masterstudiengänge müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden . Bei einigen naturwissenschaftlichen Studiengängen ersetzen die Englischkenntnisse den Nachweis von Deutschkenntnissen. Die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge der Freien Universität Berlin sind in den jeweiligen Zugangssatzungen der Studiengänge festgelegt. Die Zugangssatzungen der Masterstudiengänge sind auf den Webseiten der Freien Universität Berlin bei den Kenndaten der Studiengänge unter http://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/master/index.html veröffentlicht. Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen Betriebswirtschaftslehre - Finance, Accounting and Taxation M. Sc., 4 Semester Abschluss in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaft mit einem Mindestanteil von bestimmten Leistungspunkten in bestimmten Studienmodulen sowie der Nachweis einer entsprechenden Abschlussarbeit oder einer Seminararbeit im Umfang von mindestens 15 Seiten Text. Betriebswirtschaftslehre - Management and Marketing M. Sc., 4 Semester Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre mit einem Mindestanteil von bestimmten Leistungspunkten in bestimmten Studienmodulen sowie der Nachweis einer entsprechenden Abschlussarbeit oder einer Seminararbeit im Umfang von mindestens 15 Seiten Text. Integrierte Japanstudien M. A., 2 Semester Abschluss eines Hochschulstudiums im Umfang von 240 Leistungspunkten mit einem Studienanteil an Japanstudien in Art und Umfang des Bachelorstudiengangs Integrierte Japanstudien des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin oder mit einem Studienanteil an Japanstudien , in dessen Rahmen japanologische Kurse und Sprachunterricht im Umfang von mindestens 120 Leistungspunkten erfolgreich absolviert wurden. Integrierte Koreastudien M. A., 2 Semester Abschluss eines Hochschulstudiums im Umfang von 240 Leistungspunkten mit einem Studienanteil an Koreastudien in Art und Umfang des Bachelorstudiengangs Integrierte Koreastudien des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin. -7- Pharmazeutische Forschung M. Sc., 2 Semester Hochschulabschluss in Pharmazie, Lebensmittelchemie, Medizinischer Chemie, Humanbiologie, Medizin, Tiermedizin oder einem verwandten naturwissenschaftlichen Fach mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern bzw. einem Umfang von 240 Leistungspunkten. Psychologie Schwerpunkt: Sozial-, Organisationsund Wirtschaftspsychologie M. Sc., 4 Semester Bachelorabschluss in Psychologie mit einem Mindestanteil von bestimmten Leistungspunkten in bestimmten Studienmodulen. Psychologie Schwerpunkt: Klinische- und Gesundheitspsychologie M. Sc., 4 Semester Bachelorabschluss in Psychologie mit einem Mindestanteil von bestimmten Leistungspunkten in bestimmten Studienmodulen. Humboldt-Universität zu Berlin (HU) Die Humboldt-Universität zu Berlin hat im Wesentlichen sämtliche Zugangsvoraussetzungen in ihrer Rahmenstudien- und -prüfungsordnung konsolidiert. Ausnahmen bestehen in der Regel nur für kooperative Studienangebote bzw. solche Studienangebote, bei denen sich die Beteiligung am Zugang und dem Verfahren der Zulassung in der Anerkennung der Entscheidungen von in der Regel ausländischen Hochschulen erschöpft. In diesen Sonderfällen sind gesonderte Satzungen und/oder entsprechende vertragliche Bestimmungen anzutreffen, auf die im Regelfall in der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung nur verwiesen wird. Bei der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Humboldt-Universität zu Berlin handelt es sich um die „Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU)“, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin, verfügbar unter https://gremien.hu-berlin.de/de/amb/. Eine jeweils aktualisierte Lesefassung ist unter https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/faecheruebergreifende-satzung-zurregelung -von-zulassung-studium-und-pruefung-zsp-hu-lesefassung/view verfügbar. In dieser Satzung wird zwischen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen und erweiterten Zugangsvoraussetzungen unterschieden. Letztere sind in sogenannten Anlagen der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln zu dieser Satzung geregelt, wobei jeder Studiengang eine solche Anlage vorweisen kann. Darüber hinaus sind für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge auch fächerübergreifende Zugangs- und Zulassungsregeln anzutreffen. Auch die Festlegung einer fachlichen Einschlägigkeit des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses stellt sich im Sinne von § 10 Abs. 5 Satz 2 BerlHG bereits als Konkretisierung und als Forderung von zusätzlichen Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen dar. In Bezug auf die Humboldt-Universität zu Berlin gilt hier, dass die fachliche Einschlägigkeit enger oder weiter ausfallen kann. Es sind Konstellationen anzutreffen, in denen ein konkretes Fach in Verbindung mit verwandten Fächern benannt wird, aber auch Situationen, in denen der Rahmen weiter gefasst wird, etwa in Gestalt des Erfordernisses nur eines geisteswissenschaftlichen Abschlusses. Aufgrund der verschiedentlich anzutreffenden Kombinations- bzw. Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge ist es des Weiteren erforderlich, eine Grenze für den notwendigen Umfang der spezifischen fachlichen Inhalte zu bestimmen , ab denen ein Abschluss als Abschluss (ggf. auch) in dem geforderten Fach gewertet werden kann. Hier hat sich grundsätzlich die Größe von 60 ECTS-Credits herauskristallisiert , wobei diese ECTS-Credits auch grundsätzlich nachträglich bzw. zusätzlich zu dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben werden können, womit die Forderung nach einem konkreten fachlich einschlägigen Abschluss letztlich im Regelfall darauf hinausläuft , fachspezifische, an einer Hochschule erworbene Grundkenntnisse in einem hin- -8- reichenden Umfang nachzuweisen. Für den Masterstudiengang Zentralasien-Studien/ Central Asian Studies ist sogar weder ein fachlich einschlägiger erster berufsqualifizierender Abschluss erforderlich noch sind erweiterte Zugangsvoraussetzungen vorgesehen, d. h., hier gilt allein das Erfordernis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses überhaupt . Angegeben sind nachfolgend alle erweiterten, zugangsverschärfenden Zugangsvoraussetzungen , die über einen fachlich einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinausreichen, wobei in Einzelfällen diese erweiterten Zugangsvoraussetzungen auch teils an die Stelle des Erfordernisses eines fachlich einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschlusses treten. Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen lehramtsbezogene Masterstudiengänge (ISS/GYM/BS) [Allgemein] - Spezielle Kenntnisse in der Fachwissenschaft eines lehramtsrelevanten Studienfaches im Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in der Fachdidaktik des lehramtsrelevanten Studienfaches im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in der Fachwissenschaft eines weiteren lehramtsrelevanten Studienfaches im Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in der Fachdidaktik des weiteren lehramtsrelevanten Studienfaches im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Bildungswissenschaften im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits einschließlich eines erfolgreich absolvierten berufsfelderschließenden Praktikums mit mindestens 5 ECTS-Credits lehramtsbezogene Masterstudiengänge (BS) [Agrarwirtschaft] zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen fachspezifisch: - Nachweis eines mindestens 6-monatigen Berufspraktikums (900 Stunden Vollzeitäquivalent ) lehramtsbezogene Masterstudiengänge (GYM) [Altgriechisch] zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen fachspezifisch: - Lateinkenntnisse lehramtsbezogene Masterstudiengänge (ISS/GYM) [Latein] zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen fachspezifisch: - Griechischkenntnisse lehramtsbezogene Masterstudiengänge (BS) [Wirtschaftspädagogik (Wirtschaft und Verwaltung )] zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen fachspezifisch: - Nachweis eines mindestens 6-monatigen Berufspraktikums (900 Stunden Vollzeitäquivalent ) lehramtsbezogener Masterstudiengang (GS): Lehramt an Grundschulen - Spezielle Kenntnisse in einem vertieften Studienfach oder in einer Kombination zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen im Umfang von mindestens 45 ECTS- Credits - Spezielle Kenntnisse in einem anderen Studienfach im Umfang von mindestens 34 ECTS-Credits oder – übergangsweise – in einem Lernbereich der Grundschulpädagogik im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in einem weiteren anderen Studienfach im Umfang von mindestens 34 ECTS-Credits oder – übergangsweise – in einem weiteren Lernbereich der Grundschulpädagogik im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Allgemeiner Grundschulpädagogik im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Bildungswissenschaften im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits einschließlich eines erfolgreich absolvierten berufsfelderschließenden Praktikums mit mindestens 5 ECTS-Credits Amerikanistik - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 -9- Bibliotheks- und Informationswissen - schaft - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 Deutsch-Türkischer Masterstudiengang Sozialwissenschaften/ German-Turkish Masters Program in Social Sciences - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englischkenntnisse English Literatures - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 Erziehungswissenschaften - Kenntnisse in quantitativen und qualitativen Methoden im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits - Kenntnisse in mindestens vier der folgenden sieben Bereiche im Umfang von jeweils mindestens 10 ECTS-Credits: 1. Bildungstheorie und Bildungsforschung, 2. Historische und Kulturwissenschaftliche Bildungsforschung, 3. Internationale und Vergleichende Erziehungswissenschaft, 4. Bildungssystem, Bildungspolitik und empirische Bildungsforschung, 5. Empirische Schul- und Unterrichtsforschung, 6. Erwachsenenbildung/Weiterbildung, 7. Berufsbildungsforschung Euromaster für Französische und Frankophone Studien (Master Européen en Études Françaises et Francophones) - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Französische Sprachkompetenz mit Mindestniveau C1 Europäische Ethnologie - Kenntnisse in Theorien der Europäischen Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie im Sinne der ersten erweiterten Zugangsvoraussetzung im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits - Methoden der Europäischen Ethnologie im Sinne der ersten erweiterten Zugangsvoraussetzung im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits - Thematische Felder der Europäischen Ethnologie im Sinne der ersten erweiterten Zugangsvoraussetzung im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits European History - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Kenntnisse in einer weiteren lebenden Fremdsprache mit Mindestniveau B2 Gebärdensprachdolmetschen - Gebärdensprachkompetenz (Deutsche Gebärdensprache) mit Mindestniveau C1 Geschichtswissenschaften - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 - Sprachkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache mit Mindestniveau B1 Geschlechterstudien/ Gender Studies - Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums mit Kenntnissen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Credits aus den Bereichen „theoretische und methodische Grundlagen zur Analyse der Kategorie Geschlecht“ sowie „vertiefte Kenntnisse zur Analyse von Geschlechterverhältnissen“ und/oder „Gender- Kompetenzen in Praxisfeldern“, wobei die Gesamtsumme von anrechenbaren „Gender -Kompetenzen in Praxisfeldern“ 10 ECTS-Credits nicht überschreiten darf Global Studies Programme - Spezielle Kenntnisse in Sozialwissenschaften, Politik, Soziologie, Regionalwissenschaften , Ethnologie oder in einem verwandten Fach im Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 Klassische Philologie - Lateinkenntnisse - Griechischkenntnisse Kulturwissenschaft - Kenntnisse in Kulturtheorie der Moderne im Umfang von mindestens 10 ECTS- Credits Mind and Brain - Track Mind - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 -10- Musikwissenschaft - Spezielle Kenntnisse in Musikwissenschaft im Umfang von mindestens 30 ECTS- Credits - Spezielle Kenntnisse in musikwissenschaftlich-methodologischem Arbeiten - Spezielle Kenntnisse in propädeutischer Musiktheorie im Umfang von mindestens 8 ECTS-Credits zusätzlich zu den bereits geforderten Kenntnissen von 30 ECTS- Credits in Musikwissenschaft und zusätzlich zu den bereits geforderten Kenntnissen in musikwissenschaftlich-methodologischem Arbeiten Rehabilitationspädagogik - Spezielle Kenntnisse in Form grundlegender Kenntnisse in Statistik und Forschungsmethoden im Umfang von 10 ECTS-Credits Research Training Program in Social Sciences - Leistungsstand 240 ECTS-Credits - Kenntnisse in Sozialwissenschaftlichen Theorien im Umfang von mindestens 20 ECTS-Credits - Methoden empirischer Sozialforschung im Umfang von 10 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 Romanische Kulturen - Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Französisch, Italienisch und Spanisch mit Mindestniveau C1 - Sprachkenntnisse in einer weiteren der drei Sprachen Französisch, Italienisch und Spanisch mit Mindestniveau A2 Skandinavistik/ Nordeuropa-Studien - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Sprachkompetenz in einer festlandskandinavischen Sprache in Orientierung an dem Niveau B2/C1 Slawische Sprachen - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Kenntnisse einer slawischen Sprache in Orientierung an dem Mindestniveau B1 Sozialwissenschaften - Spezielle Kenntnisse in Soziologischer Theorie und/oder in Politischer Theorie im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Methoden empirischer Sozialforschung im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits - Vertiefende Kenntnisse in speziellen Soziologien oder Teilgebieten der Politikwissenschaft komplementär zu den unter Spezielle Kenntnisse 1 nachgewiesenen Theoriekenntnissen in Soziologie und/oder Politikwissenschaft im Umfang von zusätzlich mindestens 10 ECTS-Credits Wissenschaftsforschung - Spezielle Kenntnisse in qualitativen und/oder quantitativen Methoden im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits Kulturen und Literaturen Mittel- und Osteuropas - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Kenntnisse einer slawischen Sprache oder des Ungarischen in Orientierung an dem Mindestniveau B1 Agrarökonomik/ Agricultural Economics - Sprachkompetenz (Deutsch und Englisch in wechselseitiger Abhängigkeit) - Kenntnisse ökonomischer Grundlagen im Umfang von 10 ECTS-Credits - Kenntnisse in mathematisch-statistischen Grundlagen im Umfang von 10 ECTS- Credits Betriebswirtschaftslehre - Spezielle Kenntnisse in Methoden im Umfang von 24 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 Chemie - Spezielle Kenntnisse in der Anorganischen Chemie im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits (ohne Praktika) - Spezielle Kenntnisse in der Anorganischen Chemie im Umfang von mindestens 12 ECTS-Credits in Form von Praktika inkl. eines Fortgeschrittenen-Synthesepraktikums - Spezielle Kenntnisse in der Organischen und Bioorganischen Chemie im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits (ohne Praktika) - Spezielle Kenntnisse in der Organischen und Bioorganischen Chemie im Umfang von mindestens 12 ECTS-Credits in Form von Praktika - Spezielle Kenntnisse in der Physikalischen Chemie und Theoretischen Chemie im Umfang von mindestens 12 ECTS-Credits, davon mind. 7 ECTS-Credits in Form von Praktika der Physikalischen und/oder Theoretischen Chemie - Spezielle Kenntnisse in der Analytik im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits, davon mindestens 5 ECTS-Credits in Form von Praktika der Analytik Economics and Management Science (MEMS) - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 -11- Fish Biology, Fisheries and Aquaculture - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 - Kenntnisse biologischer/naturwissenschaftlicher Grundlagen im Umfang von 10 ECTS-Credits Horticultural Sciences - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 Informatik - Spezielle Kenntnisse in den mathematischen Grundlagen der Informatik im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in den theoretischen Grundlagen der Informatik im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits Integrated Natural Resource Management - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 - Kenntnisse in mathematischen Grundlagen im Umfang von mindestens 5 ECTS- Credits - Kenntnisse in natur- und sozialwissenschaftlichen Methoden im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits Mathematik - Kenntnisse im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits in den Lehrgebieten „Analysis“, „Funktionalanalysis“ oder „Maß und Integral“ zu den Themen allgemeines Maß, Integralbegriff über allgemeinen Maßräumen, Lebesgue-Integral, Grenzwertsätze (Beppo-Levi, Fatou, Lebesgue), klassische Integralsätze, Existenz- und Eindeutigkeitsätze für gewöhnliche Differentialgleichungen sowie Stabilität von stationären Punkten Mind and Brain - Track Brain - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 Physik - Kenntnisse in Quantentheorie im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits - Kenntnisse in Elektrodynamik im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits - Absolviertes Physikalisches Praktikum im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits Global Change Geography - Spezielle Kenntnisse in quantitativen Methoden im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Geodatenanalyse im Umfang von mindestens 10 ECTS- Credits - Spezielle Kenntnisse in Physischer Geographie und Umweltwissenschaften im Umfang von mindestens 30 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in angewandten Natur- und Geowissenschaften im Umfang von mindestens 25 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 Prozess- und Qualitätsmanagement in Landwirtschaft und Gartenbau - Kenntnisse der Grundlagen in Pflanzenbau-, Gartenbau- und Nutztierwissenschaften im Umfang von 12 ECTS-Credits - Kenntnisse in mathematisch-statistischen Grundlagen im Umfang von 10 ECTS- Credits Psychologie - Spezielle Kenntnisse in Neuropsychologie und/oder Biologischer Psychologie und/oder Allgemeiner Psychologie und/oder Kognitiver Psychologie im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Psychologischer Methodenlehre im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik und/oder Testtheorie im Umfang von 12 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Klinischer Psychologie im Umfang von 10 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Form mindestens dreier Vertiefungsschwerpunkte aus den Bereichen: 1. Arbeits-, Ingenieur-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, 2. Allgemeine und Biologische Psychologie, Neuropsychologie, 3. Persönlichkeits-, Entwicklungs-, Pädagogische und Sozialpsychologie und/oder 4. Klinische Psychologie im Umfang von mindestens jeweils 5 ECTS-Credits, zusätzlich zu den bereits geforderten Kenntnissen Statistik - Grundlagen in Mathematik, Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik oder weiteren quantitativen Fächern - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz mit Niveau B1 -12- Volkswirtschaftslehre - Spezielle Kenntnisse in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern im Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Methoden im Umfang von 24 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 Wirtschaftsinformatik - Methodenkenntnisse im Umfang von 30 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1 Optical Sciences - Spezielle Kenntnisse in Sprachen: Englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau B2 - Spezielle Kenntnisse in Quantentheorie im Umfang von mindestens 10 ECTS- Credits - Spezielle Kenntnisse in Elektrodynamik und Optik im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits - Absolviertes Physikalisches Praktikum im Umfang von mindestens 5 ECTS-Credits - Spezielle Kenntnisse in Mathematik im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits Technische Universität Berlin (TU) Die Zugangsvoraussetzungen für die konsekutiven Masterstudiengänge der TU Berlin sind in den jeweiligen fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bzw. Zugangs- und Zulassungsordnungen festgelegt. In der Regel sind dies ein fachlich einschlägiger Bachelorabschluss sowie Sprachkenntnisse und ggf. weitere Voraussetzungen. Hinsichtlich der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse richtet sich die TU Berlin nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz, Einzelheiten zur Kenntnis weiterer Sprachen sind in den jeweiligen fachspezifischen Ordnungen festgelegt. Die fachspezifischen Ordnungen können über die Liste der Studiengänge der TU Berlin unter: http://www.studsek.tu-berlin.de/menue/graduate_admissions/studienangebot/ erreicht werden. Darüber hinausgehende Zugangsvoraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt . Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen Architecture - Typology Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Audiokommunikation und -technologie Im Rahmen des vorangegangenen Studiums müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: 1. Kenntnisse der Höheren Mathematik (Analysis, Lineare Algebra) auf dem Niveau der Grundvorlesungen eines natur- bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs durch entsprechende Studienanteile im vorangegangenen Studium (mindestens 6 LP). 2. Kenntnisse einer Programmiersprache oder eines Computer Algebra Systems durch entsprechende Studienanteile im vorangegangene Studium (mindestens 6 LP) oder äquivalente Nachweise. 3. Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Automotive Systems Im Rahmen des Zugangsverfahrens müssen keine Englischkenntnisse nachgewiesen werden, aber aufgrund des steigenden Angebots an rein englischsprachigen Modulen sind Kenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wünschenswert. Bauingenieurwesen Im Rahmen des vorangegangenen Studiums müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: 1. mindestens 12 LP jeweils in den Fächern Mathematik und Mechanik sowie 2. mindestens 5 LP im Fach Bauinformatik. Bildungswissenschaft - Organisation und Beratung 1. Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung durch entsprechende Studienanteile im vorangegangenen Studium im Umfang von mindestens 10 LP. 2. Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Euro- -13- päischen Referenzrahmens (GER). Biologische Chemie Im Rahmen des vorangegangenen Studiums müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: 1. Organische Chemie 10 LP (5 LP davon in Form von Praktika) 2. Technische Chemie/Verfahrenstechnik 6 LP 3. Physikalische Chemie 6 LP 4. Biowissenschaften 10 LP (5 LP davon in Form von Praktika) Von den geforderten Leistungspunkten kann in maximal einem Bereich im Umfang von bis zu 4 Leistungspunkten abgewichen werden, wenn dies durch einen der anderen Bereiche kompensiert wird. Biotechnologie Im Rahmen des vorangegangenen Studiums müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: 1. Mathematik 20 LP 2. Chemie 15 LP 3. Verfahrenstechnik 15 LP 4. Biowissenschaften 25 LP Brauerei- und Getränketechnologie Im Rahmen des vorangegangenen Studiums müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: 1. Mathematik: 20 Leistungspunkte (LP) 2. Chemie: 15 LP 3. Verfahrenstechnik: 10 LP 4. Brauerei- und getränketechnologische Wissenschaften: 15 LP oder Biowissenschaften : 15 LP Chemie 1. Organische Chemie 10 LP (5 LP davon in Form von Praktika) 2. Technische Chemie/Verfahrenstechnik 6 LP 3. Physikalische Chemie 6 LP 4. Biowissenschaften 10 LP (5 LP davon in Form von Praktika) Von den geforderten Leistungspunkten kann in maximal einem Bereich im Umfang von bis zu 4 Leistungspunkten abgewichen werden, wenn dies durch einen der anderen Bereiche kompensiert wird. Chemieingenieurwesen 1. Organische Chemie 10 LP (5 LP davon in Form von Praktika) 2. Technische Chemie/Verfahrenstechnik 6 LP 3. Physikalische Chemie 6 LP 4. Biowissenschaften 10 LP (5 LP davon in Form von Praktika) Von den geforderten Leistungspunkten kann in maximal ei-nem Bereich im Umfang von bis zu 4 Leistungspunkten abgewichen werden, wenn dies durch einen der anderen Bereiche kompensiert wird. Computer Engineering Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Computer Science (Informatik ) Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Deutsch als Fremd- und Fachsprache 1. Mindestens 20 LP im Bereich Linguistik 2. Kenntnisse einer Fremdsprache (Auflistung siehe ZZO) auf dem Niveau B 2 (internationale Bewerber haben eine Fremdsprache durch Deutschnachweis erbracht) oder Latinum oder Graecum. Elektrotechnik Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Environmental Planning 1. English Language Skills at level B2 (TOEFL internet-based 79 points) 2. At least basic German language skills are highly recommended as several courses (electives) are not offered in English. However, there is opportunity to expand your German skills throughout the program in university German classes and of course through contact with native speakers within and outside the program . Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Historische Urbanistik/ Historical Urban Studies Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). -14- ICT Innovation (in Kooperation mit der EIT ICT Labs Master School) Die Bewerbung für den Masterstudiengang ICT Innovation erfolgt zentral an der EIT ICT Labs Master School an der KTH Stockholm. Dort findet im Auftrag und unter Beteiligung der 243 Partneruniversitäten die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber statt. Voraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang Informatik, Technische Informatik bzw. Elektrotechnik oder einem fachlich nahestehenden Studiengang sowie der Nachweis von Englischkenntnissen (TOEFL- internetbasiert mit mindestens 92 Punkten oder äquivalent). Über die fachlich–inhaltliche Qualifikation entscheidet der Prüfungsausschuss der EIT ICT Labs Master School in Stockholm. Voraussetzung für ein Studium an der Technischen Universität Berlin ist weiterhin der Zulassungsentscheid der Auswahlkommission der EIT ICT Labs Master School. Industrial and Network Economics (MINE) Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Englisch ist: Nachweis über die englischen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Information Systems Management (Wirtschaftsinformatik) Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability (IMES) Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Interdisziplinäre Antisemitismusforschung Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) Kunstwissenschaft 1. Kenntnisse in einer modernen germanischen, romanischen, slawischen, finno -ugrischen oder türkischen Fremdsprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) bzw. Latein auf der Niveaustufe des Latinums. 2. Kenntnisse einer weiteren modernen germanischen, romanischen, slawischen , finno-ugrischen oder türkischen Fremdsprache auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Landschaftsarchitektur 1. ein sechsmonatiges Berufspraktikum gemäß der zugehörigen Studienordnung , 2. mindestens 24 LP im Entwurf im Rahmen von projektorientierten Lehrveranstaltungen mit Bezug zur Landschaftsarchitektur. Lebensmitteltechnologie 75 Leistungspunkte aus den Bereichen Mathematik, Chemie, Verfahrenstechnik , Lebensmittelwissenschaften, wobei die Module Bezug zur ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung des Studiengangs haben müssen. Mindestens zwei der Bereiche müssen abgedeckt werden. Luft- und Raumfahrttechnik Nachweis fachspezifischer Kenntnisse und Kompetenzen im Umfang von mindestens : 1. 75 % der Blöcke in Anhang I „Grundlagen der Ingenieurwissenschaften“, wobei ein Block nur anerkannt werden kann, wenn mindestens 75 % der ausgewiesenen Leistungspunkte und ein überwiegender Anteil der in Anhang I aufgeführten Kenntnisse der Blöcke durch die Bewerberinnen und Bewerber nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Anerkennung von Kenntnissen erfolgt durch die Auswahlkommission anhand von Modulbeschreibungen. 2. Vier der dreizehn Blöcke in Anlage II „Grundlagen der Luft- und Raumfahrttechnik “, wobei ein Block nur anerkannt werden kann, wenn ein überwiegender Anteil der in Anhang II aufgeführten Kenntnisse der Blöcke durch die Bewerberinnen und Bewerber nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Anerkennung von Kenntnissen erfolgt durch die Auswahlkommission anhand von Modulbeschreibungen. Medieninformatik (TU mit FU und HU Berlin) Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Medienwissenschaft Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Ökologie und Umweltplanung Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). -15- Patentingenieurwesen 1. mathematische Grundlagen im Umfang von 22 ECTS-Punkten, 2. naturwissenschaftliche Grundlagen im Umfang von 40 ECTS-Punkten, davon - Mechanik im Umfang von 18 ECTS-Punkten, - Strömungslehre im Umfang von 6 ECTS-Punkten, - Elektrotechnik im Umfang von 6 ECTS-Punkten, - Messtechnik, Sensorik im Umfang von 5 ECTS-Punkten, 3. technisch-methodische Grundlagen im Umfang von 34 ECTS-Punkten, davon - Konstruktionslehre im Umfang von 16 ECTS-Punkten, - Informationstechnik im Umfang von 6 ECTS-Punkten, - Werkstoffkunde im Umfang von 6 ECTS-Punkten, - Fertigungstechnik im Umfang von 6 ECTS-Punkten. Von den geforderten ECTS-Punkten kann im Umfang von höchstens 20 % abgewichen werden. Insgesamt müssen aus den genannten Bereichen mindestens 91 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Process Energy and Environmental Systems Engineering /Prozess-, Energie - und Umweltsystemtechnik (PEESE) Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Scientific Computing Ausreichende Kenntnisse der Sprache Englisch. Diese können durch Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein von dem für das Schulwesen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen werden, auf dem das Fach Englisch mit mindestens der Note 'ausreichend ' ausgewiesen ist. Andernfalls kann der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse über anerkannte Englischtests (z. B. Test of English as a Foreign Language - TOEFL) erfolgen. Hierzu ist der Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 79 Punkten oder ein vergleichbarer Englischtest (CPE, CAE etc.) auf gleichwertigem Niveau nachzuweisen. Sprache und Kommunikation Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Stadtökologie (Urban Ecosystem Sciences) Bewerberinnen und Bewerber müssen englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein TOEFL-Testergebnis (mindestens 79 Punkte im internetbasierten Test bzw. 213 Punkte im computerbasierten Test bzw. 550 im schriftlichen Test) oder ein äquivalentes IELTS-Testergebnis. Für Bewerberinnen und Bewerber, die eine deutsche allgemeine Hochschulreife mit dem Schulfach Englisch oder den Abschluss eines englischsprachigen Studiengangs erworben haben, gilt der Nachweis als erbracht. Wirtschaftsingenieurwesen Im Rahmen des vorangegangenen Studiums müssen mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: - der Nachweis von Fachkenntnissen in den Wirtschaftswissenschaften im Mindestumfang von 35 LP - in den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen im Mindestumfang von 35 LP und - in Mathematik und quantitativen Methoden im Mindestumfang von 35 LP (davon mindestens 10 LP in Ingenieursmathematik, 5 LP in Statistik, 5 LP in Operations Research und 5 LP in Programmierung), - für Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist: der Nachweis von englischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache. Charité - Universitätsmedizin Berlin Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen Public Health (gemeinsamer Studiengang mit TU und ASH) Berufsqualifizierender, Public Health-relevanter Abschluss eines Hochschulstudiums. In dem abgeschlossenen Studiengang müssen mindestens 180 Leistungspunkte entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen in mindestens zwei der folgenden Gebiete je 10 ECTS vorgewiesen werden: 1. Humanbiologie, 2. Statistik, Biostatistik, 3. Politik- bzw. Wirtschaftswissenschaften , 4. Soziologie bzw. verwandte Sozialwissenschaften. -16- Health Profession Education - Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums der folgenden Fachrichtungen : Gesundheitswissenschaften / Public Health; Pflegewissenschaft; Hebammenwissenschaft ; Therapiewissenschaften (Ergo-, Physiotherapie und Logopädie); Humanmedizin; Zahnmedizin; Pharmazie oder einer vergleichbaren Fachrichtung. - Neben den o. g. Voraussetzungen muss der Nachweis einer Berufszulassung in einem der in der Anlage 1 der Zugangs- und Zulassungssatzung genannten Gesundheitsberufe erbracht werden. (Berufe nach § 2 Abs. 2 sind: Altenpflegerin / Altenpfleger; Apothekerin /Apotheke; Ärztin/Arzt; Ergotherapeutin / Ergotherapeut; Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger; Gesundheits-und Krankenpflegerin / Gesundheits-und Krankenpfleger; Hebamme / Entbindungspfleger; Logopädin / Logopäde; Physiotherapeutin / Physiotherapeut; Zahnärztin/Zahnarzt). - In dem abgeschlossenen Studiengang müssen mindestens 180 Leistungspunkte entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen 150 ECTS fachwissenschaftlichen Inhalten zugeordnet sein, die sich am erlernten Beruf orientieren. Ergänzend dazu sind mindestens 5 ECTS mit eindeutigen (gesundheits-)pädagogischen Inhalten nachzuweisen. Beuth-Hochschule für Technik Berlin (BHT) Der Zugang zu Masterstudiengängen an der BHT wird stets nur dann an besondere Eignungs - und Qualifikationsvoraussetzungen geknüpft, wenn diese aufgrund spezieller fachlicher Anforderungen als unabdingbar angesehen werden. Dem Beschluss neuer Zugangsvoraussetzungen vorgeschaltet ist ein umfangreicher Beratungs- (Fachbereich, Studienverwaltung , Referat Studium und Lehre) und Abstimmungsprozess (Ausbildungskommission , Fachbereichsrat, Akademischer Senat, Vizepräsident für Studium und Lehre, Senatskanzlei Wissenschaft). Die ordnungsgemäßen Voraussetzungen sind in den Zugangsordnungen der Studiengänge rechtsverbindlich festgehalten. Die Zugangsordnungen können von der jeweiligen Webseite der diesbezüglichen Studiengänge hier abgerufen werden: https://www.beuth-hochschule.de/studiengaenge/. Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen Wirtschaftsingenieurwesen / Bautechnik und -management 25 ECTS bautechnische Module sowie 25 ECTS betriebswirtschaftliche Module. Wirtschaftsingenieurwesen / Maschinenbau 60 ECTS ingenieurwissenschaftliche Module aus dem Fachgebiet Maschinenbau sowie 60 ECTS betriebswirtschaftliche Module. Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement 60 ECTS ingenieurwissenschaftliche Module aus dem Fachgebiet Maschinenbau sowie 60 ECTS naturwissenschaftliche Module. Konstruktiver Hoch- und Ingenieurbau 15 ECTS Bautechnische Grundlagen, 15 ECTS Bautechnische Fachkenntnisse sowie 20 ECTS Baukonstruktive Kenntnisse. Urbane Infrastrukturplanung - Verkehr und Wasser 15 ECTS Verkehrswesen davon 5 ECTS Straßenbau, 15 ECTS Wasserwesen sowie 15 ECTS Bautechnische Fachkenntnisse. Planung nachhaltiger Gebäude Hochschulabschluss in: Architektur, Gebäudetechnik, Gebäude- und Energietechnik , Bauingenieurwesen, Facility Management, Landschaftsarchitektur oder vergleicharem Studiengang. Zulassung: Quotenregelung hinsichtlich des Vorstudiums zur Erreichung des Studienziels. Lebensmitteltechnologie (ab Sommersemester 2018) 20 ECTS Naturwissenschaftliche Grundlagen sowie 15 ECTS Kenntnisse der Lebensmittelwissenschaften / Verfahrenstechnik. Data Science Englischkenntnisse B2 (GER) sowie Erfüllung einer der beiden folgenden Punkte: 1. Nachgewiesener berufsqualifizierender Abschluss in einem der Bachelorstudiengänge „Medieninformatik“, „Technische Informatik – Embedded Systems“ oder „Mathematik“ der Beuth-Hochschule für Technik Berlin oder in einem vergleichbaren Studiengang mit mindestens 180 ECTS 2. 20 ECTS in Mathematik/Statistik sowie 25 ECTS in der Informatik -17- Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) Die Hochschulordnung der HTW enthält in § 5 Abs. 1 Unterpunkt 4 die allgemeinen Zugangs - und Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der HTW Berlin. Sie ist abrufbar unter: https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/Rechtsstelle/ Amtliche_Mitteilungsblaetter/Rahmenordnungen/Lesefassung_HO_Korrektur_2AEO.pdf. Weitere Informationen zu den Zugangs- und Zulassungsbedingungen für Masterstudiengänge sind in der Auswahlordnung für konsekutive Masterstudiengänge der HTW Berlin enthalten (abrufbar unter: https://www.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/Rechtsstelle/ Amtliche_Mitteilungsblaetter/2012/23_12.pdf) sowie in den Zugangs- und Zulassungsordnungen der einzelnen Masterstudiengänge festgelegt. In der Regel wird für den Zugang zu einem konsekutiven Masterstudiengang ein mit dem fachlich vorausgesetzten BA-Abschluss vergleichbarer/gleichwertiger Bachelorstudiengang vorausgesetzt. Über die Vergleichbarkeit und/oder Gleichwertigkeit entscheidet die Auswahlkommission. Grundsätzlich gilt, dass ein erster akademischer Abschluss vergleichbar ist, wenn zwei Drittel der Module/Leistungspunkte des absolvierten Studiengangs in ihren angestrebten Lernergebnissen mit dem fachlich vorausgesetzten BA- Abschluss übereinstimmen. Weitere Zugangsvoraussetzungen können sein: a) in begründeten Fällen die Festlegung fachlich zusätzlich erforderlicher Studienfächer oder -module, b) die Ableistung eines Eignungsnachweises nach Maßgabe der Bestimmungen der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gem. § 10 Abs. 5 Satz 1 BerlHG für den jeweiligen Masterstudiengang, c) ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in internationalen und englischsprachigen Masterstudiengängen nach Maßgabe der Festlegung der jeweiligen Studienordnung . Soweit die Hochschulzugangsberechtigung oder der erste akademische Abschluss nicht in englischer Sprache absolviert wurde und Englisch nicht Muttersprache ist, werden ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen durch das Bestehen einer entsprechenden englischen Sprachprüfung oder gleichwertiger Nachweise . Diese Zugangsvoraussetzungen werden in den jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnungen der Masterstudiengänge geregelt (siehe: https://www.htw-berlin.de/studium/ studiengaenge/). Weiterhin ist in den Zugangs- und Zulassungsordnungen geregelt, welche Brückenkurse die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren müssen, die über keinen einschlägigen Bachelorabschluss zum gewünschten Masterstudiengang verfügen, um die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen Fahrzeugtechnik Abschluss in einem Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik oder ein Bachelor- oder Master degree oder ein Hochschuldiplom in einem vergleichbaren Studiengang und kraftfahrzeugtechnische Fachkenntnisse entsprechend der Module "Verbrennungsmotoren", „Kraftfahrzeugtechnik 1 und 2“ und „Fahrdynamik oder Fahrzeugsicherheit/ Unfallforschung“. Finance, Accounting , Corporate Law and Taxation Inhaltlich vergleichbar die Absolvierung mindestens einer der folgenden vier Studienmodule oder Studienfächer mit dem ersten akademischen Abschluss: - Finanzierung und Investition, - Rechnungswesen, - Wirtschaftsrecht oder - Betriebliche Steuerlehre. -18- International Business Zugang zum Masterstudiengang erhält, wer a) den erfolgreichen Abschluss eines ersten akademischen Grades mit in der Regel 210 Leistungspunkten nachweist und b) den ersten akademischen Grad in einem Bachelorstudiengang International Business erworben hat oder wer ein Bachelor- oder Master degree oder ein Hochschuldiplom in einem verwandten wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang nachweist und c) inhaltlich vergleichbar die Absolvierung von drei der vier folgenden Module des Bachelorstudienganges International Business - Corporate/Business Finance (Finanzierung und Investitionen), - Financial Accounting (Rechnungswesen), - Business Mathematics/Statistics (Wirtschaftsmathematik/-statistik) und - Economics (Allgemeine Volkswirtschaftslehre) nachweist. Drei dieser vier geforderten Studienmodule muss jede Bewerberin und jeder Bewerber im Erststudium studiert haben und nachweisen und d) den Nachweis „sehr guter Englischkenntnisse“ durch Vorlage des Ergebnisses eines TOEFL-Tests mit dem Ergebnis von mindestens 580 Punkten für den schriftlichen Test bzw. 237 Punkten für den computer-basierten Test erbringt, oder die Vorlage des IELTS- Tests mit einer Wertung von 6.0 Punkten oder die Vorlage des CET-6-Tests mit Wertung von 6.0 Punkten oder durch vergleichbare Nachweise. Die Ergebnisse der Sprachprüfung sollen nicht älter als zwei Jahre sein. Bei Bewerbern und Bewerberinnen mit englischer Muttersprache ist ein Nachweis der Sprachkenntnisse nicht erforderlich. Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die nachweislich mindestens ein Jahr lang an einer ausländischen Hochschule ein englischsprachiges Studium absolviert haben, kann die Auswahlkommission ebenfalls auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten. Für b) gilt: Ein Bewerber aus einem im genannten Sinne vergleichbaren Studiengang hat dann diese Zugangsvoraussetzung erfüllt, wenn mindestens für 140 Leistungspunkte eine Übereinstimmung mit den Modulen des Bachelorstudienganges International Business der HTW Berlin gewährleistet ist. International and Development Economics Zugangsvoraussetzungen sind: - der erfolgreiche berufsqualifizierende Hochschulabschluss mit mindestens 180 Leistungspunkten (ECTS) und - der Nachweis sehr guter Englischkenntnisse gemäß § 4 Abs. 2a fünfter Spiegelstrich. Nachweis „sehr guter Englischkenntnisse“ durch Vorlage des Ergebnisses eines TOEFL- Tests mit mindestens dem Ergebnis von 580 Punkten für den schriftlichen Test bzw. 237 Punkten für den computerbasierten Test , 96 Punkten für den Internet-Test oder die Vorlage des IELTS-Tests mit einer Wertung von 7.0 Punkten. Als äquivalente Tests werden außerdem anerkannt: Certificate of Proficiency in English (CPE), Certificate in Advanced English (CAE), Business English Certificate (BEC Higher), Test of English for International Communication (TOEIC, ab 800 Punkte). Anerkannt werden können darüber hinaus alle Sprachzeugnisse, die einen Verweis darauf enthalten, dass die nachgewiesene Sprachkompetenz der Stufe C 1 oder C 2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Common European Framework of Reference) entspricht. Die Ergebnisse der Sprachprüfung sollen nicht älter als zwei Jahre sein. Bei Bewerbern und Bewerberinnen aus englischsprachigen OECD-Ländern ist ein Nachweis der Sprachkenntnisse nicht erforderlich. Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die nachweislich mindestens ein Jahr lang an einer ausländischen Hochschule ein englischsprachiges Studium absolviert haben, kann die Auswahlkommission ebenfalls nach ihrem Ermessen auf den Nachweis der Sprachkenntnisse verzichten. Konservierung und Restaurierung Eignungsprüfung gemäß der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung. Landschaftsarchäologie Englischkenntnisse Niveaustufe B2 (GER). Modedesign Eignungsprüfung gemäß der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Modedesign. Nonprofit- Management und Public Governance - gute Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch den erfolgreichen Abschluss des Kurses „Business English Mittelstufe 3“ oder eines äquivalenten Kurses auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für fremdsprachliche Kompetenz („GER B2“), - ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Soweit Deutsch nicht Muttersprache ist, werden ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen durch das Bestehen der deut- -19- schen Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder gleichwertige Nachweise. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) Die jeweils fachlich einschlägigen Bachelorabschlüsse, die für die Masterstudiengänge vorausgesetzt werden, sind in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der HWR Berlin und dort abrufbar. - Für die wirtschaftswissenschaftlich ausgerichteten Masterstudiengänge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wird ein wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium vorausgesetzt . - Für den Masterstudiengang Business Intelligence and Process Management der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums in Wirtschaftsinformatik oder Verwaltungsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften (BWL) (mit einem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) oder Wirtschaftsingenieurwesen (mit einem Schwerpunkt Informatik oder Wirtschaftsinformatik) oder Informatik (mit einem Schwerpunkt in BWL oder Wirtschaftsinformatik). - Für den Masterstudiengang Management International ist der gleichnamige Bachelorstudiengang Zugangsvoraussetzung. - Für den Masterstudiengang Political Economy of European Integration wird ein wirtschaftswissenschaftlichen Studium oder ein politik- oder sozialwissenschaftlichen Studium oder ein Studium zu Europastudien vorausgesetzt. - Für die übrigen Masterstudiengänge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften werden spezifische Module vorausgesetzt. Masterstudiengänge des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung: - Für den Masterstudiengang Nonprofit-Management und Public Governance sind Zugangsvoraussetzungen : o Abschluss in dem betriebswirtschaftlichen Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement) bzw. Public und Nonprofit- Management der HTW Berlin und der HWR Berlin und vergleichbaren Studiengängen , insbesondere in den Bachelorstudiengängen, o Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management der Fachhochschule Nordhausen , o Öffentliches Management der Hochschule Osnabrück, o Public Management der Fachhochschule Frankfurt am Main, o Public Management mit wirtschaftswissenschaftlichem Studienschwerpunkt der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, o Verwaltungsökonomie der Hochschule Harz, Halberstadt, o Europäischer Studiengang Wirtschaft und Verwaltung der Hochschule Bremen, o Public und Non-Profit Management der Universität Freiburg. - Für den Masterstudiengang Recht für die öffentliche Verwaltung ist Zugangsvoraussetzung der erste akademischen Grad im Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung oder ein Bachelor- oder Master-Degree oder ein Hochschuldiplom in einem verwandten rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang. - Für den Masterstudiengang Immobilien- und Vollstreckungsrecht des Fachbereichs Rechtspflege ist Zugangsvoraussetzung o ein Bachelor- oder Masterabschluss in einem rechtswissenschaftlich oder wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Studiengang oder -20- o ein Staatsexamen oder Diplom in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang oder o ein Abschluss als Diplom-Rechtspflegerin oder als Diplom-Rechtspfleger. Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen International Business and Consulting • Für alle Bewerberinnen und Bewerber mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen oder nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zuzuordnen ist, der Nachweis eines aktuellen Graduate Management Admission Test (GMAT)-Ergebnisses mit einer Punktzahl von mindestens 600 (nicht älter als 5 Jahre), • für den Schwerpunkt Strategic Management der Nachweis, dass im vorangegangenen Studium Lehrveranstaltungen absolviert wurden, die inhaltlich vergleichbar mit den Studienfächern Strategic Management, Financial and Managerial Accounting und Operations Management sind und die einem Umfang von mindestens 15 ECTS- Leistungspunkten entsprechen, beziehungsweise • für den Schwerpunkt Human Resource Management der Nachweis der Absolvierung von Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Human Resource Management, Organizational Design/Behavior und Labor Law, die einem Umfang von mindestens 15 ECTS- Leistungspunkten entsprechen. International Economics Nachweis der Absolvierung insbesondere folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer des vorangegangenen Studiums: • Macroeconomics (Makroökonomie), • Microeconomics (Mikroökonomie), • International Economics International Accounting & Controlling • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studiums oder eines erfolgreich abgeschlossenen Kombinationsstudiums zwischen Wirtschaftswissenschaften und anderen Disziplinen (z.B. Wirtschaftsingenieurwissenschaften, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsrecht) sowie: • für alle Bewerberinnen und Bewerber mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zuzuordnen ist, der Nachweis eines aktuellen Graduate Management Admission Test (GMAT)-Ergebnisses mit einer Punktzahl von mindestens 600 (nicht älter als 5 Jahre), • Nachweis der Absolvierung insbesondere folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer des vorhergehenden Studiums erbracht werden: - Financial Accounting, - Managerial Accounting. International Finance Nachweis der Absolvierung insbesondere folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer des vorangegangenen Studiums erbracht werden: • Basic lectures in Finance & Investment Theory, • Corporate Finance, • Macroeconomics. International Marketing Management • Nachweis der Absolvierung von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Marketing des vorangegangenen Studiums erbracht werden, die einem Umfang von mindestens 15 ECTS-Leistungspunkten entsprechen; • für alle Bewerberinnen und Bewerber mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder nicht dem Europäischen Wirtschafts-raum (EWR) zuzuordnen ist, der Nachweis eines aktuellen Graduate Management Admission Test (GMAT)-Ergebnisses mit einer Punktzahl von mindestens 600 (nicht älter als 5 Jahre) Political Economy of European Integration Nachweis der Absolvierung insbesondere folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer des vorangegangenen Studiums: • Macroeconomics (Makroökonomie), • Political / Social Sciences (Politik- bzw. Sozialwissenschaften), • European Studies (Europastudien) Unternehmensrecht Nachweis der Absolvierung insbesondere folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer des vorangegangenen Studiums erbracht werden: • BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, • Arbeitsrecht, • Gesellschaftsrecht, -21- • Verfassungsrecht, • Insolvenzrecht. Marketing Management • Nachweis der Absolvierung von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Marketing des vorangegangenen Studiums, die einem Umfang von mindestens 15 ECTS-Leistungspunkten entsprechen, sowie • für alle Bewerberinnen und Bewerber mit erstem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zuzuordnen ist, der Nachweis eines aktuellen Graduate Management Admission Test (GMAT)-Ergebnisses mit einer Punktzahl von mindestens 600 (nicht älter als fünf Jahre). „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH) Studiengang spezifische Zugangsvoraussetzungen M. Sc. Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG) Zugangsvoraussetzungen sind - ein berufsqualifizierender akademischer Abschluss der folgenden Fachrichtungen : Gesundheits-/Pflegemanagement, Physiotherapie/Ergotherapie oder einem vergleichbaren Hochschulstudium im Umfang von mind. 180 Credit Points, - englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, - Darlegung der besonderen Eignung für den gewählten Studienschwerpunkt des Masterstudiums. Die studienschwerpunktbezogene Eignung wird durch Nachweis der Credit Points für entsprechende Module im grundständigen Studiengang ausgewiesen bzw. durch andere geeignete Nachweise belegt. Die Wahl des Schwerpunkts ist anhand eines der Bewerbung beizufügenden Motivationsschreibens zu begründen und an folgende Voraussetzungen gebunden: a) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die den Studienschwerpunkt „Management und Betriebswirtschaft“ wählen, müssen nachweisen, dass sie im Rahmen ihres grundständigen Studiums in den Themengebieten Personalmanagement, Organisationsentwicklung , Betriebswirtschaft, Gesundheitsökonomie, -politik und -recht sowie Kommunikation und Beratung in den Gesundheitsberufen mindestens 12 Credit Points, im Themengebiet Forschung 8 und in Qualitätsmanagement 4 Credit Points erworben haben. b) Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die den Studienschwerpunkt „Forschung und Qualitätsentwicklung“ wählen, müssen nachweisen, dass sie im Rahmen ihres grundständigen Studiums in den Themengebieten Wissenschaftliches Arbeiten, Forschungsmethoden, Evidenzbasierung mindestens 12 Credit Points, in den Themengebieten Personalmanagement, Organisationsentwicklung, Betriebswirtschaft, Gesundheitsökonomie, -politik und -recht sowie Kommunikation und Beratung in den Gesundheitsberufen mindestens 8 und in Qualitätsmessung, Qualitätsmanagement 4 Credit Points erworben haben. Die Credit Points müssen auf dem Bachelor- Zeugnis bzw. im Diploma Supplement ausgewiesen oder durch geeignete Nachweise belegt sein. M. A. Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (PSP) Zugangsvoraussetzungen sind - ein berufsqualifizierender akademischer Abschluss der Fachrichtungen: Soziale Arbeit, Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. in einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von 210 Credit Points, - englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Eine Bewerbung mit einem vergleichbaren Hochschulstudium im Umfang von mind. 180 Credit Points ist grundsätzlich möglich. Beim Erhalt eines Studienplatzes werden sodann Auflagen durch die Auswahlkommission vorgegeben, welche das Erlangen der „fehlenden“ 30 Credit Points regeln. In der Regel haben Studierende 2 Semester Zeit, um diese zu erfüllen. -22- Künstlerische Hochschulen (Universität der Künste Berlin, Kunsthochschule Berlin-Weißensee - Hochschule für Gestaltung , Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin, Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Berlin) Für die Zulassung an den Berliner Kunsthochschulen gelten die Regelungen der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ und der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) sowie für die künstlerischen Studiengänge der Universität der Künste Berlin (Kunsthochschulzugangsverordnung – KunstHZVO (abrufbar unter http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=KunstHSchulZugV+BE&psml=bsbepro d.psml&max=true)). Demnach müssen die Zugangsvoraussetzungen nach den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes und eine künstlerischen Begabung bzw. eine besondere künstlerische Begabung vorliegen (§ 2 KunstHZVO). Die Begabung der Bewerberinnen und Bewerber wird in einer Zugangsprüfung von einer Expertenkommission geprüft. Details über die fachspezifischen Anforderungen sind über die Internetseiten der Hochschulen zu erfahren. -23- Anlage 2 Übersicht über die Fristen für die Bewerbung zum Masterstudium an den staatlichen Berliner Hochschulen Für grundständige NC-Studiengänge gelten hochschulübergreifende Bewerbungsfristen: jeweils 15.7. zum Wintersemester und 15.1. zum Sommersemester. Für Masterstudiengänge legen die Hochschulen die Bewerbungsfristen je nach Erfordernis zur Abwicklung des Auswahlverfahrens fest. Nachfolgend sind die hochschul- bzw. studiengangsspezifisch festgelegten Termine nach Hochschulen aufgelistet, soweit sie von den o. g. Terminen der grundständigen Studiengänge abweichen. Freie Universität Berlin Studiengang Bewerbungstermin Konsekutive Master 31.05./15.01. Lehramts-Master 15.08./15.02. Humboldt-Universität zu Berlin 1. Allgemein 1.1. Deutsche und Bildungsinländer/innen Bewerbungstermin [Semester] zulassungeschränkt/zulassungsfrei (Abschlussziel) 31.05.2017 [WS 2017/18] zulassungsbeschränkt (Master of Arts/Master of Science) 31.08.2017 [WS 2017/18] zulassungsfrei (Master of Arts/Master of Science/Master of Education) 15.01.2018 [SS 2018] zulassungsbeschränkt (Master of Arts/Master of Science) 28.02.2018 [SS 2018] zulassungsfrei (Master of Arts/Master of Science/Master of Education) 1.2. Sondergruppen = ausländische Staatsangehörige, die keine Bildungsinländer/innen sind, deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer/innen mit einem ausländischem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss Bewerbungstermin [Semester] zulassungeschränkt/zulassungsfrei (Abschlussziel) 31.05.2017 [WS 2017/18] zulassungsbeschränkt (Master of Arts/Master of Science) 15.07.2017 [WS 2017/18] zulassungsfrei (Master of Arts/Master of Science/Master of Education) 15.01.2018 [SS 2018] zulassungsbeschränkt (Master of Arts/Master of Science) 15.01.2018 [SS 2018] zulassungsfrei (Master of Arts/Master of Science/Master of Education) -24- 2. Abweichende Antragsfristen Bewerbungstermin Studiengang 30.04.2017 British Studies 20.06.2017 Deutsch-Türkischer Masterstudiengang Sozialwissenschaften / German-Turkish Masters Program in Social Sciences [Sonderfrist 15.08.2017 für GeT MA Berlin Track / GeT MA for Refugees Initiative] 31.03.2017 Economics and Management Science (MEMS) 01.03.2018 Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht Technische Universität Berlin Studiengang Bewerbungstermin Computational Neuroscience 15.03. (für das Wintersemester) Environmental Planning, Industrial and Network Economics, Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability, Process Energy and Environmental Systems Engineering, Polymer Science, Information Systems Management 15.01. (für das Sommersemester), 15.05. (für das Wintersemester) alle übrigen zulassungsbeschränkten konsekutiven Masterstudiengänge 15.01. (für das Sommersemester), 15.06. (für das Wintersemester) zulassungsfreie Masterstudiengänge 28.02. (für das Sommersemester), 31.08. (für das Wintersemester) Charité - Universitätsmedizin Berlin keine besonderen Regelungen Beuth-Hochschule für Technik Berlin Studiengang Bewerbungstermin zulassungsfreie Masterstudiengänge ab 2018: Mathematik - Computational Engineering 28.02. Geoinformation 31.08. Umweltinformation-GIS 31.08. Urbanes Pflanzen- und Freiraummanagement 28.02./31.08. Medieninformatik 28.02./31.08. Kommunikations- und Informationstechnik 28.02./31.08. Mechatronik 28.02. Augenoptik/Optometrie 28.02. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Studiengang Bewerbungstermin allgemein 1. April bis 15. Juni für das Wintersemester 1. Oktober bis 15. Dezember für das Sommersemester -25- International and Development Economics Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 30. September des Vorjahres. Bewerberinnen und Bewerber, die die Bewerbungsfrist versäumen oder die Bewerbung nicht innerhalb der Frist formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen einreichen, können nur nachrangig nach Abschluss des regulären Zulassungsverfahrens nach Maßgabe freier Plätze zugelassen werden. siehe: http://mide.htw-berlin.de/fileadmin/HTW/Zentral/Rechtsstelle/ Amtliche_Mitteilungsblaetter/2016/02_16.pdf Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Bewerbungstermin Studiengänge 15. Juni Global Supply Chain and Operations Management, Finance, Accounting, Controlling und Taxation und Marketing Management, Accounting & Controlling, International Business & Consulting, International Economics, International Finance, International Marketing Management , Political Economy of European Integration, Unternehmensrecht im internationalen Kontext, Business Intelligence and Process Management. „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Keine besonderen Regelungen. Universität der Künste Berlin An der UdK sind die Bewerbungsfristen individuell je Fach festgelegt, da sie der künstlerischen Aufnahmeprüfung und deren Dauer unterliegen. Kunsthochschule Berlin-Weißensee - Hochschule für Gestaltung Studiengang Bewerbungstermin alle Masterstudiengänge (Mode-Design, Produkt-Design, Textil und Flächen- Design, Visuelle Kommunikation) 30.04. Bewerbungsfrist für das künstlerische Zugangsprüfungsverfahren Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin Individuelle Bewerbungsfristen für die Teilnahme am Zugangsverfahren (künstlerische Eignungsprüfung). Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Berlin Studiengang Bewerbungstermin Dramaturgie 28./29.2. für das Wintersemester (WS) desselben Jahres Choreographie 1.11. für das WS des darauf folgenden Jahres Spiel und Objekt (in Planung) voraussichtlich 31.01. für das WS desselben Jahres S18-12088 S18-12088a