Drucksache 18 / 12 091 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Stephan Lenz (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Linksextremistische Studenten an Berliner (Fach-)Hochschulen? und Antwort vom 26. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12091 vom 14.08.2017 über Linksextremistische Studenten an Berliner (Fach-)Hochschulen? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele in Berlin lebende Personen werden vom Senat, bzw. dem Berliner Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft? Wie viele davon sind Studenten an Berliner (Fach-)Hochschulen und wie viele davon werden zum gewaltbereiten Teil der linksextremistischen Szene gezählt? Zu 1.: Im aktuellen Verfassungsschutzbericht Berlin 2016 wird das linksextremistische Personenpotenzial auf 2.790 taxiert. Der Verfassungsschutz Berlin speichert Daten, soweit es für seine Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Angaben zum beruflichen, schulischen oder sonstigen Ausbildungshintergrund von Personen gehören im Allgemeinen nicht dazu. Insofern können keine quantitativ genauen oder empirisch repräsentativen Aussagen zur Fragestellung getroffen werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich unter Linksextremisten auch Personen befinden, die an Berliner (Fach-)Hochschulen studieren. 2. Hat der Senat bzw. der Berliner Verfassungsschutz Erkenntnisse darüber, ob es personelle Überschneidungen und/oder enge Kontakte gibt zwischen Studenten, Mitarbeitern der (Fach- )Hochschulen und/oder Mitgliedern von Gremien innerhalb der (Fach-)Hochschulen (Studierendenparlamente, ASten, Fachschaftsräte etc.)? Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies? Zu 2.: Soweit mit der Fragestellung Überschneidungen zu Linksextremistinnen bzw. Linksextremisten gemeint sind, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Gab es im Vorfeld und während der Protestaktionen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg an Berliner (Fach-)Hochschulen Aktivitäten zur Unterstützung linksextremistischer Gruppierungen und wenn ja, in welcher Art und in welchem Umfang? Zu 3.: Seite 2 von 2 Aktivitäten zur Vorbereitung der Proteste gegen den G20-Gipfel sind nicht zwingend als linkextremistisch einzustufen. Aktivitäten oder Veranstaltungen, auf denen gezielt für die Unterstützung linksextremistischer Gruppierungen vor oder während der G20-Proteste geworben wurde, waren nicht zu beobachten. 4. Liegen darüber hinaus Erkenntnisse vor, ob es institutionelle Unterstützung, Sympathiebekundungen oder Kooperationen zwischen einzelnen (Fach-)Hochschulgremien und (Fach-)Hochschulgruppen in dem Bereich des Linksextremismus gibt? Wenn ja, in welcher Form und zwischen welchen Gremien, bzw. (Fach-)Hochschulgruppen und welchen als linksextremistisch eingestuften Institutionen gibt es dies? Zu 4.: Der Verfassungsschutz Berlin beobachtet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sympathiebekundungen für Linksextremistinnen und Linksextremisten oder linksextremistische Ideologien und selbst vereinzelte Kooperationen mit Linksextremistinnen und Linksextremisten, zum Beispiel beim Protest gegen rechtsextremistische Demonstrationen, erfüllen nicht den Charakter einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass (Fach-)Hochschulgremien und –gruppen von Linksextremistinnen und Linksextremisten verdeckt für ihre verfassungsfeindlichen Ziele genutzt werden. 5. Werden im Zuge solcher Kooperationen auch Zahlungen aus öffentlichen Mitteln an linksextremistische Gruppen geleistet? Wenn ja, woher stammen diese Gelder, wie hoch waren die Beträge und wozu wurden sie verwendet? Zu 5.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Schritte zur Eindämmung bzw. zur Prävention der genannten personellen und/oder institutionellen Kooperation unternehmen der Senat und die (Fach-)Hochschulen? Zu 6.: Insofern Ansatzpunkte für den genannten Sachverhalt bestehen, wird er im Rahmen der allgemeinen Extremismusprävention des Senats abgedeckt. 7. Wie viele Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund wurden gegen Mitglieder der Berliner (Fach- )Hochschulen in den letzten Jahren verübt? Wie hoch war der entstandene Sachschaden? Und wie viele Täter konnten ermittelt werden? Zu 7.: Berufsbezeichnungen von in einem Ermittlungsverfahren beteiligten Personen werden bei der Polizei Berlin statistisch ausschließlich zu einem ausgewählten Kreis von Amtsträgern erhoben (z.B. Dienstkräfte von Polizei und Feuerwehr). Eine statistische Auswertung zu Ermittlungsverfahren zum Nachteil von Mitgliedern der Berliner (Fach-)Hochschulen ist daher nicht möglich. Berlin, den 26. August 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12091 S18-12091