Drucksache 18 / 12 094 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2017) zum Thema: Illegaler Tierhandel in Berlin I und Antwort vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12094 vom 15. August 2017 über Illegaler Tierhandel in Berlin I ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hundewelpen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin durch Amtstierärzte beim Aufdecken eines illegalen Handel beschlagnahmt? Bitte nach Jahren angeben. Zu 1.: Dazu werden in den meisten Fachbereichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke (VetLeb) keine speziellen Statistiken geführt und nur vereinzelt Zahlen erfasst . Nach Mitteilung der VetLeb wurden danach von ihnen 2013 = 1, 2014 = 6, 2015 = 7, 2016 = 35 und 2017 = 34 Welpen beschlagnahmt. Die VetLeb weisen jedoch darauf hin, dass eine große Zahl von Beschlagnahmungen von Welpen durch die Polizei erfolgt. 2. Wie alt waren die Tiere zum Zeitpunkt der Beschlagnahme? Zu 2.: Die beschlagnahmten Welpen waren zwischen 3 Tage und 12 Wochen alt. 3. Wie viele andere Tiere aus illegalem Handel wurden im Jahr 2016 durch Amtstierärzte in Berlin beschlagnahmt ? Bitte nach Art und Anzahl aufschlüsseln. Zu 3.: Hierzu führen die VetLeb keine spezielle Statistik. Nach den übermittelten Daten wurden in 2016 = 2 Chinchillas und 12 Katzen durch Berliner Amtstierärzte beschlagnahmt . Die VetLeb weisen auch hier auf Beschlagnahmungen durch die Polizei hin. 4. Für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren bedarf es einer §11 Erlaubnis nach TierSchG. Wie stellt der Senat sicher, dass Händler/Anbieter in Berlin auf Portalen wie Ebay Kleinanzeigen über die Erlaubnis verfügen? Zu 4.: Der Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften liegt in der Zuständigkeit der Fachbereiche Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Berliner Bezirke (VetLeb), die entsprechende Überprüfungen von Händlerinnen und Händlern sowie Anbieterinnen und Anbie- 2 tern anlassbezogen durchführen. Dabei weisen die VetLeb darauf hin, dass Anbieterinnen und Anbieter i. d. R. nur stichprobenartig oder aufgrund von Hinweisen z. B. aus der Bevölkerung dahingehend kontrolliert werden können, ob sie mit den Tieren tatsächlich nur privat handeln oder unter diesem Deckmantel doch gewerbsmäßig und somit erlaubnispflichtig agieren. 5. Wie viele tierschutzrechtliche Verstöße der Händler/Anbieter wurden in den letzten fünf Jahren strafrechtlich verfolgt? Zu 5.: Dazu können keine Angaben gemacht werden. Bei der Staatsanwaltschaft wird nur die Gesamtzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erfasst. 6. Hat der Senat Kenntnis darüber wie viele der „straffälligen“ Händler ihre Tiere über das Portal Ebay Kleinanzeigen angeboten haben? Wenn ja, wie viele waren es. Zu 6.: Nein, darüber liegen dem Senat keine Zahlen vor. 7. In den Grundsätzen von Ebay Kleinanzeigen zum Tierhandel heißt es, dass Handel mit Exoten sowie der Handel mit Tieren, die jünger als acht Wochen sind, verboten ist. Bei einer einfachen Recherche auf Ebay Kleinanzeigen wird deutlich, dass sehr viele Exoten /z.B. Bartagamen) in Berlin angeboten werden. Welche Möglichkeiten hat das Land Berlin, um auf Portale wie Ebay Kleinanzeigen beim Handel mit Tieren Einfluss zu nehmen? Zu 7.: Der Handel mit Exoten ist nicht grundsätzlich verboten. Er wird jedoch u. a. durch artenschutz- und tierschutzrechtliche Bestimmungen eingeschränkt. Um illegalen Praktiken im Internethandel mit Tieren entgegenzuwirken hat der damalige Landestierschutzbeauftragte Prof. Spielmann 2016 mit dem Marktführer in Deutschland Ebay-Kleinanzeigen Gespräche mit dem Ziel geführt, den illegalen Welpenhandel und den Handel mit geschützten Tierarten über dieses Internetportal zu unterbinden. Ebay hat primär für Tierschutzorganisationen einen direkten Ansprechpartner für Anfragen u. a. zum Handel mit Tieren benannt, der Hinweisen und Meldungen (z. B. zu einschlägig bekannten, illegal operierenden Züchtern) gezielt nachgeht. Der direkte Kontakt steht seit den Gesprächen auch den zuständigen Stellen auf Bundes- und Länderebene zur Verfügung . Gezielte Fortbildung und die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden sowie der Behörden mit den Internetportalen können dazu beitragen, wirksamer gegen illegale Praktiken im Internethandel mit Tieren vorzugehen. 2016 hat deshalb das VetLeb Spandau in Kooperation mit der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz, Vertretern des Landeskriminalamtes und von Ebay eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, um den Ablauf bei Anzeigenaufarbeitung von illegalem Tierhandel zu optimieren. Die Landestierschutzbeauftragte wird das Gespräch mit den Internetplattformen suchen, um den Handel mit lebenden Tieren zumindest stark zu begrenzen. 8. Ist es rechtlich möglich, dass das Land Berlin den Tierhandel über Internetportale beendet? Wenn ja, wie. Zu 8.: Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Tierschutz hat das Land Berlin keine Möglichkeit, den Tierhandel über Internetportale zu beenden. 3 9. Mit Hilfe wie vieler Veterinärämter wurde diese Anfrage beantwortet? Zu 9.: Die Beantwortung der Anfrage erfolgte mit Hilfe von 10 Fachbereichen VetLeb der Bezirke. Berlin, den 4. September 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12094 S18-12094