Drucksache 18 / 12 101 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017) zum Thema: Umzug von Wissenschaft und Forschung an die Warschauer Straße und Antwort vom 25. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 101 vom 16. August 2017 über „Umzug von Wissenschaft und Forschung an die Warschauer Straße“ __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchen finanziellen Konditionen (Miete und Betriebskosten) und mit welcher Laufzeit hat der Senat das ehemalige Gebäude der BIM in der Warschauer Straße 41/42 als Dienstsitz für die zusammengeführten Abteilungen Wissenschaft und Forschung angemietet? Zu 1.: Das mit einer Laufzeit von zunächst 10 Jahren abgeschlossene Mietverhältnis beinhaltet anfängliche Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von rd. 192.000 € p. a. sowie eine Nettokaltmiete von rd. 736.000 € p. a. 2. Welcher Platzbedarf wurde für die neue Verwaltung ermittelt und wie schlüsselt dieser sich auf die Abteilungen und Referate auf? 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insgesamt in den Bereichen Wissenschaft und Forschung tätig und wie verteilen sich diese auf die Abteilungen und Referate? Zu 2. und 3.: Bei der seinerzeitigen Standortwahl war Platzbedarf für 129 Beschäftigte der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - (Skzl - WissForsch) zu berücksichtigen , davon 81 Beschäftigte des Teilressorts Wissenschaft (vormals Bernhard- Weiß-Str. 6), 38 Beschäftigte des Teilressorts Forschung (vormals Martin-Luther-Str. 105) sowie 10 Beschäftigte der Senatskanzlei (vormals Jüdenstr. 1). 2 Der aktuelle Platzbedarf am Standort Warschauer Straße schlüsselt sich, neben 6 Räumen für 8 Personen der Hausleitung, wie folgt auf: Abteilung Referat Anzahl Räume Anzahl Personen V Leitung 3 4 V A 7 11 V B 7 18 V C 14 18 V D 8 9 V E 7 7 VI Leitung 4 5 VI A 5 7 VI B 7 8 VI C 5 6 VI D 7 7 Ferner stehen ca. 25 Räume für die Abteilung Zentrale Steuerung (Poststelle, Materialausgabe , Hausmeisterdienste etc.) als Besprechungs- und Aufenthalts-/ Sozialräume (Eltern-Kind-Zimmer), für die IT-Infrastruktur und für IT-Schulungen sowie für die Erste Hilfe zur Verfügung. Die Zahl der Personen umfasst nicht nur die Beschäftigten der Abteilungen Wissenschaft und Forschung, sondern auch Personen, die vorübergehend abgeordnet sind, einen Rotationseinsatz haben oder im Rahmen ihrer Ausbildung/ Referendariatszeit dort eingesetzt werden. Auch für diesen Personenkreis sind Arbeitsplätze vorzuhalten . 4. Welche Gründe sprachen gegen eine Ansiedlung der Verwaltung oder des Leitungsstabes im Roten Rathaus, um so die direkte Anbindung an den Regierenden Bürgermeister zu gewährleisten? Zu 4.: Das Rote Rathaus verfügt nur in geringem Umfang über freie Räume. Diese werden für die Unterbringung der Beschäftigten genutzt, die die Querschnittsaufgaben für die Bereiche Wissenschaft und Forschung in der Zentralabteilung übernehmen (u. a. Haushalt, Personal). Das erfordert innerhalb des Roten Rathauses eine Verdichtung, inklusive der Auflösung von Lagerräumen. Im Rahmen eines Raumkonzeptes für das gesamte Haus soll der notwendige Bedarf eingepasst werden. Weitere Kapazitäten für eine Unterbringung der Fachabteilungen Wissenschaft und Forschung sind nicht vorhanden. 5. Warum konnte das Gebäude der Bildungsverwaltung, wo der bisherige Wissenschaftsbereich untergebracht war, angesichts der Größe des Hauses nicht für Wissenschaft und Forschung genutzt werden? Zu 5.: Die vormals von der Wissenschaftsverwaltung genutzten Flächen in der Bernhard -Weiß-Str. 6 werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) nachgenutzt. Im Gegenzug werden bisher von der SenBildJugFam genutzte Teilflächen am Standort Brunnenstr. 188-190 freigezogen, die, nach entsprechender Herrichtung, von den vormals am Standort Jüdenstr. 1 in Teilen untergebrachten Beschäftigten des Kulturressorts (Musicboard etc.) nachgenutzt werden. Diese Umzugsplanungen hatte der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in seiner Sitzung am 14.06.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Ein Teil der Umzüge ist zwischenzeitlich bereits vollzogen. 3 6. Warum war dies auch in der Wirtschaftsverwaltung nicht möglich? Zu 6.: Der Standort Martin-Luther-Str. 105 war bezüglich des notwendigen Flächenbedarfs der Skzl - WissForsch nicht auskömmlich. Die freigezogenen Flächen des Teilressorts Forschung werden u. a. durch die im Rahmen der Senatsneubildung in den Zuständigkeitsbereich der Senatswirtschaftsverwaltung übergegangenen Beschäftigten der Teilressorts Betriebe und Energie (vormals teilweise Senatsverwaltung für Finanzen und alt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) nachgenutzt . 7. Welche weiteren räumlichen Alternativen wurden geprüft? Zu 7.: Die sich unmittelbar durch die Senatsneubildung ergebende Personalrotation erfordert(e) die Anmietung zusätzlicher Flächen. Da es zur Zeit keine kurzfristig verfügbaren , sowohl von der Lage als auch erforderlichen Qualität her, geeigneten landeseigenen Flächen gibt, bestünde nur die Möglichkeit, bei Flächenmehrbedarfen für die Senatsverwaltungen, Flächen auf dem freien Markt anzumieten. Insofern wurde das vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin gebilligte Umzugsszenario als die für das Land Berlin wirtschaftlichste Lösung umgesetzt. 8. In welcher Höhe entstanden Umzugskosten für den Zusammenzug der beiden Verwaltungsteile? Zu 8.: Die entstandenen Umzugskosten belaufen sich auf rd. 23.400 €. 9. Warum wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung nicht – wie in der Sitzung am 13.02.2017 zugesagt – über die abschließend getroffene Umzugsentscheidung informiert, die die Mitglieder der Presse entnehmen durften? Zu 9.: Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hatte in seiner Sitzung am 14.06.2017 der Anmietung der Räumlichkeiten in der Warschauer Straße 41/42 zugestimmt. Dieser Beschluss erfolgte in öffentlicher Sitzung. Zudem wurde im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10 778 u. a. zu den Kosten des Umzugs der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung in die Warschauer Straße 41/42 Stellung genommen. Berlin, den 25. August 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12101 S18-12101