Drucksache 18 / 12 102 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2017) zum Thema: Leiharbeit in Berlin und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12102 vom 16.08.2018 über Leiharbeit in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin- Brandenburg (RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie hoch ist in Berlin nach Kenntnis des Senats die Anzahl von Leiharbeitnehmer*innen, aufgeschlüsselt nach dem Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit? Zu 1.: Im Dezember 2016 – jüngere Daten liegen nicht vor – gab es in Berlin insgesamt 1.548.017 sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Darunter befanden sich 39.825 (sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig Beschäftigte) Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Das Anforderungsniveau wird in vier Ausprägungsstufen dargestellt: Helferinnen und Helfer, Fachkraft, Spezialistinnen und Spezialisten, Expertinnen und Experten. Rund 41 Prozent übten im Dezember 2016 eine Helfertätigkeit aus (16.127). Demgegenüber sind hochqualifizierte Tätigkeiten in der Arbeitnehmerüberlassung seltener vertreten. Diese Anteile belaufen sich auf rund 5 Prozent für Spezialistinnen und Spezialisten (2.185) und rund 4 Prozent für Experteninnen und Experten (1.536). Rund die Hälfte der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter sind als Fachkraft tätig (19.977). Weitere Daten können Tabelle 1 entnommen werden. 2 Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort Berlin, darunter Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter nach Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010) Berichtsmonat Insgesamt darunter Leiharbeitnehmer*innen darunter Helfer*innen Fachkraft Spezialist*innen Experte*innen März 2013 1.374.760 32.460 12.354 17.339 1.842 925 Juni 2013 1.387.626 33.806 13.364 17.548 1.898 996 September 2013 1.408.285 34.851 13.912 17.915 1.962 1.062 Dezember 2013 1.409.243 33.905 13.116 17.780 1.970 1.039 März 2014 1.412.690 32.997 12.462 17.592 1.917 1.026 Juni 2014 1.427.054 35.089 13.639 18.506 1.898 1.046 September 2014 1.443.966 36.154 14.256 18.954 1.874 1.070 Dezember 2014 1.444.694 35.599 13.543 19.139 1.895 1.021 März 2015 1.447.294 34.860 13.428 18.639 1.811 981 Juni 2015 1.462.985 36.895 14.466 19.570 1.864 994 September 2015 1.486.956 38.351 15.196 20.002 1.980 1.173 Dezember 2015 1.490.919 37.424 14.368 19.866 1.970 1.220 März 2016 1.499.516 36.858 14.353 19.388 1.885 1.232 Juni 2016 1.518.461 38.908 15.544 20.029 1.956 1.379 September 2016 1.543.891 40.139 16.496 20.044 2.124 1.475 Dezember 2016 1.548.017 39.825 16.127 19.977 2.185 1.536 2. Wie hoch ist in Berlin nach Kenntnis des Senats die Anzahl von Leiharbeitnehmer*innen, aufgeschlüsselt nach Berufsabschluss? Zu 2.: Im Dezember 2016 hatten von insgesamt 39.825 sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern 4.497 einen akademischen Berufsabschluss, 21.092 einen anerkannten Berufsabschluss und 8.608 keinen Berufsabschluss. Zu 5.628 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern liegen keine Angaben zum Berufsabschluss vor. Die Daten können Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort Berlin, darunter Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, nach dem Berufsabschluss Berichtsmonat Insgesamt darunter Leiharbeitnehmer*innen davon Ohne Berufsabschluss Anerkannter Berufsabschluss Akademischer Berufsabschluss Keine Angabe März 2013 1.374.760 32.460 5.484 17.427 2.219 7.330 Juni 2013 1.387.626 33.806 5.849 18.429 2.404 7.124 September 2013 1.408.285 34.851 5.940 19.216 2.664 7.031 Dezember 2013 1.409.243 33.905 5.941 18.132 2.737 7.095 März 2014 1.412.690 32.997 5.748 17.961 2.703 6.585 Juni 2014 1.427.054 35.089 6.481 18.994 2.999 6.615 September 2014 1.443.966 36.154 6.841 19.638 3.014 6.661 Dezember 2014 1.444.694 35.599 6.678 19.107 3.280 6.534 März 2015 1.447.294 34.860 6.662 19.043 3.205 5.950 Juni 2015 1.462.985 36.895 7.325 19.976 3.418 6.176 September 2015 1.486.956 38.351 7.780 20.600 3.810 6.161 Dezember 2015 1.490.919 37.424 7.724 19.925 3.969 5.806 März 2016 1.499.516 36.858 7.684 19.983 3.858 5.333 Juni 2016 1.518.461 38.908 8.389 20.849 4.165 5.505 September 2016 1.543.891 40.139 8.692 21.445 4.211 5.791 Dezember 2016 1.548.017 39.825 8.608 21.092 4.497 5.628 3 3. Wie hoch ist in Berlin nach Kenntnis des Senats die Anzahl von Leiharbeitnehmer*innen, aufgeschlüsselt nach Haupt- und Nebenbeschäftigung? (Bitte dabei zwischen sozialversicherungspflichtiger und geringfügiger Beschäftigung unterscheiden.) Zu 3.: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist die dominierende Beschäftigungsform in der Leiharbeit. 86 Prozent der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Berlin (33.748) waren im Dezember 2016 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Minijobs sind in der Arbeitnehmerüberlassung vergleichsweise wenig verbreitet. Im Dezember 2016 waren 6.077 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die Daten zur Hauptbeschäftigung in Leiharbeit können Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3: Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer am Arbeitsort Berlin nach Art der Beschäftigung Berichtsmonat Leiharbeitnehmer*innen in Hauptbeschäftigung 1) Beschäftigte davon sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig Beschäftigte März 2013 32.460 28.168 4.292 Juni 2013 33.806 29.049 4.757 September 2013 34.851 30.030 4.821 Dezember 2013 33.905 28.658 5.247 März 2014 32.997 28.354 4.643 Juni 2014 35.089 30.078 5.011 September 2014 36.154 31.203 4.951 Dezember 2014 35.599 30.060 5.539 März 2015 34.860 29.810 5.050 Juni 2015 36.895 31.201 5.694 September 2015 38.351 32.721 5.630 Dezember 2015 37.424 31.717 5.707 März 2016 36.858 31.431 5.427 Juni 2016 38.908 32.893 6.015 September 2016 40.139 34.180 5.959 Dezember 2016 39.825 33.748 6.077 1) Leiharbeit bezieht sich nur auf die Hauptbeschäftigung 4. Wie viele der beendeten Leiharbeitsverhältnisse werden in Berlin nach Kenntnis des Senats nach weniger als drei Monaten beendet, wie viele nach weniger als 6, 9, 12, 15, 18 und 24 Monaten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)? Zu 4.: Im zweiten Halbjahr 2015 waren 20.489 oder rund 61 Prozent der 33.427 beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach weniger als drei Monaten beendet. Weitere Daten können Tabelle 4 entnommen werden. 4 Tabelle 4: Beendete Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach Dauer Berichtshalbjahr Beendete Leiharbeitsverhältnisse insgesamt davon: nach Dauer des beendeten Beschäftigungsverhältnisses bis unter 1 Monat 1 bis unter 2 Monate 2 bis unter 3 Monate 3 bis unter 6 Monate 6 bis unter 12 Monate 1 Jahr und mehr 1. Halbjahr 2013 24.484 7.630 3.045 1.918 3.678 3.571 4.642 2. Halbjahr 2013 26.421 8.516 3.311 2.473 4.347 3.056 4.718 1. Halbjahr 2014 25.175 7.533 3.008 2.171 4.025 3.398 5.040 2. Halbjahr 2014 28.377 9.159 3.636 2.519 4.724 3.371 4.968 1. Halbjahr 2015 28.124 9.697 3.451 2.343 4.142 3.530 4.961 2. Halbjahr 2015 33.427 14.168 3.542 2.779 4.932 3.453 4.553 Aufgrund von Datenverarbeitungsfehlern (siehe hierzu: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung /Generische-Publikationen/BST-Revision-Kurzfassung.pdf) sind die beendeten Beschäftigungsverhältnisse für das Jahr 2016 nicht auswertbar. 5. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die Zahl der beendeten Leiharbeitsverhältnisse, die a) eine Arbeitslosmeldung nach sich ziehen; b) zu einer Übernahme in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Entleihbetrieb führen; c) in ein anderweitiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung führen; d) die in ein Leiharbeitsverhältnis bei einem anderen Entleihbetrieb führen? Zu 5.: Auf Basis der Beschäftigungsstatistik der BA lassen sich die beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nur danach differenzieren, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Abgang (z. B. 30 Tage oder 90 Tage) Nichtbeschäftigung oder Beschäftigung (und darunter eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmerin bzw. Leiharbeitnehmer) vorliegt. Hierzu liegen derzeit nur Daten auf Bundesebene vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 03.08.2017 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst u. a. und der Fraktion DIE LINKE vom 18.07.2017 betreffend „Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa“ verwiesen (BT-Drs. 18/13245, 18/13147). Auf Basis der Arbeitslosenstatistik der BA liegen zu Teilfrage a) nur absolute Zahlen vor. Demnach wurden in Berlin für den gleitenden Jahreszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 bei der Arbeitslosigkeit 11.084 Zugänge von Personen verzeichnet, die zuvor eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche ausübten. 6. Wie hoch ist in Berlin nach Kenntnis des Senats der Anteil der Abgänge aus Arbeitslosigkeit, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis führen, das kein Leiharbeitsverhältnis ist? Zu 6.: Im gleitenden Jahreszeitraum April 2016 bis März 2017 (jüngere Daten in der gewünschten Differenzierung liegen nicht vor) gab es in Berlin insgesamt 124.673 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, darunter in 111.724 Fällen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Bei diesen 111.724 Abgängen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegen in beinahe 100 Prozent der Fälle (111.665) Informationen zum Wirtschaftszweig vor (Basis: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008). Es zeigt sich, dass rund 12 Prozent bzw. 13.365 der insgesamt 111.724 Abgänge mit Wirtschaftszweiginformation der 5 Arbeitnehmerüberlassung (Wirtschaftsgruppen 782 und 783) zuzurechnen sind. Entsprechend liegt der Anteil der anderen Wirtschaftszweige in der Summe bei 88 Prozent. Weitere Daten können Tabelle 5 entnommen werden. Tabelle 5: Abgang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen in Berlin (unmittelbar nach Abgang) Wirtschaftszweige (WZ 08) März 2017 Gleitende Jahressumme Absolut Anteil in % April 2016 - März 2017 Anteil in % Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 11.578 100,0 124.673 100,0 davon: unmittelbar nach Abgang nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 1.102 9,5 12.949 10,4 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig beschäftigt 10.476 90,5 111.724 89,6 davon: ohne Angaben zum Wirtschaftszweig 4 0,0 59 0,1 Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 10.472 100,0 111.665 100,0 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 28 0,3 113 0,1 B, D, E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 174 1,7 745 0,7 C Verarbeitendes Gewerbe 382 3,6 4.047 3,6 F Baugewerbe 784 7,5 6.510 5,8 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 1.158 11,1 12.325 11,0 H Verkehr und Lagerei 534 5,1 5.444 4,9 I Gastgewerbe 840 8,0 8.941 8,0 J Information und Kommunikation 994 9,5 11.182 10,0 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 71 0,7 703 0,6 L, M, N Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 2.270 21,7 23.799 21,3 782, 783 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 1.094 10,4 13.365 12,0 O, U Öffentliche Verwaltung 182 1,7 2.755 2,5 P Erziehung und Unterricht 394 3,8 4.337 3,9 Q Gesundheits- und Sozialwesen 927 8,9 10.842 9,7 R, S, T Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleist., Priv. Haushalte 640 6,1 6.557 5,9 Berlin, den 30. August 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12102 S18-12102