Drucksache 18 / 12 107 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Nachgefragt: Abfallentsorgung landeseigener Wohnungsunternehmen und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12107 vom 18.08.2017 über Nachgefragt: Abfallentsorgung landeseigener Wohnungsunternehmen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts und die Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, Stadt und Land und WBM um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Stellungnahmen wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Wie hoch waren im Jahr 2016 jeweils die Mengen (in Mg) der Altpapierentsorgung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, Stadt und Land, WBM) und der Recyclinghöfe der BSR? Antwort zu 1: Die Entsorgung von Papier und Pappe erfolgt bei der GESOBAU über Behälter, die nach m³ klassifiziert sind. Eine Umrechnung in Mg (t) ist sehr ungenau, da das Gewicht je m³ entsprechend der Verdichtung und der Art der Papierabfälle sowie nach Befüllgrad des Entsorgungsbehälters stark variiert. Hierbei bezahlt die GESOBAU die Abfuhr eines Behälters, unabhängig von der Füllmenge. Somit liegen dem Unternehmen nur Kosten, aber keine tatsächlich entsorgten Mengen bzw. kein Gewicht vor. Bei der GEWOBAG wurden im Jahr 2016 folgende Papierabfallmengen entsorgt: 2 in m³ Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin 32.411 Gewobag PB – Wohnen im Prenzlauer Berg GmbH 15.876 Gewobag WB – Wohnen in Berlin GmbH 24.377 Gewobag gesamt 72.663 Bei der HOWOGE – Wohnungsbaugesellschaft Berlin betrug im Jahr 2016 die reine Füllmenge (Volumen) aller Altpapiertonnen 101.813.580 l. Anhand eines Durchschnittswertes je Behälter wird die entsorgte Menge auf 3.753 Tonnen geschätzt. Dabei handelt es sich um einen Wert, der von einer regelmäßigen und ungestörten Entleerung der Behälter ausgeht. Etwaige entfallene Entleerungen wurden nicht berücksichtigt. Für die Sammlung von Papier, Pappe und Karton werden Behälter durch den Entsorger bereitgestellt, die von den Mieterinnen und Mietern gefüllt werden. Die Abholung erfolgt unentgeltlich. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH hat weder Einfluss auf die Größe der Behälter, noch auf den Rhythmus der Entsorgung sowie das Mieterverhalten. Deshalb können keine Aussage zur entsorgten Menge gemacht werden. Die Menge der Altpapierentsorgung des WBM Konzerns betrug in 2016 1.838 Mg (Megagramm). Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sammelten im Jahr 2016 auf den Recyclinghöfen eine Altpapiermenge von 12.355 Mg (Tonnen). Frage 2: Wie wird mit dem in der Antwort zur Frage 4 der schriftlichen Anfrage 18/ 11 579 geschilderten Zustand umgegangen, dass eigentlich der Verkauf von werthaltigem Material wie Altpapier, das auf den Recyclinghöfen der BSR anfällt, laut der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich im 3 Rahmen einer Ausschreibung erfolgen müsste? Plant der Senat bzw. die BSR, eine solche Ausschreibung in absehbarer Zeit durchzuführen? Antwort zu 2: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe beabsichtigen unter Berücksichtigung der laufenden Vertragsbeziehungen nicht, eine Ausschreibung mit einem Leistungsbeginn vor dem 1.12.2018 durchzuführen. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12107 S18-12107a