Drucksache 18 / 12 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Aktueller Stand Alliiertenmuseum und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Sabine Bangert (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12112 vom 15. August 2017 über Aktueller Stand Alliiertenmuseum Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer des Grundstücks oder der Grundstücke, auf dem sich derzeit das Alliiertenmuseum inkl. aller seiner Ausstellungs-, Verwaltungs- und Veranstaltungsräume befindet? Zu 1.: Das 11.773 m2 umfassende Grundstück Clayallee 135 / Taylorstraße 2, auf dem sich das AlliiertenMuseum befindet, ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). 2. Welche Grunddienstbarkeiten, vertraglichen Vereinbarungen (bspw. hinsichtlich der auf der Liegenschaft befindlichen Denkmale) sowie anderweitigen Verpflichtungen sind bei der Entwicklung eines Konzeptes für die Nutzung als Kultur- und Veranstaltungsort zu berücksichtigen? Zu 2.: Etwaige Grunddienstbarkeiten oder sonstige vertragliche Regelungen müssen beim Eigentümer des Grundstückes erfragt werden. Auf dem Areal befindet sich das seit 1995 als Baudenkmal denkmalgeschützte ehemalige Outpost-Kino. Dementsprechend sind die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) zu berücksichtigen. 3. Wer ist jeweils Eigentümer der auf der Liegenschaft befindlichen Immobilien und für deren Sanierung , Rückbau oder Beräumung verantwortlich? Wer trägt bspw. die Kosten für den geplanten Abriss des Verwaltungsgebäudes? Seite 2 von 3 Zu 3.: Als Grundstückseigentümer ist der Bund ebenfalls Eigentümer der auf dem Grundstück befindlichen Immobilien. Von einem Abriss auf dem Grundstück befindlicher Gebäude ist dem Senat nichts bekannt. 4. Welche Fragen einer zukünftigen Nutzung sind mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf und mit dem Bund zu klären? Ist für den derzeitigen Standort des Alliiertenmuseums auch nach Wegzug des Museums eine kulturelle Nutzung festgeschrieben? Falls ja, für welchen Zeitraum, falls nicht, in welche Zuständigkeit fällt dies? Zu 4.: Für den Standort ist keine kulturelle Nutzung festgeschrieben. Die Fläche ist im Baunutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet der Baustufe II/3 ausgewiesen. Für eine zukünftige Nutzung müssten auf Grundlage eines Nutzungskonzepts die Auswirkungen auf die Umgebung und das angrenzende Wohngebiet geprüft werden. Als Eigentümer der Liegenschaft verfügt letztlich der Bund über die Flächen und deren Nutzung. 5. Welche Finanzierungsfragen sind bei einer Nachnutzung bzw. bei der Konzeptentwicklung mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf und mit dem Bund zu klären? Zu 5.: Fragen der Finanzierung sind mit dem Eigentümer des Grundstücks zu klären. 6. Welche Überlegungen bestehen seitens des Bundes oder ggf. auch seitens des Senats für die Nachnutzung des Standortes? Zu 6.: Dem Senat sind keine konkreten Nachnutzungspläne des Bundes für den Standort bekannt. 7. Wie ist der aktuelle Planungs- und Entwicklungsstand hinsichtlich des neuen Standortes des Alliiertenmuseums auf dem Tempelhofer Feld und welche sind konkret die nächsten anstehenden Maßnahmen ? Zu 7.: Nach Freigabe von Hangar 7 für die Nutzung durch das AlliiertenMuseum wird gegenwärtig ein Mietvertrag erarbeitet. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags soll ein Architekturwettbewerb ausgelobt werden, um das Gebäude für eine moderne, museale Nutzung in einem zeitgemäßen Design zu ertüchtigen. Der Siegerentwurf wird Grundlage für die dann anstehenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sein. Seite 3 von 3 8. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat bzw. der Bund hinsichtlich der Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Inbetriebnahme des Alliiertenmuseums auf dem Tempelhofer Feld? Zu 8.: Die Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Übergabe und der Freigabe der Mittel durch den Bund. Berlin, den 31.08.2017 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12112 S18-12112a