Drucksache 18 / 12 114 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Eigenkapitalausstattung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 114 vom 15. August 2017 über „Eigenkapitalausstattung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften “ __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat die Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsgesellschaften dahingehend , dass die Anzahl der Mieter mit Wohnberechtigung deutlich erhöht wird, auf die wirtschaftliche Situation der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere im Zusammenhang mit den von den Wohnungsunternehmen geforderten Maßnahmen zur Errichtung neuer Wohnungen, auf die Eigenkapitalausstattung, Investitionen, Cashflow und liquide Mittel? Zu 1.: Nach Schätzungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften belaufen sich Mindereinnahmen aufgrund der Regelung „Vermietung von 60% der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen an Wohnberechtigungsscheinberechtigte (WBS-berechtigte) Haushalte“ auf 5,30 Mio. € im Zeitraum 2017 bis 2021. Die entsprechenden Langfristplanungen der Wohnungsbaugesellschaften der Jahre 2017 ff., in denen auch die übrigen Effekte der Kooperationsvereinbarung auf die Eigenkapitalausstattung, die Investitionen, den Cashflow und die liquiden Mittel Berücksichtigung finden werden, werden derzeit von den Wohnungsbaugesellschaften erstellt und im November diesen Jahres den Aufsichtsräten vorgelegt. 2. Inwieweit sind im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsgesellschaften (Frage 1) in den nächsten 10 Jahren Kapitalzuführungen beabsichtigt, erforderlich oder bereits geplant und falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Betrag und Haushaltsjahr aufführen)? 3. Welche Kapitalzuführungen sind zugunsten der landeseigenen Wohnungsgesellschaften jeweils für die Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 mit welchen Begründungen beabsichtigt, erforderlich oder bereits geplant? 2 Zu 2 und 3.: Das Land Berlin achtet bei der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Wohnungsbaugesellschaften, u.a. durch eine nachgewiesen bedarfsgerechte Eigenkapitalzuführung im Einzelfall . Pauschale Kapitalzuführungen je Haushaltsjahr sind nicht geplant. Die Mittelverwendung der dritten Zuführung zum „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“ sieht eine Eigenkapitalzuführung an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und eine Finanzierung der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten insbesondere im Zusammenhang mit Stadtentwicklungsvorhaben in Höhe von 100 Mio. € vor. Die Eigenkapitalzuführungen an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften erfolgen nachlaufend und nur nach Bedarf, der sich als Folge von bestimmten Investitionsmaßnahmen und wohnungspolitischen Entscheidungen ergibt, soweit das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht. Berlin, den 30. August 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12114 S18-12114a