Drucksache 18 / 12 116 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 116 vom 15. August 2017 über Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen wurden seit dem 01.02.2017 die nach dem „Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung“ skizzierten Eckpunkte durch eine einseitige Zustimmungserklärung (Grundzustimmung) seitens eines Projektträger akzeptiert (bitte Anzahl nach Bezirken und Kalenderjahr aufführen)? Antwort zu 1: Seit dem 01.02.2017 wurde eine Grundzustimmung im Bezirk Reinickendorf unterzeichnet. Frage 2: In wie vielen Fällen wurden seit dem 01.02.2017 nach dem "Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung" städtebauliche Verträge mit Projektplanern geschlossen (bitte Anzahl nach Bezirken und Kalenderjahr aufführen)? Frage 3: Inwieweit kam es im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen mit Projektplanern (Frage 2) zum Abschluss von Vorverträgen? Frage 4: In wie vielen Fällen kam es seit dem 01.02.2017 nach dem "Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung" zu genehmigungsfähigen Bebauungsplänen (bitte Anzahl nach Bezirken und Kalenderjahr aufführen)? 2 Antwort zu 2 , 3 und 4: Seit dem 01.02.2017 wurde kein städtebaulicher Vertrag mit der geänderten Quote unterzeichnet. Entsprechend wurde auch kein Bebauungsplan festgesetzt, dem die geänderte Quote zugrunde liegt. Dies ist vor dem Hintergrund einer anzusetzenden Verfahrenszeit von zwei Jahren bis Festsetzung eines Bebauungsplans nachvollziehbar. Frage 5: In wie vielen Fällen kam es seit dem 01.02.2017 nach dem "Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung" zur tatsächlichen Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplanes (bitte Anzahl nach Bezirken und Kalenderjahr aufführen)? Antwort zu 5: Seit dem 1. Februar 2017 wurden zu folgenden Bebauungsplänen der Aufstellungsbeschluss gefasst und veröffentlicht, bei denen das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden oder zu prüfen ist: Bezirk PlanName Bereich Spandau 5-112VE Hakenfelder Str. 1 und 2 sowie am Forstacker 5, 7, 7A, 7B und 7C Spandau 5-113 für die Grundstücke Gartenfelder Str. 61, 63, 65 und, Paulsternstr. 31 Neukölln 8-77B Gelände zwischen Kiefholzstraße, den nordwestlichen Grenzen der Kleingartenanlagen "Märkische Schweiz", "Neuköllner Schweiz, "Zur Rose" und der planfestgestellten Fläche der Bundesautobahn A 100 Neukölln 8-84 für die Grundstücke Koppelweg 55, Mohriner Allee 56, 58, 60, Koppelweg 51, Mohriner Allee 52, eine Teilfläche des Grundstücks Koppelweg 45 sowie für einen Abschnitt der Mohriner Allee vor dem Grundstück Koppelweg 51 / Mohriner Allee 52 Neukölln 8-19b-1 für die Grundstücke Ringbahnstraße 2, Karl-Marx-Straße 234 und die Ringbahnstraße. Treptow- Köpenick 9-66 für die Grundstücke zwischen der Dörpfeldstr., Florian-Geyer- Str. und der Genossenschaftsstr. Lichtenberg 11-128 für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg und Kleingartenanlage "Sonnenblume" Lichtenberg 11-130VE für die Grundstücke Genslerstr. 13-13A und Freienwalder Str. 14 Lichtenberg 11-129 für das Gelände zwischen Waldowstr., Degnerstr., Konrad- Wolf-Str., Manetstr. und Lindenweg. Soweit für diese Bebauungsplanverfahren Grundzustimmungen bis zum 31.01.2017 durch die Vorhabenträger unterzeichnet wurden, gilt hier im Sinne der vereinbarten Übergangsfrist die vormalige Quote von 25% der Wohneinheiten. Dies setzt voraus, dass die städtebaulichen Verträge gemäß Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung bis zum 31.07.2018 abgeschlossen werden. Andernfalls ist die Quote von 30 % der 3 Geschossfläche Wohnen anzusetzen. Berlin, den 31.08.2017 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12116 S18-12116