Drucksache 18 / 12 117 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 17. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Integration von Flüchtlingen seit 2015 und Antwort vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12117 vom 17.08.2017 über Integration von Flüchtlingen seit 2015 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sind seit dem 1. Januar .2015 nach Berlin gekommen (aufgelistet nach Jahren/Monaten und Gesamtzahl seit benanntem Stichtag sowie Auflistung nach Männern und Frauen)? Zu 1.: Ausweislich der vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF; bis zum 31.07.2016 Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo) monatlich erstellten Statistik über die gemäß der IT-Anwendung EASY nach Berlin verteilten Asylbegehrenden wurden im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.07.2017 insgesamt 76.490 Geflüchtete aufgenommen. Die Aufteilung nach Monaten/Jahren ist der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen: Monat/Jahr 2015 2016 2017 Januar 1.540 4.663 679 Februar 1.948 3.712 665 März 1.617 994 714 April 1.666 804 597 Mai 1.898 785 707 Juni 2.831 854 568 Juli 4.146 817 670 2 August 5.349 916 September 8.223 799 Oktober 8.687 774 November 9.908 884 Dezember 7.188 887 Eine getrennte Erfassung nach Geschlechtern erfolgt in dieser Statistik nicht. 2. Wie viele Flüchtlinge sind seit dem 1. Januar 2015 in Berlin geblieben (aufgelistet nach Jahren/Monaten und Gesamtzahl seit benanntem Stichtag sowie Auflistung nach Männern und Frauen)? Zu 2.: Die Zahl der tatsächlich in Berlin aufhältlichen Geflüchteten lässt sich schon deshalb nicht beziffern, weil diese Personen nach ihrer Einreise nicht gehindert sind, in ihren Heimatstaat zurückzukehren oder in einen Drittstaat auszureisen. Ebenso können bleibeberechtigte Geflüchtete nach Berlin zuziehen, sofern sie keiner Wohnortbindung unterliegen. Valide statistische Angaben sind daher nur auf der Grundlage der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bereich Berlin möglich. Demnach wurden vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2017 rund 36.000 Geflüchtete als Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (GG) oder als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt, erhielten Familienasyl, erhielten subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG oder es wurde ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absätze 5, 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgestellt und waren zum letzten ausgewiesenen Stichtag 31.07.2017 im Bereich Berlin noch rund 4.000 Asylanträge anhängig (ohne Widerspruchs- und Klageverfahren). 3. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter befinden sich unter den Flüchtlingen in dem oben genannten Zeitraum? Zu 3.: Die Frage kann nur auf der Grundlage des im Gesundheits- und Sozialinformationsystem (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dokumentierten Datenbestands beantwortet werden: Demnach wird die Zahl der geflüchteten Kinder und Jugendlichen unter den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im erfragten Zeitraum wie folgt ausgewiesen: Erfassungsstichtag Im Alter von 7 bis unter 15 Jahren 15 bis unter 18 Jahren 30.06.2015 3.168 814 31.12.2015 6.181 1.855 30.06.2016 6.806 2.027 31.12.2016 5.191 1.635 31.03.2017* 4.189 1.314 *) letzter dokumentierter Erfassungsstichtag 4. Wie viele schulpflichtige Kinder werden schätzungsweise in den nächsten fünf Jahren hinzukommen? Zu 4.: Im Zeitraum Januar bis Juli 2017 kamen 760 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter als Asylbegehrende nach Berlin. Dies entspricht einem Anteil in 3 Höhe von 16,5 Prozent des Gesamtzugangs. Der Senat legt seinen Planungen für die Jahre 2018 bis 2022 einen Zuzug von rund 28.000 Geflüchteten (einschließlich Familiennachzug) zu Grunde. Unter der Annahme, dass der Anteil der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gleichbleibend ist, leitet sich daraus ein abgeschätzter Zugang von 4.620 schulpflichtigen Geflüchteten ab. Auf Grund der Unwägbarkeiten und der Vielzahl von Faktoren, von welchen die künftige Zuzugsentwicklung abhängt, handelt es sich bei diesem Wert jedoch lediglich um eine theoretische Hochrechnung. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Geflüchteten dauerhaft in Berlin bleiben werden. 5. Wie viele der seit dem 1. Januar 2015 in Berlin gebliebenen Flüchtlinge haben einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt in Berlin gefunden? Zu 5.: Es liegen derzeit keine statistischen Daten vor, die Aussagen darüber zulassen, wie viele der seit dem 01.01.2015 in Berlin gebliebenen Geflüchteten einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt in Berlin gefunden haben. Für Einschätzungen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter können hilfsweise die statistischen Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit enthält Informationen zur Staatsangehörigkeit und ermöglicht Auswertungen nach den acht herkunftsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien). Da die Beschäftigungsstatistik jedoch keine Informationen über die Dauer des Aufenthalts in Berlin enthält, befinden sich unter den Beschäftigten auch Personen, die sich schon seit längerer Zeit in Berlin aufhalten und arbeiten. Am Arbeitsort Berlin gab es im Dezember 2016 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 8.040 Beschäftigte aus den acht herkunftsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländen, darunter 6.019 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 2.021 geringfügig Beschäftigte. Im Vergleich zu Dezember 2014 waren im Dezember 2016 am Arbeitsort Berlin 3.413 mehr sozialversicherungspflichtig und 983 mehr geringfügig Beschäftigte aus den acht herkunftsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern erfasst. 6. Wie viele der seit dem 1. Januar 2015 in Berlin gebliebenen Flüchtlinge bekommen Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Zu 6.: Innerhalb der Statistik zum AsylbLG wird nicht nach dem Zeitpunkt der Ankunft in Berlin differenziert, so dass diese Frage nicht unmittelbar beantwortet werden kann. Die zur Verfügung stehenden Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden, die dem Datenbestand des GSI (vgl. Antwort zu 3.) entnommen wurden (Stand 31.03.2017): Leistungsberechtigte Menschen nach dem AsylbLG Personen im Leistungsbezug insgesamt davon mit einer bisherigen Dauer der Leistungsgewährung von 24-30 Monaten in Berlin 33.878 2.607 davon im Landesamt für Flüchtlingsfragen (mit Schwerpunkt Asylsuchende) 29.435 2.397 4 7. Wie viele der seit dem 1. Januar 2015 in Berlin Gebliebenen haben einen Integrationskurs absolviert? Zu 7.: Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Zahlen vor. Der Fragegegenstand fällt in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF unterliegt als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus von Berlin. Das BAMF hat mitgeteilt, dass eine freiwillige Beantwortung aufgrund der hohen Arbeitsbelastung wegen der gestiegenen Asylzugänge derzeit nicht möglich sei. Berlin, den 01. September 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12117 S18-12117a