Drucksache 18 / 12 119 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 17. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Entlastung der JVA Moabit durch Belastung der Jugendarrestanstalt Berlin Brandenburg und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12119 vom 17. August 2017 über Entlastung der JVA Moabit und Belastung der Jugendarrestanstalt Berlin Brandenburg -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen plant der Senat aktuell und langfristig zur Entlastung der Justizvollzugsanstalt Moabit? 2 Zu 1.: Inhaftierungszahlen insbesondere bei der Untersuchungshaft sind durch eine Vielzahl sich ständig ändernder Einflussfaktoren bestimmt. Ihre Entwicklung lässt sich nicht sicher prognostizieren. Sollte der Trend zu steigenden Inhaftierungszahlen anhalten, muss geeigneter zusätzlicher Haftraum aus dem zur Verfügung stehenden Gebäudebestand des Berliner Justizvollzugs bereitgestellt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung stellt deshalb gegenwärtig Vorüberlegungen an, ob und inwieweit eine Unterbringung von erwachsenen männlichen Untersuchungsgefangenen in anderen Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) auch kurzfristig mit einem vertretbaren Sachmittel- und Personalaufwand ermöglicht werden kann. 2. Welche Maßnahmen plant der Senat aktuell in Bezug auf die Jugendarrestanstalt Berlin Brandenburg am Standort Kirchhainer Damm 64-66, 12309 Berlin, und Lützowstraße 45, 12307 Berlin, sowie in Bezug auf den Förderverein „Arrest am Kieferngrund e.V.“? Zu 2.: Entgegen den ursprünglichen Prognosen ist die Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg permanent nicht ausgelastet. Ihre durchschnittliche Belegung während der letzten 5 Jahre betrug 21 Arrestanten bei einer Kapazität von 60 bis 80 Plätzen. Der Senat erwägt deshalb, die Jugendarrestanstalt Berlin- Brandenburg nach vorheriger Renovierung wieder im Gebäude Lützowstraße 45 zu betreiben, das Ende 2016 in das Portfolio der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen übertragen wurde; von einer solchen Umzugsmaßnahme wäre auch der Förderverein mittelbar betroffen. 3 3. Trifft es zu, dass Häftlinge aus der JVA Moabit in die Jugendarrestanstalt Berlin Brandenburg umziehen sollen? a.) Wenn ja, um wie viele Häftlinge handelt es sich dabei und für welchen Zeitraum ist diese Maßnahme geplant? b.) Wegen welcher Delikte und aufgrund welcher Art der Haft erfolgte die Inhaftierung dieser Häftlinge für welchen Zeitraum/für welche Haftdauer (bitte gesondert nach Delikt, Haft und Zeitraum darstellen)? c.) Trifft es zu, dass sich unter diesen Häftlingen auch sog. Gefährder befinden und wenn ja; wie viele? d.) Ist die Jugendarrestanstalt für die Inhaftierung von sog. Gefährdern personell, sachlich und räumlich geeignet? e.) Welche personellen Konsequenzen sind mit einem derartigen Umzug verbunden und ist eine Aufstockung des derzeitigen Personals in der Arrestanstalt geplant? f.) Wie soll sichergestellt werden, dass Sinn und Zweck des Jugendarrestes weiterhin erreicht werden kann und wie soll eine Trennung dieser Häftlinge von den Arrestanten insgesamt und insbesondere von den sog. Gefährdern sichergestellt werden? g.) Welche Maßnahmen plant der Senat im Umgang mit den sog. Gefährdern? Zu 3.: Nein. Zu a) bis f): Antwort entfällt, da kein „Umzug“ von Häftlingen der JVA Moabit vorgesehen ist. Zu 3 g): Die für Inneres und Justiz zuständigen Senatsverwaltungen treffen gegenwärtig die notwendigen Vorbereitungen für den Fall einer Inhaftierung von sogenannten Gefährdern gemäß § 62 Absatz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz vorübergehend in der JVA Tegel oder an anderen Standorten des Berliner Justizvollzugs . 4. Trifft es zu, dass der unter Frage 2. genannte Förderverein und die diesbezüglichen Arrestanten umziehen sollen? 4 a.) Wenn ja, wohin und für welchen Zeitraum? b.) Gefährdet ein Umzug den Erfolg des Arrestes sowie die Arbeit des Fördervereins? c.) Welche personellen Konsequenzen sind mit einem derartigen Umzug verbunden? Zu 4 a): Siehe Antwort zu 2. Zu 4 b): Diese Baulichkeit bietet nach Renovierung und baulicher Anpassung alle Bedingungen für einen zielorientierten Arrestvollzug. Die Arbeit des Fördervereins wäre nicht gefährdet. Zu 4 c): Die personelle Ausstattung wird ebenso wie am Standort Kirchhainer Damm dem Zweck und Ziel des Arrestvollzuges angemessen sein. 5 5. Gibt es Alternativen zu den vorstehend genannten Maßnahmen und wenn ja, welche und wann werden dieses wie umgesetzt? Zu 5.: Nein Berlin, den 31. August 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12119 S18-12119a