Drucksache 18 / 12 121 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 17. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2017) zum Thema: Soziale Infrastruktur-Konzepte und Antwort vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 121 vom 17. August 2017 über Soziale Infrastruktur-Konzepte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und verwendet zur Beantwortung der Frage 1 eine von den Bezirken erbetene, gleichlautende Zuarbeit zur Beantwortung der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12007 vom 07.08.2017. Frage 1: Liegen bereits alle bezirklichen Sozialen Infrastruktur-Konzepte (SIKo) vor; wenn nein, bis wann erfolgt dies; wenn ja, von wem und wann erfolgt die Auswertung der zwölf Konzepte für die gesamtstädtische Planungsebene? Frage 2: Was sind die wesentlichen Ergebnisse der damit erfolgten Bestandsanalyse und Bedarfsprognose für öffentliche Einrichtungen der sozialen und wohnumfeldbezogenen grünen Infrastruktur? Frage 3: Inwieweit gibt es in den zwölf Bezirken Gemeinsamkeiten und Unterschiede beim Handlungsbedarf bezogen auf die flächenmäßigen Auswirkungen, die notwendigen Investitionen und deren Priorisierung? Frage 4: Welche Maßnahmen werden aufgrund der Auswertungen der Sozialen Infrastruktur-Konzepte künftig durch das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt ermöglicht? Frage 5: Welche weiteren Folgen ergeben sich aus den Sozialen Infrastruktur-Konzepten für die Haushaltsplanung? Frage 6: Inwieweit wird das Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 aufgrund der Auswertungen der Sozialen Infrastruktur-Konzepte angepasst? 2 Frage 7: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Konzepten bezogen auf die Hauptzielstellung, Maßnahmen zur Flächensicherung insbesondere für Schulneubauten und -erweiterungen, Kindertagesstätten und den Sport zu ergreifen und wie unterstützt er dabei die Bezirke? Frage 8: Sind hierfür auch Änderungen des Flächennutzungsplans oder der bereits vorgelegten Stadtentwicklungspläne erforderlich und wenn ja, welche? Antwort zu 1 bis 8: Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen noch nicht alle bezirklichen Infrastruktur-Konzepte (SIKo) vor. Bezogen auf die Bearbeitungsabfolge stellt sich der aktuelle Bearbeitungsstand in den Bezirken wie folgt dar: 1. Entwurf SIKo ist in Bearbeitung Zwei Bezirke: Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg 2. Entwurf SIKo ist im Stellungnahmeverfahren der Senatsverwaltungen Drei Bezirke: Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln 3. Auswertung des Stellungnahmeverfahrens und Überarbeitung des Entwurfs SIKo Vier Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Reinickendorf 4. Vorbereitung BA-Beschluss zum SIKo Drei Bezirke: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,Treptow-Köpenick Nach bisherigem Kenntnisstand streben alle Bezirke zur Herstellung von Verbindlichkeit eine Beschlussfassung des SIKo durch das Bezirksamt an. Mit der Vorlage aller mit BA- Beschluss gesicherten SIKo durch die Bezirke wird im I. Quartal 2018 gerechnet. Die gesamtstädtische Auswertung, auf deren Grundlage die Beantwortung der weiteren Fragen möglich wäre, erfolgt im Anschluss federführend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Frage 9: Wie werden die Bezirke dabei unterstützt, die räumlich bezirksbezogenen Sozialen Infrastruktur-Konzepte in kleinteiligere, kiezbezogene Bereichsentwicklungsplanungen zu überführen? Antwort zu 9: Gemäß Richtlinien der Regierungspolitik sollen die Infrastrukturkonzepte (SIKo) in integrierte Bereichsentwicklungsplanungen überführt werden. Aktuell wurden und werden neben den SIKOs von den Bezirken weitere sektorale Konzepte (wie z.B. für Wohnen, Zentren und Einzelhandel) erstellt. Erst nach Vorliegen dieser Grundlagen und der Ressourcen-Absicherung können diese sektoralen Konzepte in eine integrierte Bereichsentwicklungsplanung übergeführt werden. 3 Frage 10: Plant der Senat auf der Grundlage der Sozialen Infrastruktur-Konzepte einen Stadtentwicklungsplan Soziale und grüne Infrastruktur; wenn ja, wie und bis wann wird dieser erstellt und wie wird dabei die Öffentlichkeit beteiligt? Antwort zu 10: Der Senat plant die Erstellung eines Stadtentwicklungsplans (StEP) Soziale Infrastruktur nach Vorliegen aller bezirklichen Soziale Infrastruktur-Konzepte (SIKo). Derzeit finden hierzu Abstimmungen mit den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen statt. Konkrete Angaben zum Verfahren können daher erst nach Abschluss dieser Abstimmungen gemacht werden. Berlin, den 30.08.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12121 S18-12121a