Drucksache 18 / 12 124 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 21. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2017) zum Thema: Implizite Staatsschulden – Wird das Geld der „Versorgungsrücklage des Landes Berlins“ durch links-grün-ideologisch ausgerichtete Investitionsvorgaben gefährdet ? - Teil 3 und Antwort vom 05. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/7 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 124 vom 21. August 2017 über Implizite Staatsschulden – Wird das Geld der „Versorgungsrücklage des Landes Berlins“ durch links-grün-ideologisch ausgerichtete Investitionsvorgaben gefährdet ? - Teil 3 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich der Bestand der „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 1.: Über die Entwicklung des Bestands des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ wird der Hauptausschuss regelmäßig im Rahmen des Berichts über die Entwicklung der Versorgungsausgaben informiert. Im letzten Bericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. August 2015 (rote Nummer 0316C) wurden auf Seite 28 die IST-Zahlen bis 2014 dargestellt. In den folgenden Jahren stellte sich der Bestand der Versorgungsrücklage wie folgt dar: zum 31.12.2015: 737,7 Mio. € zum 31.12.2016: 831,3 Mio. € zum 31.07.2017: 924,8 Mio. €. 2. Welche durchschnittliche Rendite wurde pro Jahr erwirtschaftet? 3. Wie war der Anteil des Anleihevermögens und des Aktienvermögens über diesen Zeitraum verteilt ? 4. Welche durchschnittliche Rendite pro Jahr haben diese beiden Anlageklassen in diesem Zeitraum erwirtschaftet? Zu 2., 3. und 4.: Die durchschnittlichen jährlichen Renditen für die Versorgungsrücklage und die Anlageklassen sowie die Portfoliozusammensetzung sind in der folgenden Tabelle dargestellt : 2/7 Jahr Durchschnittliche jährliche Rendite Portfolioanteil zum Jahresultimo* Portfolio Anleihesegment Aktiensegment Anleihesegment Aktiensegment 2006 2,13% -1,23% 22,43% 82,6% 15,3% 2007 0,65% 0,90% -3,62% 84,6% 12,4% 2008 4,93% 10,97% -43,68% 88,7% 5,4% 2009 5,91% 4,05% 25,66% 88,8% 11,1% 2010 4,09% 4,94% -2,23% 90,4% 9,2% 2011 3,74% 5,59% -14,21% 93,4% 6,6% 2012 8,56% 7,86% 18,80% 92,2% 7,8% 2013 1,96% 0,07% 21,63% 89,1% 10,9% 2014 5,53% 5,67% 4,42% 90,4% 9,6% 2015 1,44% 0,86% 8,11% 88,1% 11,9% 2016 2,66% 1,71% 4,74% 83,6% 16,4% 2017** 0,64% -0,56% 6,36% 84,4% 15,6% * Fehlender Anteil zu 100%: Kassenbestand ** Stand zum 31.07.2017 5. Wie sehen die entsprechenden Planungen für die nächsten zehn Jahre aus? 6. Welche Auswirkungen hat die Nullzinspolitik auf die Anlagestrategie des Finanzsenats? Zu 5. und 6.: Das Ziel der Mittelanlage besteht darin, kontinuierlich eine höhere Rendite zu erzielen als den Zinssatz, den das Land Berlin am Kapitalmarkt für die eigene Darlehensaufnahme zahlt. Angesichts des derzeitigen Niedrigzinsniveaus im Anleihesegment und des sich durch die Verschiebung künftiger Entnahmen1 ergebenden längeren Anlagezeitraums ist zudem beabsichtigt, die Aktienquote künftig auf bis zu 25% des Gesamtportfoliowertes anzuheben. 7. Sind im Anleihevermögen auch Anleihen des Landes Berlin und/oder seiner Beteiligungsunternehmen enthalten? Zu 7.: Im Anleihevermögen sind auch Anleihen des Landes Berlin, jedoch keine Anleihen der Beteiligungsunternehmen des Landes enthalten. 1 Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (Zweites Versorgungsrücklageänderungsgesetz – 2. VersRücklÄndG) vom 7. Juli 2016 wird in Artikel 1 Nr. 4 festgelegt, dass Entnahmen für den Bereich des Landes Berlin nicht vor dem Jahr 2020 erfolgen sollen. Damit wurde die ursprüngliche Regelung, nach der Entnahmen ab 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung der Versorgungsaufwendungen einzusetzen sind, angepasst , weil Modellrechnungen der Senatsverwaltung für Finanzen zur Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und der künftigen Versorgungsausgaben ergeben haben, dass die höchste Zahl der Versorgungsfälle im unmittelbaren Landesdienst nicht wie bei der Verabschiedung des Versorgungsrücklagegesetzes im Jahre 1999 prognostiziert in 2017/2018, sondern erst im Jahr 2032 erreicht wird. 3/7 Am 29.12.2016 meldete die Senatsverwaltung für Finanzen „Neuer Nachhaltigkeitsindex des Landes Berlin geht an den Start – Geldanlagen künftig an streng ethischem Maßstab ausgerichtet “. 2 Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen heißt es zum BENEXX-Nachhaltigkeitsindex: „Der Index bildet die Kursentwicklung eines Aktienportfolios aus 50 Einzelwerten aus dem Universum der 600 größten börsennotierten Unternehmen der Eurozone ab, die in Bezug auf allgemeine Environmental , Social & Governance (ESG)-Kriterien die besten Nachhaltigkeitsleistungen ihrer Branche erbringen und im Rahmen eines Best-in-Class Ansatzes mit dem oekom “Prime” Status bewertet werden . Keine Berücksichtigung im Index finden Unternehmen, die auf fossile Brennstoffe ausgerichtet sind, Atomenergie erzeugen, Kriegswaffen entwickeln, herstellen oder vertreiben, in schweren bzw. sehr schweren Kontroversen zu den Kriterien des UN Global Compact stehen bzw. in schweren bzw. sehr schweren Kontroversen in den Kategorien “Geldverkehr” und “Steuern” stehen.“ 3 8. Welche Unternehmen sind aufgrund folgender Kriterien „rausgeworfen“ worden? a) weil auf fossile Brennstoffe ausgerichtet, b) weil Atomenergie erzeugend, c) weil Kriegsgerät entwickelnd, herstellend oder vertreibend, d) weil in schweren bzw. sehr schweren Kontroversen zu den Kriterien des UN Global Compact stehend , e) weil in schweren bzw. sehr schweren Kontroversen in den Kategorien “Geldverkehr” und “Steuern” stehen.“ Zu 8.: Bei der Indexkonstruktion wurden aus dem Universum der 600 größten börsennotierten Unternehmen aus der Eurozone jene Unternehmen ausgewählt, die die o. g. Kriterien erfüllen und zudem (aus Liquiditätsgesichtspunkten) eine Free Float Marktkapitalisierung von mehr als 1 Milliarde Euro und über die letzten sechs Monate ein durchschnittliches jährliches Handelsvolumen vom mehr als 10 Millionen Euro aufweisen . Bei der jährlichen Indexanpassung im Juli 2017 wurden „ABN Amro“ und „Gamesa“ wegen nicht mehr ausreichender Marktkapitalisierung und die „Deutsche Telekom“ wegen systematischen gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens des Tochterunternehmens „T-Mobile US“, das eine „schwere Kontroverse“ gemäß der Prinzipien des UN Global Compact darstellt, durch andere Unternehmen ersetzt. 9. Was sind die „Kriterien des UN Global Compact“? Was bedeutet die Qualifizierung „in schweren bzw. sehr schweren Kontroversen zu diesen Kriterien“? Zu 9.: Die dem Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) angeschlossenen Unternehmen verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Prinzipien:4 2 https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.546128.php 3 https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/geld-und-kreditgeschaeft/benexx/artikel.590329.php 4 https://www.globalcompact.de/de/ueber-uns/dgcn-ungc.php?navid=539859539859 4/7 Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen . Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern . Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Im Leitfaden zum Nachhaltigkeitsindex5 wurden unter Nummer 4. – Definitionen – folgende Regelungen hinsichtlich des Schweregrads von Kontroversen getroffen: „Sehr schwere Kontroverse: Um den unterschiedlichen Schweregraden der Kontroversen Rechnung zu tragen, werden diese von oekom research in die folgenden drei Klassen eingestuft: moderate Kontroversen, schwere Kontroversen und sehr schwere Kontroversen. Die Einstufung folgt einer klaren und einheitlichen Methodik, für die oekom auf Basis internationaler Normen und Standards sowie seines eigenen Nachhaltigkeitsverständnisses konkrete Bewertungsparameter definiert und deren mögliche Ausprägungen entlang einer Skala definiert hat. „Sehr schwere Kontroversen“ beinhalten dabei entweder sehr schweres Fehlverhalten (wissentlich bzw. grob fahrlässig ) und/oder sehr schwere Auswirkungen (z.B. sehr hohe Strafen). Zudem muss das Unternehmen die volle Verantwortung für die Kontroverse haben und die zugrundeliegende Quelle oekoms Standards für Glaubwürdigkeit erfüllen.“ 10. Was ist konkret mit „allgemeine Environmental, Social & Governance (ESG)-Kriterien“ gemeint? Was sind „Nachhaltigkeitsleistungen“? Wie werden Nachhaltigkeitsleistungen gemessen? Wie wird die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung für den BENEXX-Nachhaltigkeitsfond vorgenommen ? Zu 10.: Im Bereich der Kapitalanlage hat sich zur Abgrenzung nachhaltiger Anlagen der sog. ESG-Ansatz als Standard etabliert. Dieser Ansatz beschreibt ökologische und gesellschaftliche Bereiche in der Unternehmensführung, die nicht durch finanzielle Kennzahlen erfasst werden. Das Kürzel „ESG“ steht konkret für die Begriffe Umwelt (Environment), Soziales (Social) und gute Unternehmensführung (Governance). Hinter diesen Oberbegriffen befindet sich eine Vielzahl von Einzelkriterien, die bei einer Investitionsentscheidung definiert und analysiert werden können. Für die Nachhaltigkeitsanalyse in Bezug auf den vom Land Berlin initiierten Aktienindex wurde die Firma oekom research AG durch ein Vergabeverfahren ausgewählt. 5 Vgl. Leitfaden zum Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index, Seite 14 https://www.solactive.com/wp-content/uploads/2017/04/2017_04_06_SOESG50-Leitfaden-6.pdf 5/7 oekom research beurteilt die soziale und ökologische Performance anhand von über 100 branchenspezifisch ausgewählten sozialen und ökologischen Kriterien anhand des folgenden Verfahrens: Es werden zunächst die beiden Untersuchungsbereiche „Social Rating“ und „Environmental Rating“ festgelegt. Innerhalb der Untersuchungsbereiche werden jeweils 3 Unterbereiche („Mitarbeiter “, „Gesellschaft und Produktionsverantwortung“ und „Corporate Governance und Wirtschaftsethik“ bzw. „Umweltmanagement“, „Produkte und Dienstleistungen “ und „Öko-Effizienz“) definiert. Aus einem Gesamtkriterienpool von 700 Indikatoren werden pro Branche bis zu 100 Indikatoren analysiert. Alle Kriterien werden einzeln gewichtet und bewertet und schließlich zu einer Gesamtnote aggregiert. Die Gesamtnote wird auf einer zwölfstufigen Skala von A+ bis D- ausgewiesen. Je nach Risikoexposition der Branche in den Bereichen Soziales, Umwelt und Unternehmensführung werden unterschiedliche Mindestanforderungen an das Nachhaltigkeitsmanagement der jeweiligen Unternehmen gestellt. Sofern ein Unternehmen die genannten Anforderungen erfüllt , erhält es den sogenannten PRIME Status.6 11. Welche 50 Unternehmen sind aktuell in diesem Index abgebildet? Bitte Auflistung mit Angabe zu Land des Firmensitzes und der Branche! Zu 11.: Aktuell sind die folgenden Unternehmen im Nachhaltigkeitsindex enthalten: 6 Weitere Details zur Methodik, zu Kriterien und zum Ablauf des „oekom Corporate Rating“ siehe: http://oekomresearch.eu/ Unternehmen Land Branche Unternehmen Land Branche Accor SA Frankreich Dienstleistungen Kone OYJ Finnland Industriegüter adidas AG Deutschland Verbrauchsgüter Koninklijke KPN NV Niederlande Telekommunikation Aegon NV Niederlande Versicherung Koninklijke Philips NV Niederlande Gesundheitstechnologie Allianz SE Deutschland Versicherung L'Oreal SA Frankreich Verbrauchsgüter Amadeus IT Group SA Spanien Software Legrand SA Frankreich Elektrotechnik ASML Holding NV Niederlande Elektrotechnologie Merck KGaA Deutschland Pharma AXA SA Frankreich Versicherung Munich Re Deutschland Versicherung Banco Santander SA Spanien Kreditinstitut NN Group NV Niederlande Versicherung Beiersdorf AG Deutschland Verbrauchsgüter Orange SA Frankreich Telekommunikation BMW Deutschland Automobilhersteller Pernod Ricard SA Frankreich Verbrauchsgüter CaixaBank SA Spanien Kreditinstitut Peugeot SA Frankreich Automobilhersteller Cie Generale des Etablissements Michelin Frankreich Autozubehör Red Eléctrica Corporación SA Spanien Energieversorger Continental AG Deutschland Autozubehör Renault SA Frankreich Automobilhersteller Danone SA Frankreich Verbrauchsgüter Sanofi Frankreich Pharma Dassault Systemes Frankreich Software SAP SE Deutschland Software Deutsche Boerse AG Deutschland Finanzdienstleistung Schneider Electric SE Frankreich Elektrotechnik Deutsche Lufthansa AG Deutschland Dienstleistungen Smurfit Kappa Group PLC Irland Verpackungsindustrie Evonik Industries AG Deutschland Chemie STMicroelectronics NV Frankreich Elektro/Elektronik Fiat Chrysler Automobiles NV Italien Automobilhersteller Suez Frankreich Umweltbranche Gecina SA Frankreich Immobilien Telecom Italia SpA/Milano Italien Telekommunikation Hannover Rueck SE Deutschland Versicherung Telefonica SA Spanien Telekommunikation Henkel AG & Co KGaA Deutschland Verbrauchsgüter Terna Rete Elettrica Nazionale SpA Italien Energieversorger Infineon Technologies AG Deutschland Elektro/Elektronik Unibail-Rodamco SE Niederlande Immobilien ING Groep NV Niederlande Kreditinstitut Unilever NV Niederlande Verbrauchsgüter KBC Group NV Belgien Kreditinstitut Valeo SA Frankreich Autozubehör 6/7 12. Soll das Aktienvermögen an den Renditen verdienen oder an Aktienkurspekulationen? Zu 12.: Ziel der Aktienanlage ist neben einer Risikodiversifizierung des Portfolios die Vereinnahmung von Dividenden und die Realisierung von Kursgewinnen. Gegenwärtig gelten u.a. die europäischen Aktienmärkte aufgrund der extremen Niedrigzinsen der EZB als stark überbewertet und es wird mit Kurskorrekturen nach unten gerechnet, spätestens wenn die Zinswende kommt und/oder „unerwartete“ geopolitische Ereignisse eintreten 7 . 13. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund die Ausweitung des Aktienvermögens von 15 auf 25 % bei der „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“? Zu 13.: Die Ausweitung des Aktienanteils auf bis zu 25% des Gesamtportfolios hängt unmittelbar mit der beabsichtigten Verlängerung des Anlagehorizonts zusammen (siehe Antworten zu Frage 5. und 6.). Finanzmarktanalysen zeigen regelmäßig, dass das Kursverlustrisiko bei Aktienanlagen signifikant abnimmt, je länger der Anlagehorizont ist und je breiter das Aktienportfolio gestreut ist. Zudem weisen Aktien auf lange Sicht deutliche Renditevorteile gegenüber festverzinslichen Wertpapieren aus. Dem Sicherheitsaspekt bei der Aktienanlage in der Versorgungsrücklage wird insofern Rechnung getragen, dass der Gesamtwert jeder Einzelaktie nicht mehr als 5% und der Gesamtwert jeder Branche nicht mehr als 20% des Marktwertes des gesamten Aktienvermögens betragen darf. 14. Welchen Kursrisiken unterliegt das Berliner Aktienportfolio? Zu 14.: Die im Portfolio des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ enthaltenen Aktien unterliegen wie alle übrigen Aktien auch Kursschwankungen, die sich aus Marktrisiken (z. B. Wirtschaftswachstum, Zinsniveau, Inflationsraten oder Devisenkurse), unternehmensspezifischen Risiken (z. B. Managemententscheidungen ) aber auch aus dem Verhalten der Marktteilnehmer (z. B. nicht rationale Anlageentscheidungen ) ergeben. 15. In was für Anleihen sind die Rücklagen der „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ investiert? Zu 15.: Im Anleihesegment wird zurzeit in folgende Investmentklassen investiert: • in Schuldverschreibungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, • in Schuldverschreibungen anderer EWU-Staaten, • in sonstige vom Bund oder den deutschen Ländern verbürgte oder gewährleistete Schuldverschreibungen und • in sonstige von anderen EWU-Staaten verbürgte oder gewährleistete Schuldverschreibungen . 7 Vgl. u.a. Boerse.ard.de, 18.05.17, Trügerische Sorglosigkeit am Aktienmarkt; http://boerse.ard.de/anlagestrategie/boersenpsychologie/aktienmarkt-zu-viel-sorglosigkeit100.html 7/7 16. Wenn Berlin verpflichtet wäre Pensionsrückstellungen zu bilden, wie Unternehmen dies tun, wie hoch würden diese ausfallen bzw. wie groß müsste die „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ sein, um diese Rückstellungen abzubilden? Zu 16.: Zur Bestimmung der tatsächlichen Pensionsrückstellungen wäre die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens die Voraussetzung. Wie in dem Hauptausschussbericht der Senatsverwaltung für Finanzen vom 9. November 2016 (rote Nummer 0019) ausgeführt wird, ist die Beauftragung eines derartigen Gutachtens geplant. Konkrete Aussagen zur Höhe der theoretischen Pensionsrückstellungen sind derzeit noch nicht möglich. 17. Welche einmaligen und jährlichen Kostenblöcke fallen für das Land Berlin beim BENEXX- Nachhaltigkeitsindex an? Zu 17.: Für die Nachbildung (Verwendung) des Nachhaltigkeitsindex ist vom Land Berlin als Lizenznehmer eine jährliche Lizenzgebühr an die Firma Solactive AG (Lizenzgeber) zu zahlen. Beim Erwerb der dem Index zugrundeliegenden Aktien fallen zudem Finanztransaktionssteuern an, sofern sie im jeweiligen Land, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat, erhoben werden. Die Höhe sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgungsrücklage anfallenden Verwaltungskosten ist im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“ aufgeführt, der im Anhang des Kapitels 2940 des jeweiligen Haushaltsplans veröffentlicht wird. Berlin, den 05.09.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12124 S18-12124