Drucksache 18 / 12 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 17. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2017) zum Thema: Einsatz von Elektrobussen durch die BVG und Antwort vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12126 vom 17. August 2017 über Einsatz von Elektrobussen durch die BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wieviel höher werden die Zahlungen des Berliner Senats an die BVG im Vergleich zum letzten Verkehrsvertrag ausfallen, wenn, wie vom Senat gefordert, ab 2020 nur noch emissionsfreie Busse angeschafft werden dürfen? Antwort zu 1: Zurzeit sind E-Busse in der Anschaffung je nach eingesetzter Technik noch etwa 2-3mal so teuer wie vergleichbare Dieselbusse. Hinzu kommt die notwendige Ladeinfrastruktur. Aktuell kann allerdings nicht eingeschätzt werden, in welchem Umfang sich die Mehrkosten zur Erreichung des genannten Ziels tatsächlich bewegen, da es sich bei den bislang eingesetzten Elektrobussen noch nicht um erprobte Serientechnik handelt. In den kommenden Jahren sind technische Weiterentwicklungen zu erwarten, die mit zunehmender Serienreife zu einer deutlichen Kostensenkung insbesondere bei den Anschaffungskosten von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur führen dürften. Hinzu kommen Mengeneffekte durch die hohe Zahl zu beschaffender Fahrzeuge. Daneben sind die Kosten eines E-Bus-Betriebes auch sehr stark von Betriebskonzepten, eingesetzten Fahrzeugtypen und gewählter Ladetechnik abhängig. Im Bereich der Betriebskosten sind dazu im laufenden, eingespielten Betrieb mittelfristig Kostensenkungen durch die im Vergleich zum Diesel robustere und weniger komplexe Technik und geringeren Wartungsaufwand wahrscheinlich. 2 Frage 2: Um welchen Betrag über- oder unterschreiten die Betriebskosten für die Buslinie 204, die seit 2015 mit E-Bussen betrieben wird, die Kosten für den vorherigen Betrieb mit Dieselfahrzeugen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Der E-Bus-Betrieb der Linie 204 ist ein Pilotprojekt zur Realisierung einer Elektro-Omnibus-Linie. Das Ziel des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Schaufenster Elektromobilität geförderten Projektes bestand im Sammeln wichtiger Erfahrungen, die beim Ausbau alternativer Antriebe bzw. insbesondere der Elektromobilität zu berücksichtigen sind. Bei den eingesetzten E-Omnibussen auf der Linie 204 handelt es sich um Einzelanfertigungen. Der stabile Betrieb dieser Omnibusse ist über die Zeit durch kontinuierliche technische Verbesserungen erreicht worden, was für Forschungs- und Pilotprojekte durchaus typisch ist. Ein Vergleich der Betriebskosten dieser Pilot-E-Busse mit Serien-Dieselbussen ist vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll.“ Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass eine wichtige Zielsetzung von E-Bussen eine deutliche Reduktion gesundheitsgefährdender Stoffe wie NOX, Feinstaub und auch von CO2 ist, um die Luftqualität in Berlin zu erhöhen. Dieser Aspekt wird bei einem reinen Betriebskostenvergleich nicht berücksichtigt. Frage 3: Bisher stammt der Strom für die Ebusse aus Kohlekraftwerken. Wie will man in Zukunft die Stromversorgung für E-Busse sicherstellen, wenn man nicht nur auf Atom-, sondern auch auf Kohlekraftwerke verzichten muss? Antwort zu 3: Die für den elektrischen Betrieb auf der Buslinie 204 notwendige elektrische Energie wird von der BVG nicht separat eingekauft. Seit 1.1.2014 beschafft die BVG für ihren Bedarf und insbesondere den Fahrstrom von U-Bahn und Straßenbahn ausschließlich Ökostrom aus regenerativen Quellen. Der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in Deutschland betrug 2015 31,8% und stieg in den letzten drei Jahren im Schnitt um +2,5% p.a. Es ist davon auszugehen, dass das Angebot an regenerativ erzeugtem Strom in Deutschland auch in den kommenden Jahren weiter deutlich ansteigen wird, so dass hier nicht von Problemen bei der Energieversorgung auszugehen ist. Berlin, den 04.09.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12126 S18-12126