Drucksache 18 / 12 130 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 21. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2017) zum Thema: Belastungen in der Culemeyerstraße in Marienfelde und Antwort vom 05. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12130 vom 21. August 2017 über Belastungen in der Culemeyerstraße in Marienfelde Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Beschwerden in der Culemeyerstraße hinsichtlich Lärm, Abgasen und Vermüllung bekannt? Antwort zu 1: Bei der Culemeyerstraße im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Marienfelde handelt es sich um eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG). Gemäß § 4 Abs. 2 StrReinG sind zur Durchführung der ordnungsmäßigen Reinigung der Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs die Eigentümer verpflichtet. Dem Senat sind keine Beschwerden über Vermüllungen oder einem erhöhten Verschmutzungsgrad in dieser Straße bekannt. Auch hinsichtlich Lärm und Abgasen sind dem Senat keine Beschwerden bekannt. Frage 2: Sind dem Senat erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen von Fahrzeugen in der Culemeyerstraße bekannt? Antwort zu 2: Nein, dem Senat sind keine Kenntnisse über erhebliche Greschwindigkeitsübertretungen in dieser Straße bekannt. 2 Frage 3: Haben bereits Messungen zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten stattgefunden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 3: In der Culemeyerstraße haben keine Messungen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte stattgefunden, da es aufgrund des vergleichsweise geringen Verkehrsaufkommens in dieser Nebenstraße keinerlei Anhaltspunkte für erhöhte Luftschadstoffkonzentrationen vorliegen. Um die Luftqualität an Stellen ohne Messstation abzuschätzen, wird die Immissionsbelastung im Berliner Hauptverkehrsstraßennetz mit einem Rechenmodell simuliert, weil nur in Hauptstraßen mit Überschreitungen der Grenzwerte für die Luftschadstoffkonzentrationen zu rechnen ist. Da die Culemeyerstraße keine Hauptverkehrsstraße ist, liegen auch keine modellierten Werte vor. Die Schadstoff-Belastung an dem Straßenabschnitt des Richard-Tauber-Damms, der an die Culemeyerstraße angrenzt, liegt mit 17,6 µg/m³ im Jahresmittel für NO2 und mit 23,2 µg/m³ für PM10 weit unter den zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassenen Grenzwerten von jeweils 40 µg/m³ im Jahresmittel. Da die Culemeyerstraße eine Nebenstraße des Richard-Tauber-Damms ist, kann auch hier eine Grenzwertüberschreitung sicher ausgeschlossen werden. Frage 4: Sind Maßnahmen zur Veränderung der Situation geplant? Antwort zu 4: Nein. Der Senat sieht dafür keinen Anlass. Berlin, den 05.09.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12130 S18-12130