Drucksache 18 / 12 132 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 22. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2017) zum Thema: Beratungskosten für die Vergaben der Berliner S-Bahn-Leistungen (II) und Antwort vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12132 vom 22. August 2017 über Beratungskosten für die Vergaben der Berlin S-Bahn-Leistungen (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In Antwort zu 1. bis 3. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11825 heißt es sinngemäß, dass eine Zuordnung von Beratungskosten auf die einzelnen Teilnetze nur für die Rechtsberatung möglich sei. Sind die diesbezüglichen Rechtsberatungskosten in Einzelplan 07, Kapitel 52601 (Fkt 011) etatisiert? Antwort zu 1: Die genannten Kosten sind in Einzelplan 07, Kapitel 0700, Titel 52601 veranschlagt. Frage 2: Ist es dann richtig, dass die Beratungskosten für die KCW dort nicht enthalten sind, da es sich bei den Beratungskosten nicht um Rechtsberatung handelt? Wenn ja, bitte ausführen, wo diese Kosten veranschlagt sind, d.h. Titel Haushalt oder beim VBB; wenn nein, waren die Ansätze in den vergangenen Haushaltsjahren auskömmlich? – (bitte Soll-Ist angeben) Antwort zu 2: Ja. Während die Finanzierung der Aufgaben, die zur Ermittlung des Bestellvolumens einschließlich des Controllings der SPNV- und ÖPNV-Verträge notwendig sind, im Titel 54080 (Leistungen des Regionalverkehrs) etatisiert sind, werden die Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben im SPNV direkt aus dem jeweiligen Titel des betreffenden Verkehrsträgers - in diesem Fall dem Titel 54081 (Leistungen des S- Bahnverkehrs) - finanziert. 2 Frage 3: Der Haushaltsansatz in Einzelplan 07, Kapitel 52601 (Fkt 011) für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist gegenüber dem Ansatz 2017 deutlich erhöht worden (rund 200.000 € mehr pro Haushaltsjahr). Warum kommt es zu einer so deutlichen Erhöhung? Rechnet der Senat wegen der wettbewerbshemmenden S- Bahn-Vergabeverfahren mit Klagen und Rechtsmitteln von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bislang stets ausgegrenzt wurden? Antwort zu 3: Die Erhöhung des Titels 52601 ist darin begründet, dass der Ansatz für 2017, der die Gerichts-, Rechtsanwalts- und ähnliche Kosten für die gesamte Senatsverwaltung betrifft, nur auf einer groben Schätzung beruhte, die infolge des Neuzuschnitts der Ressorts aus der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erforderlich war und nur die absolut dringlichsten Mittel zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung abgedeckt hat. In Bezug auf das S-Bahn-Vergabeverfahren umfassen die hier veranschlagten Kosten vor allem die Kosten für die rechtssichere Erarbeitung und Prüfung der Vergabeunterlagen, der Beratung und ggf. Vertretung bei der Durchführung des Verfahrens und der Vertragsverhandlungen sowie bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Ob Unternehmen sich künftig veranlasst sehen könnten, S-Bahn Vergabeverfahren der Länder rechtlich überprüfen zu lassen, entzieht sich einer objektiven Prognose, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Die umfassende juristische Betreuung zielt aber gerade darauf, zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten die Verfahren rechtsicher und im Einklang mit den aktuellen vergaberechtlichen Vorgaben auszugestalten. Frage 4: Mit welchen Kosten rechnet der Senat im gegenständlichen Haushaltsansatz konkret für a) die Ausschreibung der Werberechtsverträge b) die Verträge über den Betrieb von öffentlichen Toiletten und Brunnen c) die S-Bahn-Vergabeverfahren sowie d) für die Ladeinfrastruktur Elektromobilität. Antwort zu 4: Die konkreten Kosten lassen sich nur schwer prognostizieren, weil insbesondere etwaige Rechtsstreitigkeiten z.B. mit unterlegenen Bietern von deren Verhalten abhängt und dies vom Land Berlin nicht gesteuert werden kann. Aufgrund der gestiegenen beihilfe-, vergabe- und kartellrechtlichen Anforderungen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand und der hohen Klagebereitschaft der an Ausschreibungsverfahren beteiligten Bieter ist die rechtssichere Gestaltung und gerichtliche Überprüfung der Verfahren mit wachsenden Kosten verbunden. Für die Haushaltsjahre 2018/2019 wird für die genannten Verfahren mit folgenden Kosten für den Titel 52601 gerechnet: - Ausschreibung der Werberechtsverträge: jeweils ca. 200.000 €, - Verträge über den Betrieb von öffentlichen Toiletten und Brunnen: jeweils ca. 200.000 €, - S-Bahn-Vergabeverfahren: jeweils ca. 245.000 €, - Ladeinfrastruktur Elektromobilität: jeweils ca. 100.000 €. Frage 5: Wo hat der Senat Beratungskosten für innovative Mobilitätskonzepte etatisiert und in welcher Höhe? 3 Antwort zu 5: Innovative Mobilitätskonzepte spielen in diversen Aufgabenbereichen eine zentrale Rolle, zum Teil im Rahmen ihrer Umsetzung (Ladeinfrastruktur, öffentliches Fahrradverleihsystem), zum Teil im Rahmen der konzeptionellen Vorbereitung und Begleitung. Entsprechende Leistungen Externer zur konzeptionellen Vorbereitung und Begleitung werden vorrangig aus dem Titel Dienstleistungen (54010) finanziert. Der eventuell erforderliche finanzielle Umfang notwendiger Vorbereitungs-/ Begleitleistungen ist allerdings nicht separat planbar und zu benennen. Berlin, den 04.09.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12132 S18-12132