Drucksache 18 / 12 140 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 22. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2017) zum Thema: Zustand der in Berlin befindlichen Brücken, die in Auftragsverwaltung Berlins sind und Antwort vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 140 vom 22.08.2017 über Zustand der in Berlin befindlichen Brücken, die in Auftragsverwaltung Berlins sind Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Brücken gibt es in Berlin, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Berlin befinden und wie hoch ist hiervon der Anteil an Brücken, in sehr gutem Bauwerkszustand, in gutem Bauwerkszustand, in befriedigendem Bauwerkszustand, in ausreichendem Bauwerkszustand in nichtausreichendem Bauwerkszustand sowie in ungenügendem Bauwerkszustand ? (Bitte jeweils Bauwerk- Zustandsnoten bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche in Prozent für die Jahre 2015, 2016 und 2017). Antwort zu 1: Es befinden sich 258 Brücken in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Berlin. 21% haben eine Zustandsnote 1,9 und besser ( sehr guter/ guter Bauwerkszustand) 48% haben eine Zustandsnote zwischen 2,0-2,4 (befriedigender Bauwerkszustand) 26% haben eine Zustandsnote zwischen 2,5-2,9 ( ausreichender Bauwerkszustand) 5% haben eine Zustandsnote 3,0 und schlechter (nicht ausreichender Bauwerkszustand) (Stand 30.08.2017) Die der statistischen Auswertung zugrunde liegende Datenbank wird dynamisch fortgeschrieben. Eine historische Entwicklung ist daher nicht darstellbar, soweit nicht gleichlautende Abfrageergebnisse mit gleichen Eingangsdaten aus der Vergangenheit vorliegen. 2 Frage 2: Wie hoch ist hier jeweils die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (bitte den Anteil schwerer Nutzfahrzeuge gesondert aufführen), welche Investitionen werden jeweils veranschlagt, um die Brücken in nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand in einen sehr guten bzw. guten Bauwerkszustand zu versetzen Antwort zu 2: Zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke wird auf die im Internet veröffentlichten Verkehrsmengenkarten KfZ und LKW verwiesen. http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml Frage 3: Wie sieht die aktuelle Projektliste sanierungsbedürftiger Brücken aus, die sich in Berlin befinden, jedoch nicht in der Baulast des Landes Berlin aber in der Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte mit Angabe der Zustandsnote und Datum der Bewertung) Frage 4: Auf welchen dieser Brücken ist derzeit eine Geschwindigkeits- und/oder Lastenreduzierung angeordnet? (Bitte aufgelistet nach Brücke mit jeweiliger Geschwindigkeits- und Lastenreduzierung) Frage 5: Bei welchen dieser Brücken wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen, um den baulichen Zustand zu verbessern? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n)) Frage 6: Bei welchen dieser Brücken wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen um den jetzigen baulichen Zustand zumindest solange zu halten, bis mit der Sanierung begonnen wird? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n)) Antwort zu 3 -6: Bedingt durch Bemessungsdefizite insbesondere bei den Spannbetonbrücken der 1. Generation (´60/ ´70er Jahre des letzten Jahrhunderts) und der zwischenzeitlich stark gestiegenden Verkehrsbelastung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Nachrechnung der Brücken im Zuge von Bundesautobahnen gemäß Nachrechnungslinie verfügt. Die BAB A 100 (Berliner Stadtring) ist bedingt durch ihren Entstehungszeitraum besonders betroffen. Die Ergebnisse aus der Nachrechnung führten zur erforderlichen Anordnung von verkehrseinschränkenden Maßnahmen gemäß der nachfolgenden Liste. Da eine Ertüchtigung der Bauwerke auf die geforderten Lastmodelle entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie nicht möglich ist, sind die Bauwerke mittelfristig durch Neubauten zu ersetzten. Insofern finden für diese Bauwerke nur noch Sanierungsmaßnahmen statt, um bis zum Beginn des Ersatzneubaus die Abwicklung des Verkehrs möglichst zu gewährleisten. 3 Brücken Baulast Bund mit Geschwindigkeits- und/oder Lastenreduzierung lfd. Nr. ASB-Nr. iBw.-Nr. BW-Name Beschränkung 1 3445038 0 07033 Rudolf-Wissell-Brücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger 2 3445050 1 07044b Brücke Ost über Halenseestraße Ost, FR Nord Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h 3 3445050 2 07044c Brücke West über Halenseestraße Ost, FR Süd Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger 4 3445050 3 07044d Brücke West über Halenseestraße Ost, FR A115 Verbot f. Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, zulässige Höchstgeschwindigkeit 40km/h, Fahrspursperrung und Einengung 5 3445051 1, 2 07044h+i Ringbahnbrücke und Rampenbrücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h 6 3445079 0 07083 Westendbrücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h, Fahrstreifenverschwenkung und Einengung 7 3445082 1 07088a Westliche Rampenbrücke Kurt-Schumacher Damm Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h 8 3445082 2 07088b Östliche Rampenbrücke Kurt- Schumacher-Damm Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h 9 3445083 0 07089 Östliche Brücke über den Siemensdamm Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h 10 3445084 0 07090 Westliche Brücke über den Siemensdamm Überholverbot für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Kraftomnibus und PKW mit Anhänger, zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h 11 3545084 A 12028a Brücke über Albrechtstraße Sperrung linker FS für Kfz größer 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse 4 Frage 7: Bei welchen dieser Brücken mussten akute / Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, um sie dem Verkehr noch weiterhin zur Verfügung stellen zu können und eine Teil- oder Vollsperrung zu verhindern? Welche Maßnahmen mussten eingeleitet werden? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n) Antwort zu 7: Bei der unter der laufenden Nr. 4 aufgeführten Brücke musste kurzfristig ein Fahrverbot für Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, eine Fahrstreifensperrung sowie eine Fahrstreifeneinengung angeordnet werden. Berlin, den 04.09.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12140 S18-12140