Drucksache 18 / 12 145 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 22. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2017) zum Thema: Vorzeitige Fertigstellung Rudolf-Wissell-Brücke und Antwort vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12145 vom 22.08.2017 über Vorzeitige Fertigstellung Rudolf-Wissel-Brücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist der genaue Grund dafür, dass die Sanierung der Fahrbahndecke auf der Rudolf-Wissell-Brücke vorzeitig fertig gestellt werden konnte? Antwort zu Frage 1: Für die vorzeitige Fertigstellung der Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Nord sind folgende Gründe anzuführen: - Die freigelegte Betonoberfläche des Brückenüberbaus war deutlich weniger geschädigt, als erwartet. - Das angewendete HANV-Verfahren hat seinen zeitlichen Vorteil gegenüber den herkömmlichen Bauweisen insbesondere auch mit Blick auf die oft ungünstigen Witterungsbedingungen in der Bauphase bestätigt. Frage 2: Hat es in diesem Zusammenhang von Seiten des Senats Prämienzahlungen oder andere Anreize jeglicher Art für die/das ausführende(n) Unternehmen gegeben? Antwort zu 2: Im Bauvertrag mit der ausführenden Arbeitsgemeinschaft ist eine Beschleunigungsvergütung im Sinne einer Bonus/Malus-Regelung enthalten. 2 Frage 3: Wird nach jetzigem Kenntnisstand die Sanierung der Fahrbahn in Südrichtung voraussichtlich in ähnlich kurzer Zeit zu bewerkstelligen sein? Antwort zu 3: Die Dauer der Arbeiten zur Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Süd wird maßgeblich durch den Schädigungsgrad der Betonoberfläche und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Betonsanierungsarbeiten bestimmt. Das tatsächliche Schadensausmaß lässt sich erst nach vollständiger Entfernung des alten Fahrbahnbelages und der Brückenabdichtung feststellen. Für die Terminplanung der Sanierung der Fahrbahn in Südrichtung ist daher aktuell der Zeitraum der Sommerferien 2018 zuzüglich einer Woche Vorlauf für die Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung vorgesehen. Frage 4: Welche Erkenntnisse in Bezug auf eine Optimierung des umzuleitenden Verkehrs konnten während der Bauzeit gewonnen werden? Antwort zu 4: Das Konzept der rechtzeitigen und wiederkehrenden Information der Verkehrsteilnehmer über die Medien und die weiträumige Hinweisbeschilderung hat einen positiven Effekt im Sinne einer Verminderung der Verkehrszahlen im Baustellenbereich der Rudolf-Wissell- Brücke erzielt und wird daher auch für die Sanierung der Fahrbahn in Fahrtrichtung Süd umgesetzt. Frage 5: Ergeben sich aus diesen Erkenntnisse Ansätze, die während der Bauphase in 2018 zur besseren Bewältigung des Verkehrs über Ausweichstrecken umgesetzt werden könnten? Antwort zu 5: Die im Vorfeld der Sanierungsmaßnahme durchgeführten verkehrlichen Untersuchungen sowohl im Bereich des betroffenen Autobahnabschnitts wie auch der Ausweichstrecken im nachgeordneten Straßennetz sind durch die laufende Erhebung der tatsächlichen Verkehrszahlen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Ausweichstrecken und der Knotenpunkte weitestgehend bestätigt worden, so dass die Verkehrskonzeption auch für die Baumaßnahmen in 2018 beibehalten wird. Frage 6: Wie viele Unfälle hat es im Bereich der Ausweichstrecken gegeben, die in einen direkten Zusammenhang mit der Umfahrung der Baustelle gebracht werden können? Antwort zu Frage 6: Für den Zeitraum der Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-Wissell-Brücke liegen für den Bereich der Ausweichstrecken (insbesondere Fürstenbrunner Weg und Tegeler Weg) aktuell keine Erkenntnisse über Unfälle im Zusammenhang mit der Umfahrung vor. 3 Frage 7: Worauf ist letztendlich der vorgefundene Zustand / die Schäden der Brücke zurückzuführen? Antwort zu Frage 7: Die Rudolf-Wissell-Brücke wurde zwischen 1958 und 1961 errichtet. Seit der Errichtung haben sich die Verkehrszahlen auf dem betroffenen Autobahnabschnitt von rd. 20.000 auf aktuell 180.000 Fahrzeuge/Tag erhöht. Dabei ist der Anteil des Schwerlastverkehrs auf der Brücke signifikant angestiegen. Die vorgefundenen Schädigungen am Fahrbahnaufbau und der Abdichtung im Bereich der rechten und der Hälfte der mittleren Fahrspur sind auf die hohen Radlasten der Lkw zurückzuführen. Frage 8: Gibt es Schadensbilder, die eindeutige Rückschlüsse auf die Verursachung zulassen? Wenn JA, was sind die Ursachen? Antwort zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 7 Frage 9: Ergeben sich aus dem vorgefundenen Schadensbild der nun sanierten Fahrbahnhälfte der Brücke Rückschlüsse auf evtl. zukünftig erforderliche Maßnahmen, um bis zum Neubau der ganzen Brücke keine weiteren Sanierungsarbeiten mehr durchführen zu müssen? Antwort zu Frage 9: Mit der abgeschlossenen Fahrbahnsanierung in Fahrtrichtung Nord ist bis zum Bau einer neuen Brücke ein reibungsloser Verkehrsablauf ohne die bisher aufgrund kurzfristiger Straßenschäden erfolgten Einengungen und Spursperrungen gewährleistet. Frage 10: Gibt es bereits Langzeiterfahrungen mit dem angewandten HANV Verfahren? Welche Erkenntnisse konnten daraus gewonnen werden? Antwort zu Frage 10: Aus den bisher ausgeführten Sanierungsmaßnahmen mit HANV-Dichtungsschicht liegen nur positive Erfahrungen vor. Es konnten auch nach mehrjähriger Nutzungsdauer keine Veränderungen oder Einschränkungen der Gebrauchseigenschaften festgestellt werden. Frage 11: Welche Kosten sind aus der Sanierung der jetzt fertig gestellten Fahrbahn entstanden und entsprechen diese den ursprünglich veranschlagten Kosten? Hat es weitere Nachtrags-forderungen gegeben, oder sind diese noch zu erwarten? 4 Antwort zu Frage 11: Es gibt aktuell keinerlei Hinweise, dass der geschätzte Kostenrahmen für die Fahrbahnsanierung der Rudolf-Wissell-Brücke in Höhe von 7 Mio. Euro überschritten wird. Berlin, den 04.09.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12145 S18-12145