Drucksache 18 / 12 146 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 22. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2017) zum Thema: Daseinsvorsorge und Antwort vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12146 vom 22. August 2017 über Daseinsvorsorge Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung: Die Fahrzeit der S 7 von Potsdam bis Ahrensfelde beträgt 74 Minuten und die U 7 braucht 56 Minuten von Endstation bis Endstation. Dies entspricht der Situation bei Regionalzügen, die WCs aufweisen. Frage 1: Wie viele Stationen der U- bzw. S-Bahn verfügen derzeit über ein WC für die Fahrgäste? Wie viele sind davon Umsteigebahnhöfe? Wie viele dieser Toiletten sind barrierefrei erreichbar? Antwort zu 1.: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „An 29 Bahnhöfen verkehrt die S7. Davon stehen den Fahrgästen an sieben Bahnhöfen Toilettenanlagen zur Verfügung. Zusätzlich stehen an drei Bahnhöfen in unmittelbarer Nähe Wall-/Citytoiletten. Alle zehn Toilettenanlagen sind stufenfrei zu erreichen bzw. sind behindertengerecht. Von diesen Bahnhöfen haben acht Umsteigebeziehungen, sei es von der DB zur U-Bahn oder von der S-Bahn zur Fernbahn.“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die U-Bahn-Stationen der BVG verfügen über keine WC für Fahrgäste.“ 2 Frage 2: An welchen Stationen ist die Einrichtung von derartigen WCs bis wann konkret vorgesehen? Wie viele sind davon Umsteigestationen? Inwieweit werden alle Toiletten barrierefrei erreichbar sein? Antwort zu 2.: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Am Bahnhof Ostkreuz soll bis Ende 2019/Anfang 2020 eine stufenfrei erreichbare bzw. behindertengerechte Toilettenanlage entstehen. Der Bahnhof hat Umsteigebeziehungen.“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Eine Planung über die Einrichtung von derartigen WC auf U-Bahn-Stationen liegt der BVG nicht vor.“ Frage 3: Hält der Senat dieses Angebot für ausreichend? Frage 4: Wenn ja, wie beurteilt er dabei die besondere Situation junger Familien und älterer Menschen in Sachen Bedürfnisbefriedigung? Frage 5: Wenn nein, bis wann soll wie Abhilfe geschaffen werden? Frage 6: Inwieweit ist die Einrichtung von Toiletten Teil der Ausschreibung für neue Fahrzeuge von S-Bahn und U- Bahn? Frage 7: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3. bis 7.: Der Senat hält dieses Angebot unter den Aspekten ‘wachsende Stadt‘ und ‘demographischer Wandel‘ insbesondere mit Blick auf junge Familien und ältere Menschen für künftig nicht ausreichend. Der Senat hat mit der Vorlage des Toilettenkonzepts für Berlin Drs. 18/0489 (Beschluss vom 01.08.2017) ein zukunftsfähiges Konzept zur Versorgung Berlins mit öffentlichen Toiletten vorgelegt, das auch Aspekte der wachsenden Stadt und des demographischen Wandels berücksichtigt. Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen Personenverkehrs in der Stadt sind als Standorte öffentlicher Toiletten von hoher Wichtigkeit. Auch der Nahverkehrsplan (NVP) 2014 bis 2018 setzt diesbezüglich Standards für die Ausstattung u.a. von Bahnhöfen und Haltestellen. Demnach sollte es für den S- und R-Verkehr (es gibt keine Unterteilung) an Bahnhöfen mit hoher verkehrlicher Bedeutung, insbesondere mit wichtigen Umsteigebeziehungen, Toiletten geben. Der Senat hat mit der Deutschen Bahn und der BVG Gespräche zur Errichtung von Toiletten oder zur Ausweitung des Toilettenangebots aufgenommen. Hinsichtlich der Ausstattung von S- und U-Bahn-Fahrzeugen ist zu beachten, dass diese – anders als Fahrzeuge im Regionalverkehr – Verkehrsmittel für kurze und mittellange Wege genutzt werden. Die durchschnittliche Reiseweite beträgt ca. 8 km. Die relativ geringen durchschnittlichen Haltestellenabstände in Berlin entsprechen in der Regel einer bis drei Fahrminuten. Der Tarif lässt Fahrtunterbrechung zu. Toiletten in S- und U-Bahn-Fahrzeugen würden nicht nur sehr viel Platz beanspruchen, sondern müssten auch sehr häufig gewartet werden. Zudem müssten diese Fahrzeuge häufig zur Entleerung ausgesetzt werden, die Anlagen dafür erst geschaffen werden. Weder in den jetzigen noch – soweit absehbar – in zukünftigen Verkehrsverträgen im S- 3 und U-Bahnverkehr wird es Vorgaben zum Einbau von Toiletten in Fahrzeuge geben, anders als im Regionalverkehr. Auch in anderen Ballungsräumen mit S- und U-Bahnen, z.B. in Hamburg, Köln und Stuttgart, gibt es in den Zügen keine Toiletten. Berlin, den 04.09.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12146 S18-12146