Drucksache 18 / 12 152 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2017) zum Thema: Schäden in Charlottenburger Kleingartenkolonien durch den Jahrhundertregen und Antwort vom 10. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12152 vom 16.08.2017 über Schäden in Charlottenburger Kleingartenkolonien durch den Jahrhundertregen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch ist der Schaden, den der Jahrhundertregen Ende Juni an Kleingartenkolonien a) in Berlin b) in Charlottenburg verursacht hat? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu mit: „Private Schadenssummen in den Charlottenburger Kleingärten zu den Starkregen- Ereignissen von Ende Juni und der dritten Dekade des Juli 2017 sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Sie dürften jedoch aufgrund großflächiger Überschwemmung mit Wasserstandshöhen von stellenweise bis zu 0,5 m in den Parzellen nicht unerheblich sein (Totalschaden an Lauben, Aufwuchs, Außenanlagen) auf fast 3,0 ha.“ Schäden in anderen Kleingartenanlagen in Berlin sind dem Senat nicht bekannt. Frage 2: Wie schätzt der Senat die derzeitige Entwässerungsfähigkeit und -qualität des Entwässerungssystems ein, das durch den Wasser- und Bodenverband Pfefferluch in den Charlottenburger Kleingartenkolonien eingerichtet wurde? 2 Antwort zu 2: Grundsätzlich ist das bestehende Entwässerungssystem des Wasser- und Bodenverbands Pfefferluch geeignet, um das Verbandsgebiet im Normalfall ordnungsgemäß zu entwässern. Bei den diesjährigen Starkregenereignissen stieß das Entwässerungssystem jedoch an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit, so dass die Situation nur mit Unterstützung aller Beteiligten, u.a. des Technischen Hilfswerks (THW) bewältigt werden konnte. Derzeit bereitet der Wasser- und Bodenverband Pfefferluch die Vergabe eines Gutachtens vor, um die Grundlage zur zukünftigen Gestaltung des Entwässerungssystems erarbeiten zu lassen. Frage 3: Welche Rolle spielte die Qualität dieses Entwässerungssystems dafür, wie hoch der Schaden in den Kleingartenkolonien in Charlottenburg ausfiel? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt dazu mit: Bei den Starkregen-Ereignissen vom 29.06.2017, 11:45 Uhr, bis 30.06.2017, 03:00 Uhr, sind binnen 16 Stunden 170 Liter/m² gemessen worden. Bei den nachfolgenden Dauerregen-Ereignissen vom 22.07. bis 26.07.2017 sind binnen 5 Tagen nochmals 150 Liter/m² auf den noch völlig durchgenässten und nicht weiter aufnahmefähigen Boden getroffen. Regenmengen dieses Umfanges sind auch von ausgeklügelten urbanen Entwässerungssystemen (Straßenentwässerung) schwer zu beherrschen. Ein Grabenentwässerungssystem wie das vorliegende im freien Feld ist dabei auf Mindest- Gefälleverhältnisse und -Bodendurchlässigkeit sowie auf Zeit zum Nachströmen angewiesen, um die Niederungsflächen des Pfefferluchs entwässern zu können. Das 1953 baulich fertiggestellte Grabensystem des auf Polizeiverordnung von 1950 gegründeten Wasser- und Bodenverbandes Pfefferluch (im Folgenden: Wasserverband) hatte ein vom damaligen Senator für Bauwesen errechnetes, hydraulisch ausreichendes Gefällesystem zur Grundlage. Ein kontinuierliches Absinken der Geländeoberfläche im Südteil des Entwässerungsgebietes (Kleingartenanlagen Sonnenheim, Weidenbaum, Einigkeit) um bis zu 60 cm gegenüber dem eingemessenen Niveau aus dem Bauplan von 1953 hat diese hydraulischen Verhältnisse ins Wanken gebracht. Diese Senkungswerte wurden erst 2014 aus dem digitalen Geländemodell im 5-Meterraster des landeseigenen Geodatensystems heraus entdeckt und sind durch örtliche Aufnahme des bezirklichen Vermessungsamtes bestätigt. Ursache dieser Senkungen ist die beginnende Mineralisierung der Fenn-Torfe im Untergrund der Pfefferluch-Niederung; als Startereignisse dieser Vorgänge werden die zweimaligen tiefgreifenden Entwässerungen und Wiedervernässungen in Folge des Flughafenbaues Tegel und des U-Bahnbaues der Linie 7 vermutet. Hinzu kommt die Aufschüttung der genannten Kleingartenbereiche in der Nachkriegszeit mit Materialien unterschiedlichster Bindigkeit, welche eine Versickerung von Niederschlägen verzögern bzw. sogar behindern. Für Oberflächen-Stauwasser im Bereich der Kleingartenanlage Sonnenheim wurde in 2008 eine Erweiterung der vorhandenen Söffelpumpen-Anlage mit Einleitung in den Graben 2 des Wasserverbandes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genehmigt. Diese Pumpenanlage wurde durch die Starkregenereignisse im elektrischen Anlagenteil zerstört und konnte noch nicht wieder hergestellt werden. Sie reicht jedoch nicht aus, derartige Fluten zu bewältigen. 3 Der Senkungsbereich liegt im Verbandsgebiet des Wasserverbandes. Anpassungen der bestehenden Entwässerungsanlage sind daher Angelegenheit dieses Wasserverbandes. Neben anderen Grundstückseigentümern hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 90% der Verbandsbeiträge zu leisten, aus denen Betriebskosten sowie Unterhaltungsmaßnahmen der verbandseigenen Infrastruktur beglichen werden. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Betroffenen finanzielle Hilfe zukommen zu lassen? Antwort zu 4: Der Senat sieht keine Möglichkeiten den Betroffenen finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Frage 5: Welche anderen Möglichkeiten sieht der Senat, die Betroffenen beim Wiederaufbau ihrer Gärten zu unterstützen? Antwort zu 5: Seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf wurde in Absprache mit dem Wasserverband als Notmaßnahme jeweils das THW für Pumparbeiten zur Trockenlegung des Bereichs der neuen Senke bestellt und aus den Verbandsbeiträgen des Bezirks vorgestreckt. Darüberhinaus sieht der Senat keine Möglichkeiten die Betroffenen zu unterstützen. Berlin, den 10.09.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12152 S18-12152