Drucksache 18 / 12 153 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2017) zum Thema: Bärgida Demonstrationen in Berlin und Antwort vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12153 vom 24. August 2017 über Bärgida Demonstrationen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Demonstrationen der Gruppierung „Bärgida“ fanden in Berlin im Jahr 2016/17 statt? Zu 1.: In 2016 fanden insgesamt 61 Demonstrationen der Gruppierung BÄRGIDA in Berlin statt. Mit Stand vom 29.08.2017 wurden 2017 bisher 53 derartige Demonstrationen registriert (Quelle: Veranstaltungsdatenbank der Polizei Berlin). 2. Wie hoch war der polizeiliche Kräfteeinsatz um diese Demonstrationen zu schützen? Wie viele Einsatzstunden häuften die Einsätze insgesamt im Jahr 2016/17 an? Zu 2.: Eine Aussage über den polizeilichen Kräfteeinsatz und die Einsatzkräftestunden für alle in Berlin durchgeführten Versammlungen und Aufzüge im Zusammenhang mit der Gruppierung BÄRGIDA ist nicht möglich. 3. Fand am 05.06.2017 eine „Bärgida“ Kundgebung in Lichtenberg statt? Wenn ja, wo genau fand diese Kundgebung statt (bitte die genaue Ortsangabe, Straße und Hausnummer)? In welchem Zeitrahmen fand die Kundgebung statt (Beginn und Ende)? Mit welchen Einsatzmitteln und Maßnahmen war die Demonstration von der Gegendemonstration getrennt? Wo befand sich die Gegendemonstration? Wie weit waren die beiden Demonstrationen voneinander getrennt? Zu 3.: Am 5. Juni 2017, zwischen 19:29 Uhr und 20:50 Uhr, fand vor dem Ein- und Ausgangsbereich zur Bahnhofshalle des Fernbahnhofes Berlin-Lichtenberg in der Weitlingstraße, 10317 Berlin, eine Kundgebung von Anhängern der BÄRGIDA- Bewegung statt. Zuvor wurde eine Auftaktkundgebung am Hauptbahnhof durchgeführt. Die Verlegung zum Bahnhof-Lichtenberg erfolgte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Regionalexpress). Am Fernbahnhof Berlin-Lichtenberg erfolgte eine vorsorgliche räumliche Trennung der Versammlungsteilnehmer aus den entgegengesetzten politischen Lagern. Eine Trennung erfolgte zum Teil durch den Einsatz von Absperrgittern. Die Teilnehmer der Gegenkundgebungen befanden sich auf dem Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Seite 2 von 2 Berlin-Lichtenberg, gegenüber der Irenenstraße. Der Zugang zur Bahnhofshalle war zu jeder Zeit für Jedermann ungehindert möglich. 4. Fand die Kundgebung am 05.06.2017 unter dem Bahnhofsvordach im Eingangsbereich des S- Bahnhofs Lichtenberg statt? Wenn ja, warum wurde eine Kundgebung auf dem Gelände der S- Bahn gestattet? Zu 4.: Auf Grund der Witterung (starker Niederschlag) erfolgte die Durchführung der Kundgebung vor dem überdachten Ein- und Ausgangsbereich zur Bahnhofshalle des Fernbahnhofes Berlin-Lichtenberg. 5. Wie viele und welche Straftaten wurden während und im Umfeld und Zusammenhang mit den Bärgida Demonstration in Lichtenberg am 05.06.2017 festgestellt? Zu 5.: Es wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. 6. Wie viele Festnahmen erfolgten während und im Zusammenhang mit der Bärgida Demonstration in Lichtenberg am 05.06.2017? Zu 6.: Keine. Es erfolgten lediglich freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Berlin, den 01. September 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12153 S18-12153