Drucksache 18 / 12 156 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2017) zum Thema: Hospize und Antwort vom 14. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sept. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 156 vom 28. August 2017 über Hospize ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung haben Hospize für den Senat im Rahmen der Palliativversorgung in Berlin? 3. Hält der Senat diese Anzahl an Hospizen bzw. die Zahl der Plätze im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft für ausreichend? 4. Wenn nein, wie will er die Anzahl bis wann zu welcher Anzahl erhöhen? Zu 1., 3. und 4.: Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die ambulante Betreuung in der vertrauten Umgebung der betroffenen Menschen. Neben dieser ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Sterbender in stationären Pflegeeinrichtungen oder in Krankenhäusern bieten stationäre Hospize ein ergänzendes Angebot palliativmedizinischer Behandlung für solche Menschen, die einer Krankenhausbehandlung nicht bedürfen und für die eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht erbracht werden kann. Stationäre Hospize sind hochwertige, anerkannte und nicht mehr wegzudenkende Institutionen im Gesundheitssystem. Allerdings verleben nach den von der Bertelsmann-Stiftung im Faktencheck Palliativversorgung 2015 veröffentlichten Daten nur 3 Prozent der Sterbenden ihr Lebensende in einem stationären Hospiz. Mehr als Dreiviertel aller befragten Personen wollen zu Hause sterben, nur für ca. 20 Prozent wird dies Realität. Die Mehrheit verstirbt in Krankenhäusern (46 %) und in Pflegeheimen (31 %). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft sieht der Senat einen vorrangigen Schwerpunkt in der Sicherung einer guten ambulanten allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung, in der Entwicklung von Hospiz- und Palliativkultur in Pflegeheimen und in einer Verbesserung der hospizlichen und palliativgeriatrischen Betreuung in Krankenhäusern. - 2 - 2 2. Wie viele Hospize gibt es aktuell in Berlin mit wie vielen Plätzen? Bitte nach Bezirken differenzieren. Zu 2.: Der folgenden Tabelle sind Anzahl und Plätze der Hospize nach Bezirken zu entnehmen. Bezirk Anzahl der Hospize Plätze Charlottenburg-Wilmersdorf 1 14 Friedrichshain-Kreuzberg 1 12 Lichtenberg 1 10 Marzahn 1 16 Mitte 3 46 Neukölln 1 15 Pankow 3 44 Spandau 2 30 Steglitz-Zehlendorf 2 30 Tempelhof-Schöneberg 1 16 Treptow-Köpenick 1 16 Gesamtergebnis 17 249 In der Übersicht enthalten sind auch die zwei Kinder- und Jugendhospize. Es handelt sich um den Sonnenhof in Pankow und das Berliner Herz in Friedrichshain, das im März 2015 als Kindertages- und Nachthospiz eröffnete und neben 5 vollstationären 7 teilstationäre Plätze ausweist. 5. Hält der Senat die regionale Verteilung in Berlin für nachfragekonform? 6. Wenn nein, wie will er Versorgungslücken schließen? Zu 5. und 6.: Die stationären Hospize stehen den Menschen unabhängig von ihrem bezirklichen Wohnort zur Verfügung. Berlin gilt als ein Versorgungsraum. Für eine Landesplanung im Hospizbereich gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und anderen Institutionen geschätzten Bedarfe an stationären Hospizplätzen (20 – 50 Plätze je 1 Mio. Einwohner) werden in Berlin deutlich überschritten . Valide Daten zur Nachfrage regional und überregional liegen nicht vor. Auslastung, Anfragen und Wartelisten der Hospize sind als Indiz für eine hohe Nachfrage zu werten. Auch wird davon ausgegangen, dass Menschen, die einen Hospizplatz suchen, in der Regel ein nahegelegenes Hospiz bevorzugen. Der Bezirk Reinickendorf ist der einzige Berliner Bezirk ohne ein stationäres Hospiz. Hier scheiterten bisherige Bemühungen. Flankierende Unterstützung durch Senat und Bezirk kann z.B. bei Standortsuche oder Drittmittel- - 3 - 3 einwerbung erfolgen. Letztlich liegen die Entscheidung zur Errichtung eines stationären Hospizes beim jeweiligen Träger und der Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrages bei den Krankenkassen, ohne dass der Senat darauf Einfluss nehmen kann. Berlin, den 14. September 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12156 S18-12156a