Drucksache 18 / 12 158 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2017) zum Thema: Grünanlagengesetz II und Antwort vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12158 vom 16. August 2017 über Grünanlagengesetz II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Dem Senat liegen zu den Fragen 1 und 2 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend wird die Stellungnahme des fachlich zuständigen Bezirksamtes wiedergegeben . 1. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 und Abs. 2 GrünanlG (bitte jeweils gesondert ausweisen) hat das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Zusammenhang mit dem sogenannten "Wilden Campen" in der Grünanlage am Wriezener Bahnhof in den Jahren 2011 bis 2016 und im Jahr 2017 bis zum 01.08. eingeleitet? Zu 1.: Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Wilden Campen“ in der Grünanlage am Wriezener Bahnhof wurden seitens des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bislang keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Maßgeblich ist hierbei nach Angaben des Bezirksamtes insbesondere die Eintreibbarkeit und damit Wirksamkeit von Bußgeldern. Da es sich bei den in der Grünanlage campenden Personen um wohnungslose Personen handelt, ist davon auszugehen , dass Bußgelder uneinbringlich sind und eine abschreckende Wirkung über Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht erzielt werden kann. 2. Welche Ordnungsgeldhöhe ist dort insgesamt in den jeweiligen Jahren festgesetzt, welche vollstreckt worden? Wie viele Platzverweise sind ausgesprochen worden? Zu 2.: Über die Anzahl der Platzverweise wird keine Statistik geführt. Berlin, den 06. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12158 S18-12158