Drucksache 18 / 12 165 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 27. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2017) zum Thema: Stromverbrauch / Beleuchtung MUF Wittenberger Straße und Antwort vom 13. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12165 vom 27. August 2017 über Stromverbrauch/Beleuchtung MUF Wittenberger Straße ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Stromverbrauch in der MUF Wittenberger Straße monatlich? Zu 1.: Gemäß aktuellem Zählerstand beträgt der Stromverbrauch in der Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) Wittenberger Straße überschlägig 44.800 kWh/Monat. 2. Wer trägt diese Kosten? Zu 2.: Die Kosten für den Strom werden vom Mieter getragen. In der Wittenberger Straße ist der Mieter das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). 3. Warum brennt selbst tagsüber, zur Mittagszeit, in vielen Zimmern Licht, obwohl es taghell ist? Werden die Bewohner über unnötigen Stromverbrauch informiert? Werden die Bewohner zum Stromsparen angehalten? 4. Gibt es die Möglichkeit, unnötigen Stromverbrauch zu regulieren und zu unterbinden (z.B.. tagsüber zentral Licht anschalten)? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 5. Was gedenkt der Senat gegen die Zimmerbeleuchtung am helllichten Tag und die damit verbundene unnötige Stromverschwendung zu unternehmen? Falls nichts unternommen wird, warum nicht? 2 Zu 3. bis 5.: Grundsätzlich sind Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften dazu verpflichtet, auf einen sparsamen Energieverbrauch zu achten. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner werden dazu angehalten. Der Betreiber der Unterkunft Wittenberger Straße wurde durch das LAF aufgefordert, die Nutzung von Lichtquellen am Tage zu überprüfen und gegebenenfalls die Bewohnerinnen und Bewohner zu sensibilisieren, Strom sparsam zu verbrauchen. Eine Möglichkeit unnötigen Stromverbrauch zu regulieren und zu unterbinden ist nicht gegeben und auch nicht gewollt. Eine Maßnahme, die zeitweise die Lichtquellen ausschaltet, würde einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft darstellen. Eine Beleuchtung in den gemeinschaftlichen Flächen der Unterkunft gewährleistet zudem die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner. 6. Warum sind die zugesagten Vorhänge, insbesondere an den Treppenhäusern, noch nicht angebracht worden, um die Anwohner vor unnötiger Lichtbelästigung nachts zu schützen? Zu 6.: Aufgrund einer Anwohnerbeschwerde wurden Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtbelästigung geprüft, das Anbringen von Vorhängen wurde dabei nicht zugesagt. Um den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner zu entsprechen, wurden in allen Obergeschossfluren jeweils die ersten Leuchtstoffröhren am Fenster entfernt. Nachfolgend gingen keine weiteren Beschwerden über Lichtbelästigung ein. Berlin, den 13. September 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12165 S18-12165a