Drucksache 18 / 12 167 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2017) zum Thema: Nachfrage zur Antwort des Senats zur Drucksache 18/11260 “Wie ernst meint es der Senat wirklich mit der Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt”? und Antwort vom 12. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12167 vom 28. August 2017 über Nachfrage zur Antwort des Senats zur Drucksache 18/11260 "Wie ernst meint es der Senat wirklich mit der Umsetzung der Integrierten Maßnahmeplanung gegen sexuelle Gewalt"? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es einen Grund dafür, warum der Senat in seiner Antwort zur Drucksache 18/11260 die Umsetzung des integrierten Maßnahmenplans (IMP) gegen sexuelle Gewalt allein auf den Bereich Frauen fokussiert, obwohl in der Antwort eingeräumt wird, dass sexuelle Gewalt Menschen jeden Alters und Geschlechts treffen kann? 2. Ist dem Senat vor diesem der Hintergrund bekannt, dass die Umsetzung des IMP in der jetzigen Koalitionsvereinbarung in weiteren Zusammenhängen benannt wird( direkt Seite 110 wirksamer Kinderschutz, Seite 172 Gesundes Berlin, indirekt - Seite 105 Regenbogenhauptstadt Berlin, Seite 145 Stärkung beim Opferschutz)? a. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen müsste der Senat daraus eigentlich zur Umsetzung des IMP ziehen? b. Wenn nein, welche Gründe gab und gibt es für die fehlende Bezugnahme? 3. Wie kommt der Senat in seiner Antwort zur Drucksache 18/11260 zu der Feststellung, dass die Umsetzung des IMP im Verantwortungsbereich Frauen bereits 2016 erfolgt sei, obwohl die Empfehlungen des IMP sehr viel meht Vorschläge enthalten als allein die finanzielle Stärkung der Träger? 4. Hat sich die zuständige Verwaltung mit den weiterführenden Vorschlägen aus dem IMP auseinandergesetzt? a. Wenn ja, wann erfolgt dazu eine Umsetzungsplanung? b. Wenn nein, warum tut sie das nicht? 5. In der vorliegenden Antwort 18/11260 bezieht sich der Senat auf den Beschluss der Landeskommission gegen Gewalt vom 18. Juni 2012 und führt aus, dass mit der Vorlage des IMP an den Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus “der ursprüngliche Auftrag der Landeskommission erfüllt“ sei. Sind dem Senat die weiteren Bestandteile des Beschlusses (Einbringung einer Senatsvorlage zur Umsetzung des IMP, Koordinierung der Umsetzung des IMP - Controlling, Fortschreibung des IMP) nicht bekannt oder führten zur Vernachlässigung derselben andere Gründe? - 2 - 2 6. Unter der Berücksichtigung der unter 4. aufgeführten weiteren Beschlusspunkte der Landeskommission vom 18. Juni 2012 zur Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung – zu der sich die Koalition in ihrer Koalitionsvereinbarung verpflichtet hat - frage ich den Senat: Welche Verwaltung übernimmt die Federführung für die Folgeprozesse? a. Wann wird die für die Aufgabenerfüllung notwendige Geschäftsstelle die Arbeit aufnehmen? b. Bis wann soll die erforderliche Senatsvorlage zur Umsetzung des IMP vorliegen? 8. In der Antwort des Senats zur Drucksache 18/11260 wurde lediglich festgestellt, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt einbezogen werden. Wie ist das bisher konkret geschehen, welche Netzwerkmitglieder wurden zu welchen Fragen wann einbezogen und wie stellt sich der Senat die künftige Zusammenarbeit mit dem Netzwerk in den Folgeprozessen vor? Zu 1. bis 6. und 8.: Der Senat setzt sich für die Prävention, Intervention und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt ein und misst dieser Aufgabe eine hohe Bedeutung bei. Insbesondere die Bekämpfung sexueller Gewalt sowie der Opferschutz ist dem Senat ein wichtiges politisches Anliegen. Mit der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt verfügt der Senat über eine sehr gute Basis für die künftige Verknüpfung und Abstimmung von Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt mit Maßnahmen für den Opferschutz. Die Überlegungen zur konkreten Umsetzung des Integrierten Maßnahmeplans sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Dabei geht es auch um die Klärung der Frage, in welchem Umfang personelle Kapazitäten für den Umsetzungsprozeß eingesetzt werden können, die ihrerseits die Ausgestaltung des Umsetzungsprozesses bestimmen werden. 7. Nach den vorliegenden Grundsätzen der Regierungszusammenarbeit ist die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung von der Senatskanzlei zu kontrollieren und zu koordinieren. Wann und wie oft hat sich die Senatskanzlei bisher mit der Umsetzung des IMP befasst und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die zu beteiligenden Verwaltungen zusammenzuführen? Zu 7.: Die Senatskanzlei befasst sich regelmäßig mit dem Thema und wird die Umsetzung der Integrierten Maßnahmeplanung zielführend weiterbegleiten. Sie ist fortlaufend mit den beteiligten Senatsverwaltungen im Gespräch, um dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen – wie in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehen – in einem kontinuierlichen Prozess umgesetzt werden können. Berlin, den 12. September 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12167 S18-12167