Drucksache 18 / 12 170 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2017) zum Thema: Schallschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Flughafen BER und Antwort vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12170 vom 28. August 2017 über Schallschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Flughafen BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Wie viele Haushalte haben jeweils in Berlin und Brandenburg Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem BER (bitte unter Angabe der Bezirke/Regionen um den BER und ggf. im Kontext von Flugrouten)? Zu 1.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) geht von insgesamt 26.000 Haushalten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) aus. Auf die verschiedenen Gemeinden entfallen etwa folgende Anzahlen an Wohneinheiten (WE): - Blankenfelde-Mahlow ca. 10.800 WE - Bohnsdorf ca. 3.500 WE - Ludwigsfelde ca. 2.700 WE - Schulzendorf ca. 2.600 WE - Eichwalde ca. 2.300 WE - Karolinenhof-Schmöckwitz ca. 2.000 WE - Müggelheim ca. 2.000 WE - Gosen ca. 100 WE 2. Wie viele Haushalte haben hiervon jeweils in Berlin und Brandenburg einen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen gestellt (bitte unter Angaben des Jahres, von Ablehnungen, Teilablehnungen, offener Bearbeitungen und positiver Bescheide)? Zu 2.: Insgesamt lagen der FBB zum 31. August 2017 für 21.004 WE Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor, dabei stammen 4.958 aus Berlin und 16.046 aus Brandenburg. Ein Großteil der Anträge stammt aus den Jahren 2006 (1.290), 2007 (2.071), 2008 (4.765), 2009 (4.111), 2010 (4.589) und 2011 (1.335). In den Jahren 2004 und 2005 sowie seit 2012 gingen jeweils Anträge in niedriger dreistelliger Zahl 2/3 ein. Bislang abgelehnt wurden 1.100 Anträge (in Berlin 290, in Brandenburg 810). Eine Statistik zu Teilablehnungen wird von der FBB nicht geführt. Noch offen ist derzeit die Bearbeitung von 1.554 Anträgen (in Berlin 340, in Brandenburg 1.214), wobei zahlreiche dieser Anträge durch die FBB derzeit nicht bearbeitet werden können, weil Eigentümerinnen bzw. Eigentümer nicht erreichbar sind oder um eine spätere Bearbeitung ihres Antrags gebeten haben. Bislang wurden 18.350 Anspruchsermittlungen versendet (in Berlin 4.328, in Brandenburg 14.022). Die FBB versendet keine Bescheide , da es sich bei der Flughafengesellschaft nicht um eine Behörde handelt. Vielmehr werden seitens der FBB Anspruchsermittlungen (ASE) versendet, mit denen die Anwohnerin bzw. der Anwohner eine Übersicht der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen samt Kostenschätzung erhält, die sie bzw. er dann durch eine Baufirma seiner Wahl umsetzen lassen kann. Bislang wurden 12.258 ASE-Bau bzw. Kostenerstattungsvereinbarungen versendet (in Berlin 3.105, in Brandenburg 9.153), welche die Anwohnerin bzw. den Anwohner in die Lage versetzen, baulichen Schallschutzmaßnahmen zu beauftragen bzw. umzusetzen. Hinzu kommen 6.092 ASE- Entschädigung (in Berlin 1.223, in Brandenburg 4.869) mit denen die Anwohnerin bzw. der Anwohner eine reine Entschädigungszahlung erhält, über die sie bzw. er frei verfügen kann. Eine Entschädigungszahlung ist gemäß Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 13. August 2004 zu zahlen, wenn die Kosten der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des Grundstücks und Gebäudes mit zu schützenden Räumen (schallschutzbezogener Verkehrswert) betragen. 3. Wie viele Fälle sind gerichtsanhängig? Zu 3.: Derzeit sind zwölf Klagen anhängig. 4. Wie viele Prozesse wurden bereits aus Sicht der Betroffenen teilweise oder ganz verloren bzw. gewonnen? Zu 4.: Bisher wurden etwa zehn Verfahren überwiegend zum Umfang von Entschädigungsansprüchen vor Amts- und Verwaltungsgerichten gegen die FBB geführt, die jeweils im Sinne der FBB ausgegangen sind. 5. Wie wird Betroffenen geholfen, welche z.B. Dachgeschosse oder andere Räumlichkeiten über Jahrzehnte als Wohn- bzw. Schlafraum nutzten und nunmehr aufgrund weniger cm Deckenhöhe oder aus anderen Gründen diesen als solchen nicht anerkannt bekommen? Zu 5.: Grundsätzlich besteht im Schallschutzprogramm BER gemäß PFB für Räume ein Anspruch auf Schallschutz, wenn diese als Wohn- oder Schlafräume genutzt werden und den rechtlichen Vorgaben zu Mindestraumhöhen und Mindestbelichtungen entsprechen. Dies entspricht auch der an anderen deutschen Flughäfen üblichen Vorgehensweise. Die FBB bietet Betroffenen, deren Wohn- oder Schlafräume diese Voraussetzungen nicht erfüllen das Modul „Niedrige Raumhöhe“ an. Die Betroffenen erhalten dabei auf Antrag Schallschutz, der dem Niveau des Fluglärmschutzgesetzes entspricht, welches an anderen deutschen Flughäfen üblich ist. Dies bedeutet, dass Betroffene, für deren Räume aufgrund nicht eingehaltener rechtlicher Vorgaben eigentlich kein Anspruch auf Schallschutz besteht, den an anderen Flughäfen üblichen Schallschutz erhalten. Dieses Modul kann in Fällen, in denen Betroffene eine ASE-E und somit eine reine Entschädigungszahlung erhalten haben, nicht angeboten werden . 6. Welche grundsätzlichen Gerichtsentscheidungen gab es bisher und welche Auswirkungen hatten diese auf die Ansprüche und die Kosten für Schallschutzmaßnahmen? 3/3 Zu 6.: Maßgebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Schallschutzprogramms hatten die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006 (BVerwG 4 A 1075.04) und vom 13.10.2011 (BVerwG 4 A 4000.10) sowie die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 25.04.2013 (OVG 11 A 19.13), vom 08.12.2014 (OVG 6 A 13.14) und vom 03.05.2016 (OVG 6 A 31.14). Das Urteil des OVG vom 25.04.2013 führte zu einem Anstieg der Gesamtkostenprognose von ursprünglich geplanten 140 Mio. EUR auf 730 Mio. EUR. 7. In welcher Form, etwa über den Aufsichtsrat, hat sich der Berliner Senat bisher dafür eingesetzt, dass Betroffene tatsächlich den bestmöglichen Schallschutz erhalten? Zu 7.: Der Senat ist über die Beteiligung des Landes Berlin an der FBB über die Aktivitäten des Unternehmens zur rechtskonformen Erfüllung der Ansprüche auf Schallschutz unterrichtet und unterstützt diese. 8. Welche Auswirkungen haben heutige und spätere Festlegungen von Flugrouten auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen? Zu 8.: Die Schutz- und Entschädigungsgebiete rund um den BER sind im Sinne der Meistbegünstigung auf Grundlage der in der Planfeststellung angenommenen Flugrouten sowie anhand der vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) am 26. Januar 2012 festgelegten und nach wie vor für den Flugbetrieb am BER vorgesehenen Flugrouten ermittelt worden. Sollte das BAF Änderungen der Flugrouten vornehmen, prüft die FBB die Auswirkungen auf die Schutz- und Entschädigungsgebiete und nimmt ggf. eine Ergänzung der Schutz- und Entschädigungsgebiete vor (siehe o.g. OVG- Urteil vom 08.12.2014). Grundsätzlich gilt, dass für jedes Objekt, welches innerhalb der rund 155 km² großen Schallschutz- und Entschädigungsgebiete rund um den BER liegt, gemäß PFB Prognosen über die mit dem Endausbau des BER zu erwartenden Dauer- und Maximalschallpegel vorliegen. Anhand dieser Pegel werden die für das jeweilige Gebäude erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden somit nicht entsprechend der derzeitigen Fluglärmbelastung dimensioniert sondern entsprechend der Fluglärmbelastung, die gemäß PFB mit dem Endausbau des BER erreicht sein wird. 9. Welche Kosten sind bisher für Berlin, Brandenburg und den Bund für Schallschutzmaßnahmen entstanden und welche sind noch zu erwarten? Zu 9.: Die Kosten für das Schallschutzprogramm BER werden durch die FBB getragen . Bislang wurden im Schallschutzprogramm BER Mittel im mittleren dreistelligen Millionenbereich ausgezahlt. Die Gesamtkostenprognose beläuft sich auf 730 Mio. EUR. 10. Wie hoch ist der Anteil von Schallschutzmaßnahmen an den Gesamtkosten des BER? Zu 10.: Von der BER Gesamtprognose in Höhe von 5.340 Mio. EUR sind 730 Mio. EUR für das Schallschutzprogramm BER eingeplant. Berlin, den 15.09.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12170 S18-12170