Drucksache 18 / 12 171 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2017) zum Thema: Kosten, Leistungserbringungen und Forderungen für den Flughafen BER und Antwort vom 14. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12171 vom 28. August 2017 über Kosten, Leistungserbringungen und Forderungen für den Flughafen BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. In welchem Kostenumfang wurden seit Beginn der Baumaßnahmen am BBI/BER Leistungen erbracht und entsprechende Forderungen beglichen (bitte jeweils unter Angabe der Jahreszahl, Summe und Leistungsart)? Zu 1.: Der Umfang der Eigeninvestitionen seit Beginn der Baumaßnahme am Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI)/ Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zum Stichtag 31.07.2017 liegt bei 3.667 Mio. EUR, davon 2017 160 Mio. EUR, 2016 257 Mio. EUR, 2015 241 Mio. EUR, 2014 178 Mio. EUR, Vorjahre 2.831 Mio. EUR. Die einzelnen Leistungsarten und der Stand der Begleichung der Forderungen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der FBB. 2. In welcher Höhe sind Forderungen noch nicht beglichen (bitte jeweils unter Angabe der Summe/ Rechnungsjahr sowie differenziert nach strittigen und unstrittigen Forderungen)? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Gibt es unstrittige Forderungen von Firmen und Handwerksbetrieben, welche noch nicht beglichen sind (bitte ggf. unter Angabe des Jahres, der Summe und Hauptursachen)? 2/3 Zu 3.: Alle unstrittigen Forderungen werden entsprechend ihren jeweiligen Fälligkeiten beglichen. 4. Hinsichtlich welchen Gesamtbetrags sind strittige Forderungen bereits oder werden noch gerichtsanhängig ? Zu 4.: Der Streitwert in Bezug auf die strittigen Forderungen wird im Zuge einer Schlussrechnungsprüfung ermittelt. Weitere Angaben unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. 5. Insoweit es bereits abgeschlossene Gerichtsverfahren oder außergerichtliche Einigungen gibt: in welcher Höhe wurden Forderungen bestätigt oder abgelehnt? Zu 5.: Diese Angaben unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. 6. Welche Ursachen sieht der Senat in der erheblichen Verzögerung der BER-Eröffnung und welche Bedeutung kommen hierbei Entscheidungen oder Nichtentscheidungen sowie schlechter Leistungserbringungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und mit dem Bau beauftragter Firmen zu? Zu 6.: Hierzu wird auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses BER verwiesen . 7. Wie hoch sind die Kosten, welche für den Bau des BER insgesamt geplant waren, wie hoch sind diese aktuell und mit welcher Höhe ist voraussichtlich zu rechnen (bitte hierbei um Angabe der Kostenaufteilung für die Anteilseigner Berlin, Brandenburg und den Bund)? Zu 7.: Für den Bau des BER wurde 2004 ein Investitionsvolumen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR veranschlagt. Aktuell liegt der Kostenrahmen bei 5,4 Mrd. EUR. Eine neue Kostenprognose ist auf Basis des neuen Rahmenterminplans in Erarbeitung. Die Investitionen werden von der FBB getätigt. Die Anteilseigner unterstützen die FBB in Form von Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften gemäß ihren jeweiligen Gesellschafteranteilen (Bund: 26%, Brandenburg: 37%, Berlin: 37%). 8. Welche Auswirkungen haben offene Forderungen hinsichtlich der Gewährleistung für erbrachte und teilerbrachte Leistungen für Auftraggeber und Auftragnehmer? Zu 8.: Die Gewährleistung (=Mängelhaftung) richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen . Grundsätzlich schuldet jede Firma die Gewährleistung für das von ihr errichtete Werk, welches sie mit einer Gewährleistungsbürgschaft zu hinterlegen hat. 9. In welchem Umfang werden fehlerhafte oder bisher unvollständig erbrachte Leistungen nunmehr von anderen Firmen erbracht? Zu 9.: Infolge der Kündigung der seinerzeitigen Projektgesellschaft für den Flughafen Berlin Brandenburg International (PG BBI) im Juni 2012 als Generalplaner und Objektüberwacher wurden Planungs- und Bauleistungen in erheblichem Umfang durch andere Partner erbracht. Einzelheiten zum Leistungsumfang unterliegen dem Betriebs - und Geschäftsgeheimnis der FBB. 10. Wie ist der Sachstand der Problemanalysen/Aufgabenplanung und wann ist mit der Fertigstellung des BER zu rechnen? Zu 10.: Die noch offenen Bauarbeiten sowie die Erstellung der sich anschließenden baurechtlichen und betrieblichen Dokumentationen gehen in die finale Phase. In Ri- 3/3 sikoworkshops mit den beteiligten Projektpartnern und Firmen im April und Juni 2017 wurden die noch verbliebenen Risiken identifiziert und bewertet. Die FBB beabsichtigt in diesem Jahr den Eröffnungstermin für den BER benennen. Voraussetzung dafür ist, dass alle im Projekt beteiligten Dienstleister den nunmehr verabschiedeten Terminplan zum Beginn der formellen Wirk- und Prinzipprüfung in den nächsten Wochen einhalten. Berlin, den 14.09.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12171 S18-12171a