Drucksache 18 / 12 172 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 27. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2017) zum Thema: Erhaltungsmanagement Infrastruktur und Antwort vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über Den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen - A n t w o r t Auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 172 Vom 27.08.2017 Über Erhaltungsmanagement Infrastruktur Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des von der Koalition angekündigten „Erhaltungsmanagement Infrastruktur“? Frage 2: Hat es bereits konkreten Maßnahmen, zur Erfassung des Berliner Straßen-, Gehweg- und Radwegnetzes sowie der Brücken gegeben? Frage 3: Wenn JA, welche Maßnahmen sind es? Frage 4: In welchem Zeitraum ist mit Ergebnissen zu rechnen, die anschließend in der operativen Erhaltung / Instandsetzung der Berliner Verkehrsinfrastruktur des Individualverkehrs Anwendung finden werden? Frage 5: Auf welche Art und Weise werden die Erkenntnisse über den derzeitigen Zustand der Infrastruktur gewonnen? Frage 6: Wie kann ausgeschlossen werden, dass die jetzt gewonnenen Daten bis zum tatsächlichen Beginn geplanter Maßnahmen nicht schon wieder veraltet sind? Frage 7: Wie viele Mitarbeiter sind mit der Erfassung des derzeitigen IST-Zustandes beschäftigt? In welchen Bereichen? Wurden dafür zusätzliche Stellen geschaffen? Antwort zu 1-7: In der 12. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses vom 22.06.2017 - TO-Punkt 17 -, DS 18/0186 und 18/0397 wurde der Senat zum Bericht bis zum 30.09.2017 zu diesen Fragen aufgefordert. Der Bericht hierzu ist derzeit in der senatsinternen Abstimmung , insoweit wird auf diesen verwiesen. Frage 8: Hat es mit Blick auf eine möglichst effiziente Einrichtung und Zielerreichung des Erhaltungsmanagements einen Austausch mit anderen Städten im In- oder Ausland gegeben? Wenn JA, welche Städte waren dies? Antwort zu 8: Im Rahmen der Gremienarbeit im Arbeitskreise AK 4.1.2 „Erhaltung von Stadtstraßen “ und der Kommission K2 „Kommunale Straßen“ der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Großstädten, unter anderem Freie und Hansestadt Hamburg, Hansestadt Bremen, München, Stuttgart, Köln, und Vertretern einschlägiger Lehrstühle deutscher Hochschulen. Frage 9: In welchen Bereichen ist möglichst zeitnah mit ersten Verbesserungen erkannter Missstände zu rechnen , welche Bereiche werden sich als besonders langwierig erweisen? Antwort zu 9: Auf konkrete Gefährdungen der Verkehrssicherheit wird immer konkret und zeitnah reagiert. Aus der systematischen Zustandserfassung der Straßen liegen hier derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Die Resultate des Erhaltungsmanagementsystems (EMS) werden nach der berlinweiten Einführung des Systems und nach dem Vorliegen der nächsten turnusmäßigen und standardisierten Zustandserfassung in die Erhaltungsplanungen einfließen. Die sich daraus ableitenden Maßnahmen sind erheblich von der finanziellen und personellen Ausstattung der für die Straßenerhaltung verantwortlichen Behörden abhängig. Frage 10: Wird es im Zuge anstehender Maßnahmen zur Sanierung der bestehenden Infrastruktur Absprachen mit z.B. den Versorgungsunternehmen geben, um Redundanzen (evtl. zeitversetzte) und unnötige Zeitverzögerungen zwischen den Beteiligten zu vermeiden? Frage 11: Ist angestrebt, im Zuge von dringlichen umfangreicheren Instandsetzungsmaßnahmen weitere betroffene Unternehmen (Wasserbetriebe, GASAG etc.) zu verpflichten, potentiell erst zu einem späteren Zeitpunkt anstehende Arbeiten an ihrer Infrastruktur zeitgleich vorzunehmen? Antwort zu 10 und 11: Beim Erlaubnisverfahren zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 12 Abs. 2 BerlStrG werden die vorhandenen IT-gestützten Verfahren eingesetzt. Das bedeutet, dass z.B. das elektronische Verfahren eStrasse zur Leitungsbeauskunftung im Land Berlin für Anfragen zur Lage von Versorgungsleitungen an die Leitungsnetzbetreiber genutzt werden kann. Ebenso dient der Baustellenatlas Berlin dazu, aktuelle und geplante Bautätigkeiten in Berlin erkennen zu können. Mit dem mit der AV zu § 12 wieder eingeführten Aufgrabeverbot von 5 Jahren für neu hergestellte Fahrbahnen und Seitenstreifen und von 3 Jahren für neu hergestellte Geh- und bauliche angelegte Radwege soll sichergestellt werden, dass anfallende Baumaßnahmen verschiedener Versorgungsunternehmen bereits im Vorfeld besser koordiniert und dadurch die verkehrlichen Auswirkungen der Baumaßnahmen möglichst gering gehalten werden. Berlin, den 08.09.2017 In Vertretung Kirchner ……………………. 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