Drucksache 18 / 12 173 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 27. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2017) zum Thema: Ausbau Glasfasernetz zur schnellen Datenübertragung und Antwort vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12173 vom 27. August 2017 über „Ausbau Glasfasernetz zur schnellen Datenübertragung“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist derzeit der Versorgungsstand mit Glasfaserkabeln zur schnellen Datenübertragung in Berlin ? Bitte nach Bezirken. Zu 1.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse oder Informationen vor, da die entsprechenden Informationen zu den unmittelbaren Wettbewerbsvorteilen und damit zu den Betriebsund Geschäftsgeheimnissen der Telekommunikationsanbieter gehören. Grundsätzlich gilt vom rechtlichen bzw. ordnungspolitischen Rahmen her, dass Telekommunikationsdienstleistungen auf der Grundlage des einschlägigen Bundesrechtes (Artikel 87 f Grundgesetz, Telekommunikationsgesetz) marktwirtschaftlich durch Unternehmen im Wettbewerb angeboten und realisiert werden. 2. Welche kabelgebundenen Datenübertragungsgeschwindigkeiten können heute überhaupt in Berlin erreicht werden? Bitte nach Bezirken mit Nennung der max. Datenübertragungsraten. Zu 2.: Die im Juni 2016 durch den TÜV Rheinland Consult vorgelegte Detailanalyse des Breitbandatlasses des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Ortsteilebene ergab für die ausgewiesenen Kategorien die in der Anlage dokumentierten Verfügbarkeiten für die Berliner Haushalte (Daten-/ Informationsstand Ende 2015). Die Detailanalyse ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://projektzukunft.berlin.de/?id=292 Die benannte Detailanalyse soll noch im Verlauf des Jahres 2017 für Berlin erneuert werden. 2 3. Gibt es städtische Bereiche, deren Bewohner / Gewerbetreibende noch immer nur über verhältnismäßig geringe Übertragungsraten (kleiner 10 Mbit/s) verfügen können? Welche Bezirke und Stadtteile sind hier besonders betroffen? Zu 3.: Zur Kategorie/ Übertragungsrate „kleiner 10 Mbit/s“ liegen keine Erkenntnisse oder Informationen vor. Die Detailanalyse der TÜV Rheinland Consult weist allerdings ≥ 1 Mbit, ≥ 2 Mbit, ≥ 6 Mbit und ≥ 16 Mbit aus. Die geringsten Versorgungsgrade ≥ 16 Mbit sind für die Berliner Ortsteile Blankenfelde (73%), Blankenburg (84%) und Karow (85%) im Bezirk Pankow gefolgt von Falkenberg (86%) im Bezirk Lichtenberg sowie Gatow (86%) und Kladow (86%) im Bezirk Spandau ausgewiesen. Die benannte Detailanalyse (Anlage) mit Daten-/ Informationsstand Ende 2015 soll noch im Verlauf des Jahres 2017 für Berlin erneuert werden. 4. Welche Strategien werden aktuell vom Senat verfolgt, Gesamt-Berlin zukünftig mit besonders schnellem Internet zu versorgen? Welche Datenraten sind hier zu erwarten bzw. werden innerhalb welches Zeitraums favorisiert? 5. Ist geplant ganz Berlin flächendeckend mit Glasfaserkabeln zu versorgen? Wenn JA, innerhalb welchen Zeitraums soll dies geschehen? Wenn NEIN, warum nicht? Und wenn nur eine teilweise Versorgung geplant ist, welche Bereiche sollen bevorzugt mit Glasfaserkabeln versorgt werden? Zu 4. und 5.: Grundsätzlich gilt, dass Telekommunikationsdienstleistungen auf der Grundlage des einschlägigen Bundesrechtes (Artikel 87 f Grundgesetz, Telekommunikationsgesetz) marktwirtschaftlich durch Unternehmen im Wettbewerb angeboten und realisiert werden . Hoheitliche Aufgaben wie die Telekommunikations- Regulierung und die flächendeckend angemessene und ausreichende Gewährleitung von Telekommunikationsdienstleistungen obliegen grundsätzlich der Bundesebene. Gleichwohl hat das Land Berlin im Sinne der Daseinsvorsorge großes Interesse daran, dass für Berlin eine zukunftssichere und leistungsfähige Breitbandversorgung zur Verfügung steht. Als Teil der digitalen Infrastruktur insgesamt ist die Breitbandversorgung ein wichtiger Standortfaktor mit großer Bedeutung für die expansive Entwicklung von Berlin. Mit den bestehenden Telekommunikations-Infrastrukturen wie Digital Subscriber Line (DSL), Very High Speed Digital Subscriber Line (VDSL) ergänzt um die Vectoring- Technologien, Hybrid Fiber Coax (HFC) -Netze der Kabelnetzbetreiber, Long Term Evolution (LTE)- Mobilfunk verfügt Berlin über eine nahezu flächendeckende dem Status nach gute Breitbandversorgung. Eine Glasfaseranbindung ist in der Regel auch im gesamten Stadtgebiet für gewerbliche und professionelle Nachfrager im Wege der Realisierung von individuellen Vorhaben (Geschäftskundenprodukten) möglich. Gemäß einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Basis des Breitbandatlasses (Stand der Daten Ende 2016) können 90,2 % aller Haushalte in Berlin mit mindestens 50 Mbit/s im Download versorgt werden. Für die gewerbliche Breitbandverfügbarkeit > = 50 Mbit/s nimmt Berlin mit einer Versorgungsquote von 98 % einen Spitzenplatz unter allen Bundesländern ein. 3 Bandbreiten um die 50 Mbit/s reichen jedoch nicht aus, um die zukünftige Bedarfe insbesondere von professionellen Anwendern wie z.B. Unternehmen und Betrieben zu erfüllen. Neben hohen Übertragungsraten ≥ 500 Mbit/s werden weitergehende technische Qualitäts- und Leistungs- Anforderungen z. B. symmetrische Bandbreiten, Redundanz, Ausfallsicherheit und Latenz weiter an Bedeutung gewinnen. Die Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 des Landes Berlin sehen deshalb auch einen Ausbau der digitalen Infrastruktur der Stadt vor: „Gemeinsam mit Netzbetreibern , Wohnungswirtschaft und Landesunternehmen wird der Senat ein Konzept erarbeiten, um den Glasfaserausbau mindestens bis zur Grundstücksgrenze voran zu treiben.“ Um dieser Zielvorgabe gerecht zu werden, ist ein koordiniertes Vorgehen von Senat und den Netzbetreibern, aber auch anderen Infrastruktureigentümern, der Versorgungs - und Wohnungswirtschaft sowie der landeseigenen Unternehmen und Betrieben erforderlich. Der Senat will daher gemeinsam mit allen am Netzausbau beteiligten Akteuren ein gemeinsames Konzept erarbeiten, um den anvisierten Glasfaserausbau mindestens bis zur Grundstücksgrenze voran zu treiben. In der Umsetzung ist die Errichtung und Betrieb eines glasfaserbasierten NGA- Breitbandnetzes im CleanTech Businesspark Berlin-Marzahn als wichtige Berliner Gewerbefläche zur Industrie- Ansiedlung durch das ausgewählte TK-Unternehmen DNS:NET Internet Service GmbH mit Unterstützung des Breitbandförderprogramms des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Vorgabe für dieses Vorhaben ist es, im Zielgebiet eine Breitbandversorgung mit Vorleistungs- und Endkundenprodukten mit Datenübertragungsraten von 1 Gbit/s im Down- und Upload (symmetrisch) pro Endnutzeranschluss zur Verfügung zu stellen. Berlin, den 08.09.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe 4 Anlage S18-12173 S18-12173