Drucksache 18 / 12 174 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2017) zum Thema: Ehe für alle. Eine funktionierende Stadt auch für gleichgeschlechtliche Paare – Software-Probleme bei der Registrierung und Antwort vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 174 vom 28. August 2017 über Ehe für alle. Eine funktionierende Stadt auch für gleichgeschlechtliche Paare - Software-Probleme bei der Registrierung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Vorkehrungen wurden seitens des Senats getroffen, um die Anträge auf Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe zeitnah zu bearbeiten? Zu 1.: Es wurden „Erste Hinweise“ zur „Ehe für alle“ erarbeitet und über die Behördenauskunft 115 auch öffentlich zugänglich gemacht. Die Standesämter wurden auf elektronischem Weg entsprechend unterrichtet. Die Arbeiten zu den „Ersten Hinweisen“ begannen unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. Am 28.07.2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, womit erst ab diesem Zeitpunkt das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.10.2017 feststand. Der Senat steht darüber hinaus in einem regelmäßigen und engen Kontakt zu den Standesamtsleitungen, auch zum Thema der Umwandlung. Allerdings enthält das entsprechende Bundesgesetz einige ungeklärte Rechtsfragen, was die Herausgabe von allgemeinen Informationen erschwert. Zu diesen Rechtsfragen finden auch gegenwärtig noch Abstimmungen mit dem BMI und den anderen Bundesländern statt. Die praktische Umsetzung in den Standesämtern verursacht einen personellen und einen technischen Aufwand. Zur personellen Situation der Standesämter wird auf die Drucksachen S 18–10434, S 18–10833 und S 18–11744 verwiesen. Die technische Umsetzung erfolgt mittels eines bundesweit einheitlich zur Anwendung kommenden Seite 2 von 3 elektronischen Fachverfahrens des Anbieters einer entsprechenden Software. Dieser Anbieter hat bereits zugesichert, dass die Anträge zur gleichgeschlechtlichen Ehe ab dem 01.10.2017 bearbeitet werden können, d. h. in eine Elektronische Datenverarbeitung (EDV) eingabefähig sein werden, die Ehen geschlossen und registriert und aus entsprechenden Registern Eheurkunden ausgestellt werden können. Aus einer aus einem Eheregistereintrag ausgestellten Eheurkunde gehen im Falle einer gleichgeschlechtlichen Ehe auch nicht die Bezeichnungen „Ehemann“ bzw. „Ehefrau“ hervor. Im Registereintrag selbst müssen diese Bezeichnungen („Ehemann“ bzw. „Ehefrau“) allerdings wegen der zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben des § 11 Abs. 1 Nr. 2 der Personenstandsverordnung (PStV) nach Mitteilung des BMI voraussichtlich noch bis zum 01.11.2018 verwendet werden. Die Veränderungen der elektronischen Registerverfahren können erst nach der Veränderung der entsprechenden Anlage 2 zur genannten Rechtsnorm der PStV vorgenommen werden. Das Land Berlin hat insoweit keine Möglichkeit der steuernden Einflussnahme, da es sich hier um bundesrechtliche Vorgaben handelt. 2. Kann die Umstellung gewährleistet werden, wenn am 1. Oktober 2017 das Gesetz in Kraft tritt? Zu 2.: Ja, in zeitlicher Hinsicht naturgemäß unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Bearbeitungsdauer bei den Berliner Standesämtern und der Gleichbehandlung bei der Vorgangsbearbeitung nach Eingangsdatum. Im Übrigen wird in rechtlicher und technischer Hinsicht auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen. 3. Wie und wann ist der Senat auf die Problematik aufmerksam geworden, dass die Software zur Bearbeitung der Anträge auf Umstellung oder allgemein zur Eheschließung nicht zwei Menschen gleichen Geschlechts zulässt? Zu 3.: Der Senat war sich nach Verabschiedung des Gesetzes der sich stellenden Problematik bewusst, die bei der der Darstellung in den Eheregistereinträgen entstehen würde und bekam diesen Umstand durch eine Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 25.07.2017 bestätigt. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein Hindernis bei der Antragsbearbeitung, sondern um ein Darstellungsproblem im Eheregistereintrag, nicht aber in der daraus ausgestellten Eheurkunde (siehe Antwort zu 1.). 4. Welche Maßnahmen zur Behebung des Problems wurden wie und wann beauftragt? Zu 4.: Die Softwareproblematik kann vom Land Berlin aus den in der Antwort zu Frage 1 geschilderten Gründen gegenwärtig nicht selbst zeitnah behoben werden. Hierzu sind zunächst Änderungen des Bundesrechts erforderlich. Erst danach dürfen Änderungen im Registerverfahren und in der Darstellung der Eheregistereinträge vorgenommen werden. 5. Bis wann wird die Softwareaktualisierung erfolgen? Zu 5.: Es wird auf die Antworten zu Frage 1. und 4. verwiesen. 6. Wie ist das Procedere für die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Ehen bis dahin? Seite 3 von 3 Zu 6.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1., 3. und 4. verwiesen. Berlin, den 08. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12174 S18-12174