Drucksache 18 / 12 177 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 28. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2017) zum Thema: Bringen Schornsteinfeger bald Glück in ganz Berlin? und Antwort vom 13. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12177 vom 28.08.2017 über Bringen Schornsteinfeger bald Glück in ganz Berlin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schornsteinfeger*innen sind in Berlin nach Kenntnis des Senats aktiv? Antwort zu 1: In Berlin gibt es derzeit 211 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger. Frage 2: Teilt der Senat die Ansicht des Fragestellers, dass ein funktionierendes und regelmäßig kontrolliertes Belüftungssystem Leben retten kann? Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Wie viele Brände gab es nach Kenntnis des Senats seit dem Jahr 2000 die auf Grund einer fehlerhaften Belüftungsanlage ausbrachen bzw. sich entwickeln konnten? (Bitte einzeln nach Jahr) a) Wie viele Todesfälle und Schwerverletzte gab es dabei nach Kenntnis des Senats? (Bitte einzeln nach Jahr) b) Welcher Anteil dieser Fälle war in Westberlin? (Bitte einzeln nach Jahr) Antwort zu 3: Hierzu liegen dem Senat keine Statistiken vor. 2 Frage 4: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Schonsteinfeger*innen im Ostteil der Stadt auch Belüftungsanlagen kontrollieren, im Westen hingegen nicht? Antwort zu 4: Überprüfungspflichtig sind Lüftungsanlagen von innenliegenden Küchen und Bädern im ehemaligen Ostteil der Stadt, sofern diese bauseitig nicht den brandschutztechnischen Voraussetzungen entsprechen. Werden diese Anlagen nachträglich brandschutztechnisch entsprechend ertüchtigt, entfällt die Überprüfungspflicht. Im ehemaligen Westteil Berlins mussten für innenliegende Küchen und Bäder Wohnraumlüftungen bereits bei Errichtung den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen, so dass dort keine Anlagen existieren, die überprüfungspflichtig sind. Frage 5: Plant der Senat eine gesetzliche oder regulative Änderung dieses Sachverhaltes? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 13.09.2017 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12177 S18-12177a