Drucksache 18 / 12 180 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017) zum Thema: Sachstand zum Aufbau einer integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung als Voraussetzung für eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Stadt und Antwort vom 20. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12180 vom 04.09.2017 über Sachstand zum Aufbau einer integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung als Voraussetzung für eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Stadt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche personalwirtschaftlichen Voraussetzungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den kommenden Doppelhaushalt 2018/19 für den Aufbau einer Integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung geschaffen? Zu 1.: Im Entwurf des Haushaltsplans 2018/19 sind für den Aufbau einer integrierten Armuts- und Sozialberichtserstattung keine zusätzlichen Stellen vorgesehen. 2. Welche Bedeutung hat das sozialstatistische Berichtswesen im Rahmen der Armuts- und Sozialberichterstattung? Zu 2.: Das sozialstatistische Berichtswesen beinhaltet die systematische und regelmäßige Beobachtung und Auswertung und Aufbereitung von statistischen Daten auf den Sozialrechtsgebieten des SGB XII, des SGB II (kommunale Aufgaben), des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG), des Landespflegegeldgesetzes (LPflGG) und der damit im Zusammenhang stehenden sozialen Entwicklungen. Es beinhaltet die Generierung, Aufbereitung und Auswertung der Sozialstatistik des Landes Berlin auf den genannten Rechtsgebieten ebenso wie die Berichterstattung über relevante Entwicklungen von Lebensverhältnissen und Lebenslagen in Berlin. Diese Daten sollen im Rahmen der integrierten Armuts- und Sozialberichtserstattung mit verarbeitet 2 werden, reichen aber alleine nicht für ein integrierte Armuts- und Sozialberichtserstattung aus. 3. Welche Rechtsgrundlagen liegen dem sozialstatistischen Berichtswesen für die kleinräumige Berichterstattung im LOR-System zugrunde und sind diese Datenschutzkonform? Zu 3.: Die kleinräumige Berichterstattung im System der lebensweltlich orientierten Räume (LOR) beruht auf § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG). In § 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GDG ist vorgesehen, dass auch Statistiken basierend auf Einzeldaten zum Sozialwesen (insbesondere Statistiken nach dem Zweiten, dem Dritten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem AsylblG) erstellt werden. 4. Welche Rolle spielt die regelmäßige Armutsberichterstattung des Amtes für Statistik Berlin im Rahmen der geplanten integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung des Senats? 5. Welche Gründe sprechen dagegen, das sozialstatistische Berichtswesen des Senats beim Amt für Statistik zu konzentrieren und dort die Armutsberichterstattung zu stärken und für den Senat nutzbar zu machen? 6. Welche Rolle spielt das soziale Stadtmonitoring bei der integrierten Armuts- und Sozialberichterstattung und wäre es ggf. auch aus Synergiegründen nicht sinnvoll diese Aufgabe ebenfalls beim Amt für Statistik zu konzentrieren und für den Senat nutzbar zu machen? Zu 4., 5. und 6.: Das Amt für Statistik bietet unter dem Titel Regionale Sozialberichterstattung eine deskriptive Darstellung der Themen Einkommensarmut, Einkommensverteilung, Qualifikationsniveau, Erwerbsbeteiligung, Gesundheit und Wohnsituation. Perspektivisch sollen diese und weitere Daten der verschiedenen Senatsverwaltungen in einem interdisziplinären, intersektoralen und behördenübergreifenden Ansatz verbunden werden, welcher nicht nur deskriptiv Daten zusammenführt sondern Wirkungszusammenhänge beleuchtet und politisches Handeln a) hinsichtlich der fachlichen Steuerung der Sozialausgaben des Ressorts Soziales und b) hinsichtlich der Schaffung von wissenschaftsbasierten Planungsgrundlagen ermöglicht. Die Verortung in einem Fachressort ist damit unabdingbar. 7. Der Sozialstrukturatlas Berlin wird im Gesundheits- und Sozialwesen zu Planungszwecken verwendet. In welchen konkreten Anwendungsfeldern wird er eingesetzt? Zu 7.: Sozialstrukturelle Berechnungen der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung bilden seit vielen Jahren eine Planungsgrundlage für Akteurinnen und Akteure in der Berliner Politik und Verwaltung, für Verbände und Träger des öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichs. Allgemeines Ziel ist eine der Sozialstruktur des Raumes adäquate Ressourcenverteilung, seit 2006 auf Grundlage der LOR. Der handlungsorientierte Sozialstrukturatlas Berlin 2013 enthält im Kapitel 5 wichtige fachpolitische Anwendungsbeispiele bzw. Umsetzungsvorhaben aus unterschiedlichen Politikbereichen. Dazu zählen die bezirkliche Versorgungssteuerung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die Krankenhausplanung des Landes Berlin für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die sozialraumorientierte Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen des Berliner Gesundheitszieleprozesses, die Kontaktstelle Pflegeengagement, sowie die Stadtteilzentren. 3 8. Wann wird ein neuer Sozialstrukturatlas erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt? Zu 8.: Die umfassenden Gesundheits- und Sozialstrukturanalysen, welche dem Sozialstrukturatlas zugrunde liegen, werden in der Regel einmal pro Legislaturperiode durchgeführt. Gegenwärtig wird die Datenbasis für die anstehenden Analysen akquiriert, eine Veröffentlichung aktueller Sozialstrukturberechnungen ist für 2019 geplant. Berlin, den 20. September 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12180 S18-12180