Drucksache 18 / 12 181 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 29. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2017) zum Thema: Sankt Nimmerlein taugt nicht als Schutzpatron der Berliner Kleingärtner und Antwort vom 07. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12181 vom 29.08.2017 über Sankt Nimmerlein taugt nicht als Schutzpatron der Berliner Kleingärtner Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Steht der Senat weiterhin zum Abgeordnetenbeschluss „Dauerhafter Schutz für Kleingärten in Berlin“ vom 20. März 2014, wonach eine Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans mit der Zielsetzung vorzunehmen ist, die vorhandenen Kleingärten so weit wie möglich dauerhaft und verbindlich zu sichern? Antwort zu 1: Ja, der Senat steht weiterhin dazu und hat im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass Kleingärten in ausreichendem Maße gesichert werden, im Bedarfsfall wird der Senat Ersatzparzellen auch in räumlicher Nähe schaffen. Dies soll über den vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Kleingartenentwicklungsplan abgesichert werden. Frage 2: Wenn ja, warum liegt inzwischen mehr als drei Jahre nach der entsprechenden Beschlussfassung des Parlaments noch immer kein Entwurf eines neuen Kleingartenentwicklungsplans vor? Frage 15: Welche Arbeitsgruppen wurden seit der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses eingesetzt, warum wurde das Abgeordnetenhaus nicht daran beteiligt, wann und wie oft haben sie in welcher Zusammensetzung, mit welchem Ergebnis seitdem getagt? 2 Frage 16: Sind die Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen öffentlich einsehbar und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2, 15 und 16: Aufgrund des Abgeordnetenhausbeschlusses vom März 2014 hat der Landeskleingartenbeirat beschlossen, zunächst eine Arbeitsgruppe (AG KEP) zu gründen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landeskleingartenbeirates (2 Vertreter des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., ein Vertreter der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., je eine Vertreterin und einen Vertreter des Straßen- und Grünflächenamtes der Bezirksämter Pankow und Neukölln), je einer/einem Vertreterin/Vertreter des Stadtplanungsamtes der Bezirksämter Charlottenburg- Wilmersdorf und Treptow-Köpenick sowie Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammensetzte. Die AG KEP hat sich von März bis November 2014 in sieben Sitzungen insbesondere mit dem Thema „Schutzfrist“ befasst. Von den Sitzungen wurden Ergebnisvermerke erstellt und den AG- Mitgliedern zugesandt. Die Schlussfolgerungen und Ergebnisse wurden mit anderen Verwaltungen und dem Landeskleingartenbeirat abgestimmt und dem Abgeordnetenhaus mit der Drs. 17/ 2412 vom 13.08.2015 vorgelegt. Die ursprünglich vorgesehene Besprechung am 11.05.2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wurde vertagt und in der 17. Legislaturperiode nicht mehr terminiert. Entsprechend der Drs. 17/2412 wurde im Oktober 2015 eine Steuerungsgruppe bestehend aus zwei Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., je einem Vertreter der Bezirksämter Neukölln und Pankow und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einberufen. Im I. Quartal 2016 erfolgte die Ausschreibung und die Beauftragung eines Planungsbüros. Am 27.05.2016 fand ein Fachgespräch zum Thema „Wie kann das Berliner Kleingartenwesen zukunftsfähig gestaltet werden?“ mit engagierten Gartenfreunden und Experten statt. Am 17.10.2016 hat ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Kleingartenverbänden stattgefunden. Zu beiden Veranstaltungen gibt es Dokumentationen, die den Teilnehmenden und Interessierten zur Verfügung gestellt wurden. Folgende Sitzungen der Steuerungsgruppe haben zu folgenden Themen stattgefunden: 10.12.2015 Inhalte des KEP, Ersatzflächen 28.01.2016 Datenerhebung des Landesverbandes, Vorbereitung Fachgespräch 22.04.2016 Datenerhebung des Landesverbandes, Vorbereitung Fachgespräch 19.05.2016 1. Auswertung Fachgespräch, Vorbereitung Erfahrungsaustausch 01.09.2016 Datenerhebung des Landesverbandes, Auswertung Fachgespräch, Vorbereitung, Erfahrungsaustausch 23.11.2016 Auswertung Erfahrungsaustausch, Aussagen Koalitionsvereinbarung zum KEP, Datenerhebung des Landesverbandes 12.04.2017 Weiteres Vorgehen und zu erörternde Themen 24.05.2017 Gliederung, Thema Schutzfrist, Überblick Kleingartenanlagen (KGA) in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg 21.06.2017 Datenerhebung des Landesverbandes, Sicherungsstufen, Überblick KGA in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf 3 19.07.2017 Datenerhebung des Landesverbandes, Diskussion neue Sicherungsstufen, Ersatzflächen, Überblick KGA in den Bezirken Lichtenberg und Marzahn- Hellersdorf. Protokolle wurden nicht gefertigt. Es ist beabsichtigt, Informationen zur Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans im Internet zu veröffentlichen. Frage 3: Welchen Auftrag hat die Planungsgruppe Cassens + Siewert in Zusammenhang mit der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans? Frage 4: Welchen Auftrag hat die BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH in Zusammenhang mit der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans? Antwort zu 3 und 4: Die Planungsgruppe Cassens+Siewert und die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung (BSM) wurden als Arbeitsgemeinschaft mit der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes beauftragt. Folgende Leistungen sind zu erbringen: - Auswertung der Datenerhebung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde in Verbindung mit der neuen Bevölkerungsprognose - Analyse Bestand, Bedarf und Entwicklung - Erarbeitung des Text-, Daten- und Kartenteils mit Aussagen zu den einzelnen KGA nach Bezirken - Erarbeitung von Projektbeispielen zum Thema Ersatz/Visionen/Sanierung - Darstellung von Best practice Beispielen - Erarbeitung von Handlungsgrundsätze/Leitlinien. Frage 5: Ist die Perspektive der Anlage „Bleibtreu II“, deren Schutzfrist 2017 ausläuft, inzwischen dauerhaft gesichert und wenn nein, warum immer noch nicht? Antwort zu 5: Eine Teilfläche der KGA Bleibtreu II von ca. 2.100 m² wird nach Ablauf der Schutzfrist 2017 zum 30.11.2018 gekündigt werden. Ob die Restfläche der KGA gesichert werden kann, ist von der Schließung des Flughafen Tegels abhängig und wird außerdem unter dem Aspekt des Neubaus der Rudolf-Wissell-Brücke zu prüfen sein. Voraussetzung für eine dauerhafte Sicherung wäre in jedem Fall eine Änderung des Bebauungsplanes VII- 105. Frage 6: Welche Instrumente plant der Senat zur Umsetzung des Ziels einer „dauerhaften und verbindlichen Sicherung“ von Kleingartenanlagen im Sinne des Abgeordnetenhausbeschlusses zu nutzen? Antwort zu 6: Eine dauerhafte und verbindliche Sicherung ist nur über eine Festsetzung im Bebauungsplan möglich. 4 Frage 7: Welche Kleingartenanlagen sollen nach der heutigen Einschätzung des Senats in die Fallgruppe A (Kleingartenanlagen, die dauerhaft gesichert werden können) gemäß Drucksache 17/2421 des Abgeordnetenhauses fallen? Frage 8: Welche Kleingartenanlagen sollen nach der heutigen Einschätzung des Senats in Fallgruppe B (Kleingartenanlagen, die dauerhaft erhalten bleiben, aber aufgrund bestehender Belastungen oder Restriktionen durch Bebauungspläne nur gesichert werden können, wenn begleitende Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden) gemäß Drucksache 17/2412 des Abgeordnetenhauses fallen? Frage 9. Von welchen Belastungen oder Restriktionen geht der Senat bei dieser Fallgruppe aus und an welchen begleitenden Lösungsmöglichkeiten wird derzeit konkret für welche Kleingartenanlagen gearbeitet? Frage 10: Welche Kleingartenanlagen sollen nach der heutigen Einschätzung des Senats in Fallgruppe C (Kleingartenanlagen, die überplant sind, auf denen aber bis zur Inanspruchnahme weiter gegärtnert werden kann) gemäß Drucksache 17/2412 des Abgeordnetenhauses fallen? Frage 11: Wie gedenkt der Senat insbesondere hinsichtlich dieser Fallgruppe C die Planungssicherheit für die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sicherzustellen und welche Schritte wurden seit der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses unternommen, um eine möglichst dauerhafte Sicherung auch dieser Kleingartenanlagen zu gewährleisten? Frage 12: Bei welchen der betroffenen Kleingartenanlagen dieser Fallgruppe liegen aus der Sicht des Senats zwingende Gründe vor, die einer dauerhaften Sicherung entgegenstehen? Frage 13: Welche Kleingartenanlagen fallen nach der heutigen Einschätzung des Senats in Fallgruppe D (Flächen, bei denen zu prüfen ist, ob sie zumindest in Teilen schrittweise im Einvernehmen mit den Nutzern in Einfamilienhausgebiete umgewandelt werden können, da sie nach Abschluss von Kauf- oder Erbbaurechtsverträgen in Folge der Anwendung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes als Wohnstandorte verfestigt sind) gemäß Drucksache 17/2412 des Abgeordnetenhauses? Frage 14: Welche Kleingartenanlagen fallen nach der heutigen Einschätzung des Senats in die Fallgruppe E (Flächen, bei denen es sich um Mietergärten bzw. Rest- und Splitterflächen und nicht um Kleingartenanlagen im Sinne des BKleingG handelt) gemäß Drucksache 17/2412 und wie gedenkt der Senat mit dieser Fallgruppe zu verfahren? Antwort zu 7 bis 14: Wie bereits ausgeführt hat sich die AG KEP in den Jahren 2014 bis 2015 intensiv mit der Analyse der 159 Kleingartenanalgen befasst, die unter die Schutzfrist bis 2020 fallen und für diese Anlagen die Fallgruppen A bis E entwickelt, ohne eine konkrete Zuordnung der Anlagen vorzunehmen. Da im Kleingartenentwicklungsplan eine Kategorisierung für alle Berliner Kleingartenanlagen erforderlich ist, werden derzeit neue Kategorien erarbeitet. Eine Zuordnung der Kleingartenanlagen ist erst möglich, wenn die Kategorien feststehen, 5 die Datenanalyse abgeschlossen ist und die notwendigen Abstimmungen mit den Bezirksämtern und Kleingartenverbänden erfolgt sind. Frage 17: Wann rechnet der Senat damit, dem Abgeordnetenhaus den Entwurf eines neuen Kleingartenentwicklungsplans endlich vorlegen zu können und welche weiteren Schritte sind bis dahin noch aus welchen Gründen geplant? Frage 18: Wie plant der Senat das weitere Beteiligungsverfahren nach Vorlage des neuen Kleingartenentwicklungsplans auszugestalten und wann rechnet der Senat mit dem Abschluss des Verfahrens? Antwort zu 17 und 18: In den nächsten Monaten soll die Datenanalyse und Auswertung der Bestandsdaten abgeschlossen sein. Gleichzeitig werden Gespräche mit den Bezirksämtern geführt. Bis Ende des Jahres soll ein erster Arbeitsentwurf erarbeitet werden, der in der ersten Hälfte 2018 mit den Behörden und Kleingärtnerorganisationen abgestimmt und Ende 2018 durch den Senat und das Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. Berlin, den 07.09.2017 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12181 S18-12181a