Drucksache 18 / 12 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2017) zum Thema: (intelligente) Videoüberwachung in Berlin und Antwort vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12185 vom 30. August 2017 über (intelligente) Videoüberwachung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen aktuellen Stand haben frühere Überlegungen des Senats zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Modellversuch zur Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Berlin (Drs. 17/17 723 vom 26. Januar 2016)? Zu 1. Mit Ablauf der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses gilt die entsprechende Gesetzesvorlage (Drs. 17/3022) des Vorgängersenats als erledigt (vgl. § 92 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs)). 2. In welcher Weise existieren bei den Behörden des Landes Berlin Planungen und Überlegungen, sogenannte intelligente Videoüberwachungstechniken nach Vorbild des laufenden Pilotprojekts „Sicherheitsbahnhof Berlin-Südkreuz“ anzuwenden? Zu 2. Ein Einsatz von Videoüberwachungsanlagen, wie er im Rahmen des Projektes „Sicherheitsbahnhof Berlin-Südkreuz“ aktuell erprobt wird, wird weder überlegt noch geplant. 3. Beabsichtigt der Senat wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben, um die Effektivität laufender Videoüberwachungsmaßnahmen in Berlin evaluieren, und damit besser bewerten zu können. Wenn Nein, warum nicht? Zu 3. Der Senat wird die anlassbezogene und temporäre Videoüberwachung durch die Polizei Berlin auf der Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) evaluieren lassen. Seite 2 von 2 4. Welches praxistaugliche Maßnahmenkonzept ist aus Sicht des Berliner Senats angezeigt, um die Effektivität der Videoüberwachung im Land Berlin bürgerrechtskonform auszugestalten? Der Einsatz von Videoüberwachung durch die Berliner Polizei ist stets Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzepts und erfolgt in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Bedarfsprüfung und unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben. Die mit einem solchen Einsatz verbundene Beobachtung von Bürgerinnen und Bürgern kann deren grundrechtlich geschützte Belange beeinträchtigen. Deshalb werden strenge Maßstäbe an die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme gestellt. Berlin, den 08. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12185 S18-12185