Drucksache 18 / 12 189 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2017) zum Thema: Schulübergänge in Pankow und Antwort vom 12. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 189 vom 30. August 2017 über Schulübergänge in Pankow ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Pankow um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurde. Grundsätzlich werden die Plätze an weiterführenden Schulen 60 % durch Aufnahmekriterien, 30 % durch Los und 10 % durch Härtefälle vergeben. In Pankow haben nicht alle Schüler*innen eine der drei Wunschschulen bekommen. 1. Welcher Notenschnitt war jeweils notwendig, um an den jeweiligen Gymnasien angenommen zu werden (sortiert nach Schule)? Zu 1.: Carl-von-Ossietzky-Gymnasium – 1,2 Primo-Levi-Gymnasium – 1,5 Max-Delbrück-Gymnasium – 1,7 Alle anderen Gymnasien in Pankow waren nicht übernachgefragt bzw. haben die Durchschnittsnote der Förderprognose nicht als alleiniges Aufnahmekriterium. 2. Wie wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Migrationshintergrund bei dem Auswahlverfahren nicht benachteiligt werden? - - 2 Zu 2.: Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden wie alle anderen Schülerinnen und Schüler entsprechend der Regelungen des Schulgesetzes sowie der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I im Aufnahmeverfahren berücksichtigt . 3. Welche zusätzlichen Kriterien wurden bei der Vergabe der Schulplätze noch berücksichtigt (sortiert nach Schule)? Zu 3.: Die Aufnahmekriterien sind auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Schulverzeichnis) veröffentlicht. 4. Wie viele SuS in Pankow haben keinen Platz an einer der drei Wunschschulen bekommen? Zu 4.: 184 Schülerinnen und Schüler. 5. An welchen Schulen werden wie viele dieser SuS unterrichtet? Wie viele dieser Schulen liegen außerhalb Pankows? Zu 5.: 01K01 – Willy-Brandt-Schule – 12 Schülerinnen und Schüler 03K04 – Gustave-Eiffel-Schule – 47 Schülerinnen und Schüler 03K10 – Hufeland-Schule – 35 Schülerinnen und Schüler 03Y16 – Robert-Havemann-Gymnasium – 57 Schülerinnen und Schüler 03Y17 – Gymnasium am Europasportpark – 22 Schülerinnen und Schüler 04Y08 – Hildegard-Wegschneider-Gymnasium – 10 Schülerinnen und Schüler 04Y09 – Walther-Rathenau-Gymnasium – 10 Schülerinnen und Schüler 6. Wie viele Eltern in Pankow haben gegen den Schulplatzbescheid einen Widerspruch eingelegt? Zu 6.: 117 Schülerinnen und Schüler. 7. Wie viele Eltern in Pankow haben einen Härtefallantrag gestellt? Zu 7.: 25 Schülerinnen und Schüler. - - 3 8. An welchen Gymnasien in Pankow sind noch freie Kapazitäten vorhanden? Zu 8.: In Jahrgangsstufe 7 sind alle Plätze vergeben. 9. Gibt es an den Gymnasien in Pankow noch ein Notkontingent für Härtefälle? Zu 9.: Nein. 10. Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn sie mit der zugeteilten Schule nicht einverstanden sind? Zu 10.: Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird geprüft, ob die Beschulung an einer anderen Schule möglich ist. Dies war in 60 von 117 Fällen möglich. Berlin, den 12. September 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12189 S18-12189