Drucksache 18 / 12 192 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Tobias Schulze (LINKE) vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) zum Thema: An wen verkaufte der Bund Berliner Immobilien? und Antwort vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. - 1 - Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) und Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12192 vom 30. August 2017 über „An wen verkaufte der Bund Berliner Immobilien?“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie bildet die Grundlage für die Beantwortung. 1. Welche Immobilien in Berlin hat der Bund in den vergangenen fünf Jahren veräußert (bitte nach Jahren, Objekten und Nutzungsart des Objektes aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Frage betrifft die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Dazu hat der Senat keine Erkenntnisse. Der Senat führt keine Erhebungen über den bundeseigenen Grundstücksbestand in Berlin oder dessen Veräußerungen. 2. In welchen Fällen hat das Land Berlin bzw. ein Bezirk ein Kaufinteresse bekundet? 3. In welchen Fällen kam das Land Berlin bzw. ein Bezirk zum Zuge? 4. Um welche Objekte in Bundesbesitz, die zum Verkauf stehen, bemüht sich das Land bzw. ein Bezirk aktuell? Zu 2. - 4.: Das Land Berlin steht hinsichtlich gegenseitiger Grundstücksbedarfe in engem Kontakt mit den Vertretern der Bundesseite. Unter anderem werden in regelmäßig stattfindenden Abstimmungsterminen zwischen der BImA, der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM Potenzialflächen der BImA betrachtet, die für das Land Berlin von Interesse sind. Ferner konnten in den Jahren 2010-2017 durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH bzw. die BIM insgesamt 15 Kaufverträge sowie ein Tauschvertrag für das Land Berlin bzw. die Bezirke beurkundet werden. Im Hinblick - 2 - auf die Vertraulichkeit von Grundstücksgeschäften können im Rahmen der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen keine detaillierten Angaben zu den Einzelfällen gemacht werden. Berlin, den 15. September 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12192 S18-12192a