Drucksache 18 / 12 193 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) zum Thema: Modulare Ergänzungsbauten (MEB) für Schulen und Antwort vom 13. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 193 vom 01. September 2017 über Modulare Ergänzungsbauten (MEB) für Schulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche bautechnischen Anforderungen müssen die modularen Ergänzungsbauten (MEB) aufweisen, damit sie für die Erweiterung von Schulstandorten genutzt werden? Antwort zu 1. Modulare Ergänzungsbauten (MEBs) sind Gebäude, die sich durch einen hohen Vorfertigungsgrad der einzelnen Bauteile bis hin zu ganzen Bauelementen auszeichnen. An sie werden dieselben bautechnischen Anforderungen gestellt wie an nichtmodulare Gebäude. Auch spezielle Anforderungen, die eine Nutzung als Schulgebäude stellt, werden bei MEBs erfüllt. Frage 2: Wer hat diese Containerbauweise erstmals entworfen und wer besitzt die Rechte an diesen Modulbauten? Antwort zu 2: Bei MEBs handelt es sich nicht um Containerbauweise, sondern um modular aufgebaute Schulgebäude aus vorgefertigten Bauelementen. Die Gebäude wurden im Rahmen eines Amtsentwurfes bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entwickelt. 2 Gemäß § 77 der Bauordnung Berlin lag die Leitung der Entwurfsarbeiten bei Mitarbeitern der Senatsverwaltung, deren Vorgaben von den Büros Fischer und Werner Partnerschaft sowie Ingrid Hentschel – Prof. Axel Oestreich Architekten BDA planerisch umgesetzt wurden. Bei den Entwürfen handelt es sich nicht um Werke der Baukunst im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, so dass keine Urheberrechte bestehen. Frage 3: Aus welchem Material werden die MEB gefertigt und welche „Lebensdauer“ wird als Standzeit angenommen? Antwort zu 3: MEBs werden vom derzeitigen Auftragnehmer in Stahlskelettkonstruktionen mit Ausfachungen und aus vorgefertigten Betonelementen hergestellt. Die Lebensdauer der MEBs entspricht konventionell hergestellten Schulgebäuden. Die theoretische Nutzungsdauer nach Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) gemäß Wertermittlungsrichtlinie des Bundes (Wert R) beträgt 50 Jahre. Frage 4: Seit wann werden MEB in Berlin aufgestellt und wann wurde durch wen die Entscheidung getroffen? Antwort zu 4: Für den Doppelhaushalt 2014/15 wurde in 2013 das Schulergänzungsprogramm vom Senat beschlossen und vom Abgeordnetenhaus zugestimmt. Um dem bestehenden Raummangel an zahlreichen Schulen möglichst schnell und kostengünstig entgegenzuwirken, wurde die modulare Bauweise gewählt. Seit 2014 werden MEBs errichtet. Frage 5: Ist es zutreffend, dass die Finanzierung ausschließlich durch das Land Berlin erfolgt und wenn ja, mit welcher Begründung? Aus welchem Haushaltstopf werden diese finanziert? Antwort zu 5: Die Finanzierung der Schulergänzungsbauten erfolgt auf Grundlage des vom Hauptausschuss beschlossenen Schulergänzungsprogramms. Es wird jedoch nicht nur aus dem einen Haushaltsansatz finanziert: Die Finanzierung erfolgt aus den Globalsummen der Bezirke, aus der Investitionsplanung des Landes Berlin, SIWANA, aus Mitteln der Städtebauförderung und zum Teil mit einer Kofinazierung aus EFRE- Mitteln. 3 Frage 6: Warum wurde die Zuständigkeit für die Baugenehmigungen den Bezirken entzogen und bei der Obersten Bauaufsicht des Landes Berlin angesiedelt, obwohl nach dem Subsidiaritätsprinzip die Bezirke fachlich zuständig wären und dies auch leisten könnten? Antwort zu 6: Die MEBs werden in Amtshilfe für die Bezirke durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen entsprechend der gültigen Rechtsgrundlagen errichtet. Die Hochbauabteilung errichtet ihre Bauvorhaben im Zustimmungsverfahren nach § 77 BauOBln und nicht im Baugenehmigungsverfahren. Die Zustimmung wird von der Obersten Bauaufsicht erteilt und nicht von den bezirklichen Bauaufsichtsämtern. Im Zustimmungsverfahren wird das jeweilige bezirkliche Stadtplanungsamt beteiligt. Es wurde keinem Bezirk eine Zuständigkeit entzogen, weil keine Zuständigkeit im Zustimmungsverfahren besteht. Frage 7: Welche Kriterien müssen für eine Beantragung von MEB erfüllt sein und wer entscheidet über die Genehmigung der von den Bezirken eingehenden Anträge? Antwort zu 7: Die grundsätzliche Entscheidung für die Errichtung eines MEB ist der unabweisbare zusätzliche Bedarf an Schülerplätzen und das Vorhandensein einer bebaubaren Fläche auf dem Schulgrundstück. Die von den Schulämtern der Bezirke eingehenden Anträge werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geprüft und entschieden. Frage 8: Wie viele MEB wurden bisher in Berlin beantragt, wie viele genehmigt und wie viele bereits errichtet? Antwort zu 8: Die Anzahl der bereits gebauten und der in der Planung oder im Bau befindlichen MEBs sind in der Anlage 1 aufgelistet. Frage 9: Welchen Überlegungen liegt die Zahl von 12, 16 oder 24 Unterrichtsräumen zugrunde, die in den MEB errichtet werden? Antwort zu 9: Grundlage ist der unterschiedliche große Raumbedarf der Schulen. So gibt es mehrere Bautypen, die realisiert werden können. Die aktuelle Anzahl von 12, 16 und 24 Unterrichtsräumen ist jedoch nicht abschließend, es werden in den einzelnen Teilmaßnahmen immer noch neue oder modifizierte Typen entwickelt. 4 Grundlage für diese Entscheidungen war die notwendige Anzahl der zu errichtenden zusätzlichen Schulplätze (Erweiterung um Züge) und der modulare Aufbau des Baukörpers. Frage 10: Welche Farbgebungen sind möglich und nach welchen Kriterien wurden die zur Verfügung stehenden Farben ausgewählt? Antwort zu 10: Die Außenwandbekleidung besteht aus einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade aus großflächigen, farbigen Hochdruck-Schichtstoffpatten, sichtbar befestigt auf Leichtmetall- Unterkonstruktion. Farbgebungen sind nach der Farbkarte des Herstellers (Farbton nach Standardfarbe) möglich. Die Hauseingangsbereiche werden in einem Kontrastfarbton („Akzentfarbe“) individuell bekleidet, die Fassadenfläche der Akzentfarbe beträgt anteilig rd. 25% der der Fassadenfläche. Das Farbkonzept wird für jeden Standort an die Umgebung angepasst und mit den beteiligten Senatsverwaltungen - SenBJF, SenStadtWohn - und der Schulkonferenz abgestimmt. Berlin, den 13.09.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen SenBildJugFam / Referat I D SchriftlicheAnfrage 18/11 253 über Modulare Ergänzungsbauten: Alles MEB oder was? Anlage 1 1 lfd. Nr. BSN Schulname Straße Bau- Jahr I-Planung 2013-17 2018/19 15-19 Min. Max. Mitte 1 01Gn02 Neue Grundschule, 1. BA Chausseestr. / Boyenstr. 2017 4,5 4.688,0 16 2,0 2,0 2 01G02 Papageno Grundschule Bergstr. 58 2017 3,3 3.210,0 12 3,5 4,0 3 01K04 Heinrich-v.-Stephan GemS (Grundstufe) Neues Ufer 6 2017 3,3 3.370,0 12 2,0 2,0 Friedrichshain-Kreuzberg 4 02Gn03 Neue Grundschule 1. BA Corinthstraße 2016 4,5 5.116,0 24 3,0 3,5 5 02G09 Zille-Grundschule Boxhagener Str. 46 2016 3,3 3.254,0 12 4,5 5,0 6 02Gn02 Neue Grundschule, 1. BA Pufendorfstr. 12 2017 4,4 16 1,5 2,0 7 03G39 Grundschule Wolkenstein Neumannstr. 65 2013 1,2 8 1,0 1,0 8 03G22 Grundschule am Wasserturm Tino-Schwierzina-Str. 66 2014 3,1 12 3,0 3,5 9 03G34 Mendel-Grundschule Stiftsweg 3 2014 3,1 12 3,5 4,0 10 03G43 Grundschule Wilhelmsruh Lessingstr. 44 2014 3,1 12 3,5 4,0 11 03G13 Rudolf-Dörrier-Grundschule Kastanienallee 59 2015 3,2 12 3,5 4,0 12 03G37 Klecks-Grundschule Brixener Str. 40 2015 3,2 12 3,5 4,0 13 03Y10 Rosa-Luxemburg-Gymnasium Kissingenstr. 12 2015 5,4 24 6,0 7,0 14 03K10 Hufeland-Schule Walter-Friedrich-Str. 16 2015 4,5 24 6,0 6,5 15 03K07 Tesla-GemS (Grundstufe) Rudi-Arndt-Str. 18 2018 4,7 22 3,0 3,0 16 03K08 Hagenbeck-ISS Gustav-Adolf-Str. 60 2016 3,2 3.181,0 12 4,5 5,0 17 03K02 Kurt-Tucholsky-ISS Neumannstr. 9-11 2017 4,9 5.350,0 22 6,0 6,5 18 03G47 Schule an der Strauchwiese Mendelstr. 54 2017 3,3 3.380,0 12 2,0 2,5 19 03K03 Konrad-Duden-ISS Rolandstr. 35 2018 4,9 4.960,0 22 5,5 6,0 20 03G12 Paul-Lincke-Grundschule Pieskower Weg 39 2017 3,3 2.950,0 12 4,0 4,5 21 03G27 Elisabeth-Shaw-Grundschule Grunowstr. 17 2017 3,3 3.550,0 12 3,5 4,0 22 05G06 Siegerland-Grundschule Hermann-Schmidt-Weg 4 2015 3,3 12 3,0 3,5 23 05G13 Bernd-Ryke-Grundschule Daumstr. 12 2017 3,3 2.950,0 12 3,5 4,0 24 05K06 Wolfgang Borchert-ISS Blumenstr. 13 2017 3,2 3.182,0 12 6,0 6,5 25 05Y01 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Galenstr. 40-44 2017 4,7 4.938,5 24 4,5 5,0 26 06G33 Friedrich-Drake-Schule (33. GS) Drakestr. 80 2016 3,2 3.214,0 12 2,0 2,5 27 07G19 Paul-Simmel-Grundschule Felixstr. 26-58 2017 4,9 5.200,0 22 4,5 5,0 28 09G10 Schule am Berg Köpenicker Str. 31 2015 3,2 12 3,0 3,5 29 09K09 Grünauer GemS (Grundstufe) Walchenseestr. 40 2017 4,7 5.018,0 22 3,0 3,0 30 09G07 Schule an der Feuerwache Schnellerstr. 31 2017 3,3 3.300,0 12 3,5 4,0 31 09G14 Schule am Buntzelberg Schulzendorfstraße 112 2017 4,2 4.200,0 16 4,5 5,0 32 10G09 Grundschule am Bürgerpark Jan-Petersen-Str. 18B 2015 4,3 24 4,5 5,0 33 10G18 Pusteblume-Grundschule Kastanienallee 118 2015 4,3 24 4,5 5,0 34 10G06 Bruno-Bettelheim-Grundschule Schleusinger Str. 17 2016 3,2 3.152,0 12 5,0 5,5 35 10G29 Grundschule an der Wuhle Teterower Ring 79 2017 3,3 3.300,0 12 4,0 4,5 36 11G13 Karlshorster Grundschule Lisztstr. 2014 4,3 24 4,0 4,5 37 11G14 Richard-Wagner-Grundschule Ehrenfelsstr. 36 2014 3,1 12 3,5 4,0 38 11G17 Brodowin-Grundschule Liebenwalder Str. 22 2014 4,3 24 5,0 5,5 39 11G09 Bürgermeister-Ziethen-G Massower Str. 39 2015 3,2 12 3,5 4,0 40 11K12 P.- u.Ch.-Kniese-GemS (Grundstufe) Erich-Kurz-Str. 6-10 2016 3,3 3.343,0 12 2,0 2,0 41 11G18 G am Wilhelmsberg Sandinostr. 8 2017 5,0 5.012,0 22 4,0 4,5 42 11G02 Grundschule am Roederplatz B.-Bästlein-Str. 22 2017 3,3 2.880,0 12 3,0 3,5 43 11S06 Selma-Lagerlöf ab 17/18 - 1. BA Rüdigerstr. 2017 3,3 3.000,0 12 1,0 1,5 44 11K07 Vincent-van-Gogh-ISS Wustrower Str. 26 2018 4,9 5.250,0 22 6,0 6,5 45 12G06 Hausotter-Grundschule Hausotterplatz 4 2014 3,1 12 4,5 5,0 46 12G05 Kolumbus-Grundschule Büchsenweg 23A 2015 3,2 12 4,5 5,0 * AU= Allgemeine Unterrichtsräume 48,90 0,00 27,20 20,90 74,75 kalkuliert ** Förderschwerpkt geistige Entwicklung Lichtenberg Pankow BPU geprüft in Tsd. Marzahn-Hellersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Stadtumbau Standort GesamtKlassen- Räume Reinickendorf 1250/ 70104 IST- Kosten SIWA / SIWANA S18-12193 S18-12193 SA18-12193_MEB fuer Schulen_Anlage MEB 2016-19 tia