Drucksache 18 / 12 206 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2017) zum Thema: Modulare Ergänzungsbauten (MEB) in Charlottenburg-Wilmersdorf und Antwort vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Oberste Denkmalschutzbehörde OD 9025-1500 Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12206 vom 01.09.2017 über Modulare Ergänzungsbauten (MEB) in Charlottenburg-Wilmersdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Standorten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden bereits Modulare Ergänzungsbauten (MEB) für Schulen errichtet? (Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Standorte) Zu 1.: Es wurden keine Modularen Ergänzungsbauten (MEB) für Schulen im Bezirk Charlottenburg -Wilmersdorf errichtet. 2. An welchen Standorten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Errichtung von MEB bereits beantragt oder geplant? (Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Standorte) Zu 2.: An folgenden Standorten wird die Errichtung eines MEB geplant: 1. Reichenhaller Straße 8/Alt-Schmargendorf GS 2. Halemweg 34/Erwin-von-Witzleben-GS 3. An welchen der bereits errichteten Standorte war eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen und wie wurde die Genehmigung jeweils fachlich begründet? (Bitte um Auflistung der fachlichen Begründungen bei den einzelnen Standorten) Zu 3.: Es wurde bisher kein Modularer Ergänzungsbau errichtet. Seite 2 von 2 4. Gab es bisher Dissensentscheidungen zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesdenkmalamt in den Genehmigungsprozessen und wenn ja, bei welchen Standorten? Wie begründete die Oberste Denkmalschutzbehörde im Falle der Dissensentscheidungen jeweils die Genehmigungen? Zu 4.: Es gab zu Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Modularen Ergänzungsbauten keine Dissensentscheidungen gemäß § 6 Absatz 5 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln). 5. Gab es seitens der politischen Verantwortlichen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mündliche oder schriftliche Weisungen an die Untere Denkmalschutzbehörde, eine fachliche Zustimmung zur Errichtung eines MEB zu erteilen und wenn ja, wann, durch wen und mit welcher Begründung? Zu 5.: Nein. Es gab seitens der politischen Verantwortlichen im Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf keine Weisungen an die untere Denkmalschutzbehörde. 6. An welchen der unter 2. genannten geplanten MEB-Standorte ist eine Beteiligung des Denkmalschutzes erforderlich? Zu 6.: Zum derzeitigen Projektstand gibt es noch keine Kenntnis über erforderliche Beteiligungen der Denkmalbehörden. Berlin, den 15.09.2017 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12206 Antwort S1812206