Drucksache 18 / 12 215 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017) zum Thema: Kapitalismus und Antwort vom 20. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 215 vom 1. September 2017 über Kapitalismus Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die im Artikel der TAZ vom 08.03.2017 wiedergegebene Auffassung der Senatorin für Stadtentwicklung: „Wir leben bis zum Hals im Kapitalismus. Das ist das Problem“? Antwort zu 1: Die Anfrage stellt auf eine Äußerung im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 7. März 2017 im SO 36 unter dem Titel „Kaufen, um den Kiez zu erhalten?" ab. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Wirksamkeit von Vorkaufsrechten in den Sozialen Erhaltungsgebieten diskutiert. Die Ausweisung der Gebiete erfolgt vor dem Hintergrund von Aufwertungs- und Verdrängungseffekten innerhalb der Stadt. Ziel ist es, dem spekulativen Erwerb von Immobilien mit dem Ziel des Erhalts der Sozialstruktur zu verhindern oder begrenzen. Die von der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen getroffene Aussage stellt vor diesem Hintergrund auf die Wirkung von kapitalbasierten spekulativen Investitionsentscheidungen ab und zielt auf ein gesellschaftliches Grundproblem und seine Folgen für die Gesellschaft. Dieses äußert sich in einer vor Jahrhunderten entstandenen und bis heute vorherrschenden Wirtschaftsweise, die auf einen möglichst großen Zugewinn als zentrales Ziel des Wirtschaftens abstellt und dafür eigenes oder fremdes Kapital einsetzt. Der Senat hat sich zu diesem Grundproblem keine abschließende Meinung gebildet. Frage 2: Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der aktuellen Wahlperiode von der Großkanzlei F. beraten wird, die nach den Erhebungen des Essener Instituts für Anwaltmanagement Honorare von etwa 400,- EURO netto pro Stunde verlangt? 2 Frage 3.: Falls ja, weshalb benötigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung neben ihrem eigenen, hochqualifizierten Personal diese externen Leistungen konkret (bitte nach Art, Zeitraum und Zeitumfang (Mannstunden) der Beratungsleistungen aufschlüsseln). Frage 4.: Erachtet der Senat es im Sinne des Koalitionsvertrages als „gerecht“, wenn auf Grundlage der bei diesen Kanzleien üblichen Zeithonorare dementsprechend einer dieser externen Berater für einen Beratungsmonat etwa 64.000,- Euro Honorar abrechnen kann? Falls ja, warum? Frage 5.: Falls nein, weshalb hält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an dieser Praxis fest? Antwort zu 2 bis 5: Nein, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird nicht durch die Kanzlei F. beraten. Zutreffend ist allerdings, dass sie diese Kanzlei zur rechtlichen Bewertung einer speziellen Einzelfrage im Zusammenhang mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus in Berlin beauftragt hatte. In diesem Zusammenhang wurde eine pauschale Vergütung vereinbart. Es ist übliches Verwaltungshandeln in sensiblen Rechtsmaterien, externe Einschätzungen einzuholen, um durch umfassende Gesetzesfolgenabschätzung Schaden vom Land Berlin abzuwenden. Berlin, den 20.09.17 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12215 S18-12215 S18-12215 S18-12215