Drucksache 18 / 12 216 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 30. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017) zum Thema: "Informationskampagne" ohne nachprüfbare Informationen und Antwort vom 19. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12216 vom 30. August 2017 über "Informationskampagne" ohne nachprüfbare Informationen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Im April 2017 hatte der Regierende Bürgermeister presseöffentlich eine „Informationskampagne“ vorgeschlagen, um für die Schließung des Flughafens Tegel zu werben. Antwort zu 1: Im Frühjahr 2017 hat sich der Senat auf eine Informationskampagne verständigt, um für die Schließung des Flughafens Tegel zu werben. Frage 2: Wie viele Termine haben Mitglieder des Senats und Staatssekretäre im Zusammenhang mit dieser „Informationskampagne“ wahrgenommen? Frage 3: Welche Termine waren das (bitte Ort, Datum, betreffendes Mitglied des Senates bzw. Staatssekretär nennen)? Frage 4: Wie hoch beziffert der Senat die Kosten dieser Termine und weiterer Maßnahmen der „Informationskampagne“ (Neben der Gesamtsumme bitte auch Kosten für jeweiligen Termin bzw. Einzelposten auflisten)? 2 Antwort zu 2, 3 und 4: Der gesamte Senat und die politische Leitungen der Senatsverwaltungen werben seit Beginn der Diskussion für eine Schließung des Flughafens Tegel in verschiedensten Medienformaten (Presse, Rundfunk, Fernsehen), Interviews, Podiumsdiskussionen etc.. Beispielhaft werden folgende Maßnahmen genannt: Senatsverwaltung Vertretung durch Anlass/Format Datum/ Zeitraum Kosten RBm - SkzL RBm Morgenpostformum 18.09.2017 keine RBm - SKzL RBm Podiumsdiskussion des Tagesspiegels 19.09.2017 keine SenFin StS Dr. Sudhof Diskussionsrunde des Deutschlandfunks 28.06.2017 keine SenFin Senator Dr. Kollatz-Ahnen, StS Dr. Sudhof Pressegespräch 13.09.2017 keine SenJustVA Senator Dr. Behrend Pressekonferenz 06.09.2017 keine SenWiEnBe Senatorin Pop Podiumsdiskussion 11.09.2017, 19.09.2017 keine SenStadtWohnen Senatorin Lompscher Presserundfahrt vor Ort 16.08.2017 keine SenStadtWohnen Senatorin Lompscher Pressegespräch 30.08.2017 keine SenStadtWohnen Senatorin Lompscher Podiumsdiskussion 11.09.2017 keine Frage 5: Welche Stelle überprüft die Einhaltung des Gebots der Sachlichkeit aus § 40 d des Abstimmungsgesetzes durch den Senat? Antwort zu Frage 5: Ob der Senat bei der Geltendmachung seiner Haltung zu einer Volksinitiative, einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid das Sachlichkeitsgebot beachtet, prüfen der Senat bzw. die jeweiligen Dienststellen. Bei einem Tätigwerden des Abgeordnetenhauses nach § 40 d Abstimmungsgesetz erfolgt die entsprechende Prüfung durch das Abgeordnetenhaus. Frage 6: Wie gewährleistet der Senat insbesondere eine "sachliche Information" über angeblich über 300.000 Fluglärmbetroffene, wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung selbst in der aktuellsten Publikation (07.06 Fluglärmschutzbereiche Ausgabe 2010) die Zahl der betroffenen Personen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzzonen 1 und 2 mit 25.160 angibt? Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat der Senat insbesondere wann und durch wen (Gutachten bitte anfügen) welche exakte Zahl der unter den unmittelbaren Schutz des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm fallenden Personen ermitteln lassen? 3 Antwort zu Frage 6: Der Fluglärm durch den Flughafen Tegel belastet „knapp 300.000“ Menschen. Nach den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 sind in Berlin insgesamt 275.800 Menschen durch Fluglärm vom Flughafen Tegel mit einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN über 55 dB(A) belastet. Hinzu kommen die Menschen in Brandenburg, die in der Flugschneise leben (http://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.616323.php). Die aktuellste Publikation im Umweltatlas (07.06 Fluglärmschutzbereiche) ist die Ausgabe 2016. Diese enthält keine Zahlen zu von Fluglärm betroffenen Menschen. Der seit 1976 bestehenden Lärmschutzbereich um den Flughafen Tegel umfasst das Gebiet, in dem der äquivalente Dauerschallpegel LAeq 67 dB(A) übersteigt und ist mit den Ergebnissen der Lärmkartierung nicht zu vergleichen. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren und Beurteilungsisophonen [LAeq = 67 dB(A) vs. LDEN = 55 dB(A)] fällt der bestehende Lärmschutzbereich von 1976 kleiner aus als die Kontur nach der Lärmkartierung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung nach der 34. BImSchV stellen allerdings auch keinen neuen Lärmschutzbereich im Sinne des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm dar. Die Zahlenangabe von insgesamt 25.110 Menschen in dem bestehenden Lärmschutzbereich mit Stand vom 31.12.2006 aus der Ausgabe 2010 beruht auf einer Berechnungsmethodik des Fluglärmgesetzes Berlin aus dem Jahr 1975 und ist veraltet und wissenschaftlich überholt. Eine konkrete Zahl der Lärmbetroffenen, ermittelt nach dem derzeitigen Stand des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm aus dem Jahr 2007 kann naturgemäß erst genannt werden, wenn eine gegebenenfalls erforderliche Festsetzung eines neuen Lärmschutzbereichs erfolgt ist. Die Zahl der dann von Fluglärm betroffenen Menschen im neuen Lärmschutzbereich wird ganz erheblich höher sein. Frage 7: Soweit die gegenüber 25.160 Personen erhöhte Zahl auf die "Planungszone Fluglärmschutz" zurückzuführen ist: wer hat wann nach welchen Kriterien und auf Grundlage welcher Messungen durch wen diese Planungszone festgelegt? Sind diese Kriterien irgendwann einmal geändert worden? Wann und wie? Antwort zu Frage 7: Die erhöhte Zahl ist nicht auf die sogenannte „Planungszone Fluglärmschutz“ zurückzuführen. Frage 8: Auf welcher sachlichen, also welcher objektivierbaren Grundlage nimmt der Senat an, eine Eröffnung des BER im Vollbetrieb könne vor dem 30.06.2019 - und damit eine Schließung des Flughafens TXL vor dem 31.12.2019 - erfolgen? Antwort zu Frage 8: Ein neuer Inbetriebnahmetermin für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wurde bisher noch nicht bekanntgegeben. Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin 4 Brandenburg GmbH hat eine Benennung bis Ende dieses Jahres in Aussicht gestellt. Berlin, den 19 . September 2017 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12216 S18-12216