Drucksache 18 / 12 219 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jessica Bießmann (AfD) vom 05. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2017) zum Thema: Schulreinigung und Antwort vom 19. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Jessica Bießman (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12219 vom 05.September 2017 über Schulreinigung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden vor Schuljahresbeginn alle Schulen Berlins einer Grundreinigung unterzogen? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist als Schulträger lediglich für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen zuständig. Die Reinigungsleistung wird über den Vermieter (BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH) beauftragt. Die beruflichen und zentral verwalteten Schulen werden vor Schuljahresbeginn einer Grundreinigung unterzogen . 2. Wenn ja, wieviel Geld stellt der Senat dafür zur Verfügung? Zu 2.: Für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen werden dafür insgesamt ca. 600.000 € veranschlagt. 3. Ist dem Senat bekannt, dass es Schulen gibt, welche ihr Lehrpersonal auffordern, am ersten Tag des neuen Schuljahres ihre Schule zu reinigen. 4. Wenn ja, wie viele Schulen betrifft das und in welchen Bezirken liegen diese Schulen? - - 2 Zu 3. und 4.: Für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen ist kein Fall bekannt. Berlin, den 19.September 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12219 S18-12219